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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

"Wachstumsreserven" im Postleitzahlenverzeichnis (G-SIG: 14010269)

Beteiligung von Bundesbehörden und Verbänden bei der Festlegung des Postleitzahlenverzeichnisses, Gründe für Belegungslücken als Wachstumsreserven, außenpolitische Schädlichkeit von Lücken in den Postleitzahlenbereichen in den Grenzgebieten zu Polen

Fraktion

PDS

Datum

10.05.1999

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/82616. 04. 99

„Wachstumsreserven“ im Postleitzahlenverzeichnis

der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Im Postleitzahlenverzeichnis der Deutschen Post AG sind sämtliche Postleitzahlen mit den beiden Anfangskennziffern 05 und 11 nicht „belegt“.

Auch „fehlen“ sämtliche Postleitzahlen mit den beiden Anfangsziffern 43 und 62.

Die Deutsche Bundespost, Postdienst, Generaldirektion, hat auf Anfragen aus der Öffentlichkeit, warum diese Anfangsziffern nicht genutzt werden, geantwortet, diese Anfangsziffern seien „für die Zukunft reserviert, um das System numerisch elastisch zu halten . . . Wir sprechen in diesen Fällen von sogenannten Wachstumsreserven.“ (u. a. „Neues Deutschland“, 24. November 1997).

Ein Blick auf die „Übersichtskarte der Regionen“ im Postleitzahlenbuch der Deutschen Post AG zeigt, daß die Postleitzahlengebiete mit den Anfangsziffern 05 bzw. 11 das Grenzgebiet zu Polen und der Tschechischen Republik betreffen, also Regionen wie die früher zum Deutschen Reich gehörenden Gebiete Pommern, Schlesien und „Sudetenland“, die Postleitzahlengebiete mit den Anfangsziffern 43 und 62 womöglich Grenzgebiete zu den Benelux-Ländern.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Welche Bundesbehörden waren bei der Entscheidung über das Postleitzahlenverzeichnis beteiligt?

2

Welche gesellschaftlichen Verbände waren in das Beratungsverfahren einbezogen?

Gehörten dazu auch die sog. „Vertriebenenverbände“?

Wenn ja, welche Verbände genau?

Warum wurden diese Verbände einbezogen?

3

Sind der Bundesregierung die Gründe für das „Nichtbelegen“ der oben genannten Postleitzahlenbereiche bekannt?

Wenn ja, was waren diese Gründe?

4

Welche „Wachstumsreserven“ waren bei der Entscheidung dieser Institutionen, die oben genannten Postleitzahlen „für die Zukunft“ zu „reservieren“, gemeint?

5

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß das „Offenhalten“ von Postleitzahlenbereichen ausgerechnet an der Grenze zu früher zum „Deutschen Reich“ gehörenden Regionen wie Pommern, Schlesien und „Sudetenland“ außenpolitischen Schaden stiften kann?

Wenn ja, welche Schritte will die Bundesregierung ergreifen, um diesen Schaden zu korrigieren und eine Wiederholung für die Zukunft auszuschließen?

Bonn, den 8. April 1999

Ulla Jelpke Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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