Ausländerwahlrecht in der Bundesrepublik Deutschland
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
In der Koalitionsvereinbarung vom 20. Oktober 1998 versprechen die Regierungsparteien: „Zur Förderung der Integration sollen auch die hier lebenden Ausländerinnen und Ausländer, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der EU besitzen, das Wahlrecht in Kreisen und Gemeinden erhalten.“
Nun wurde in den Medien (z. B. Süddeutsche Zeitung vom 29. Januar 1999) ein „Rückzieher“ in dieser Angelegenheit verkündet. Die Bundesregierung wolle „vorerst keine Initiative“ ergreifen, hieß es dort.
Auch im Bundesrat – dort steht das Thema durch die Initiative der Länder Hessen und Rheinland-Pfalz auf der Tagesordnung – soll eine Debatte über die Einführung eines Ausländerwahlrechts „auf Eis gelegt“ werden (Süddeutsche Zeitung, 29. Januar 1999).
Die Einführung des Wahlrechts für Nicht-Deutsche, die ihren Lebensmittelpunkt hier haben, ist eine wichtige Maßnahme in Richtung Gleichstellung der Wohnbevölkerung.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Welche Gründe liegen vor, die jetzt für die Verschiebung einer Initiative für die Einführung des Wahlrechts für Ausländerinnen und Ausländer auf kommunaler Ebene sprechen?
Steht die Verschiebung der Einführung eines Wahlrechts für Ausländerinnen und Ausländer im Zusammenhang mit der Kampagne von CDU/CSU gegen die Einführung der doppelten Staatsbürgerschaft?
Wenn ja, welche weiteren Vorhaben zur Förderung der Integration von Ausländerinnen und Ausländern sind durch die Kampagne von CDU/CSU gefährdet?
Wann wird die Bundesregierung eine Initiative ergreifen, um das in der Koalitionsvereinbarung zugesagte Wahlrecht für Ausländerinnen und Ausländer auf kommunaler Ebene einzuführen?
Liegen der Bundesregierung neue Erkenntnisse vor, die gegen die sofortige Einführung eines kommunalen Ausländerwahlrechts sprechen?
Plant die Bundesregierung andere Maßnahmen zur Förderung der Integration von hier lebenden Ausländerinnen und Ausländern, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der EU besitzen?
Wenn ja, welche und wann sollen sie eingeführt werden?
Werden diese Maßnahmen ggf. als Ersatz- oder als Ergänzungsmaßnahmen der versprochenen Einführung des Wahlrechts auf kommunaler Ebene für Ausländerinnen und Ausländer angesehen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, „es sei sinnlos, das Wahlrecht zu ändern, wenn das Staatsbürgerschaftsrecht neue Fakten schaffe“ (Süddeutsche Zeitung 29. Januar 1999)?
Wenn nein, warum nicht?