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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Der Tod eines abgelehnten sudanesischen Asylbewerbers bei der Abschiebung und Beschwerden von Ausländern über Beamte des Bundesgrenzschutzes (Nachfrage) (G-SIG: 14010469)

Nachfragen zur Kleinen Anfrage auf Drs. 14/1127

Fraktion

PDS

Datum

09.08.1999

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/142408. 07. 99

Der Tod eines abgelehnten sudanesischen Asylbewerbers bei der Abschiebung und Beschwerden von Ausländern über Beamte des Bundesgrenzschutzes (Nachfrage)

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Da die Bundesregierung die Kleine Anfrage der Fraktion der PDS zum Tod eines sudanesischen Asylbewerbers und zu den Vorwürfen gegen Beamte des Bundesgrenzschutzes (Drucksache 14/1127) in weiten Teilen nicht beantwortet hat, stellen wir diese Anfrage ein weiteres Mal.

Der Verweis auf einen Bericht des Bundesministeriums des Innern vom 17. Juni 1999 an den Vorsitzenden des Innenausschusses und der Hinweis der Bundesregierung, es könnten keine weiteren Antworten gegeben werden, weil diese das laufende Ermittlungsverfahren gegen die drei an der Abschiebung beteiligten Beamten des Bundesgrenzschutzes betreffen würde, ist lediglich ein Zeichen dafür, daß sich die Bundesregierung vor der Antwort drücken will.

Bei einem Großteil der Fragen handelt es sich mitnichten um ermittlungsrelevante Themen.

Ebenso unsinnig ist, auf den BMI-Bericht zu verweisen. Auf die insgesamt 46 Fragen (17 Hauptfragen mit entsprechend vielen Unterfragen) finden sich in diesem Bericht lediglich Antworten auf 13 Fragen.

Dieser lustlose und unseriöse Umgang mit der Beantwortung der Anfrage und die Mißachtung des verfassungsmäßig garantierten Rechts der parlamentarischen Kontrolle durch die Opposition sind ein ungeheuerlicher Vorgang.

Ein Mensch ist in der Obhut des Bundesgrenzschutzes und somit im Verantwortungsbereich des Bundesministeriums des Innern gestorben und es gibt in eben diesem Verantwortungsbereich immer wieder Beschwerden von Ausländern wegen Mißhandlungen durch Beamte des Bundesgrenzschutzes.

So auch aktuell: Am 25. Juni 1999 berichtet die Frankfurter Rundschau von Vorwürfen, die sieben Abschiebehäftlinge aus Guinea gegen Beamte des Bundesgrenzschutzes erheben wegen schwerer Mißhandlungen, Demütigungen und rassistischer Einschüchterungen während eines 16stündigen Fluges.

Wir erwarten deshalb eine gründliche, sachgemäße und termingerechte Beantwortung der von uns gestellten Fragen.

Auf die Begründung der ursprünglichen Kleinen Anfrage (Drucksache 14/ 1127) wird Bezug genommen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Wie ist die Abschiebung des Sudanesen A. im einzelnen verlaufen?

Wie lange dauerte der von BGS-Beamten durchgeführte Transport von A. zum Flugzeug?

Wurde hierbei Gewalt angewendet, und wenn ja, in welcher Weise, und wurde er hier schon gefesselt?

Wie verhielten sich die BGS-Beamten, als sie merkten, daß A. in Lebensgefahr schwebte? Was genau taten sie?

Wann wurden die im Flugzeug befindlichen Ärzte zu Hilfe geholt?

Was genau unternahmen diese Ärzte?

2

Welche Fesselungs- und Knebelungsmethoden werden in welchen Situationen von wem angewandt, und gibt es außer Motorradhelmen noch andere Formen, Flüchtlinge am Beißen zu hindern?

Wenn ja, welche und wann bzw. in welcher Situation werden sie angewandt?

3

Sind der Bundesregierung außer den oben genannten weitere Fälle bekannt, bei denen abgelehnte Asylbewerberinnen und Asylbewerber im Zuge ihrer Abschiebung ums Leben kamen bzw. schwere körperliche Schäden erlitten?

Wenn ja, welche?

4

Wurde A. medikamentös behandelt, und wenn ja, wann wurden ihm welche Medikamente in welcher Menge zugeführt?

5

Wird es Ermittlungsverfahren gegen die beteiligten BGS-Beamten oder gegen andere an der Abschiebung beteiligte Personen geben?

Wenn nein, warum nicht?

6

Werden dienstrechtliche Schritte gegen die beteiligten Beamten eingeleitet?

Wenn nein, warum nicht?

Hat dann der Vorfall für die Beamten andere Konsequenzen, und wenn ja, welche?

7

Warum wurden vom Bundesminister des Innern, Otto Schily, nicht direkt nach dem Tod des Nigerianers M. O. die Abschiebungen ausgesetzt, bei denen es zu „erwarteten Widerstandshandlungen“ kommt?

8

Zu wie vielen Abschiebungen auf dem Luftweg kam es seit dem Tod von K. B. 1994 bis 1999 (bitte getrennt nach Jahr, Bundesland und Geschlecht aufführen)?

9

Bei wie vielen Personen kam es zu Widerstandshandlungen?

In wie vielen Fällen wurde die Abschiebung ausgesetzt?

Wie viele Abschiebungen wurden ausgesetzt, weil sich andere Passagiere beschwert haben?

Wie viele Abschiebungen wurden ausgesetzt, weil sich das Flugpersonal geweigert hat, die Flüchtlinge zu transportieren?

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, daß die Widerstandshandlungen besonders heftig sind, wenn die Personen in ein Bürgerkriegsland abgeschoben werden sollen?

10

In wie vielen Fällen wurde die Abschiebung trotzdem vollzogen?

In wie vielen Fällen wurden die Personen geknebelt, gefesselt oder anderweitig ruhiggestellt, und mit welchen Hilfsmitteln geschah dies?

Zu welchem Zeitpunkt wurden diese Mittel wieder entfernt – direkt nach dem Start, – während des Fluges (und wenn ja, wann) – oder erst nach der Landung?

Wie viele Personen wurden bei den Abschiebungen verletzt?

Welche Verletzungen trugen sie davon (bitte jeweils ab 1994 getrennt nach Jahr, Bundesland und Geschlecht aufführen)?

11

Ist gewährleistet, daß eine Ärztin oder ein Arzt den Flug begleitet, wenn es bei Abschiebungen zu Verletzungen kommen kann?

Wenn nein, warum nicht?

12

Werden die Flüchtlinge vor dem Abflug ärztlich untersucht, und wenn nein, warum nicht?

13

Ist der Bundesregierung bekannt, ob in Polizei- oder Bundesgrenzschutzkreisen ein härteres Umgehen mit Personen in Kauf genommen wird, denen kriminelle Handlungen zur Last gelegt werden?

14

Wie viele Beschwerden hat es von 1994 bis 1999 wegen Übergriffen und Mißhandlungen von Ausländern durch Beamte des BGS gegeben?

Wie wurde diesen Beschwerden nachgegangen?

Welche Konsequenzen hatte das für die Beamten?

In wie vielen Fällen wurde von dienstrechtlichen Konsequenzen für die Beamten hängesehen?

Werden Beamte während der Überprüfung der Beschwerden zu einem anderen Arbeitsbereich versetzt, und wenn nein, warum nicht (bitte jeweils getrennt nach Jahr und Bundesland)?

15

Gibt es für Beamte des Bundesgrenzschutzes, die Abschiebungen begleiten müssen, besondere Vorbereitungskurse oder andere Ausbildungsmaßnahmen, um sie für diese Arbeit zu befähigen?

Wenn ja, wie sehen diese aus?

Wenn nein, warum nicht?

16

Ist das Bundesministerium des Innern der Forderung der VN- Menschenrechtskommission nachgekommen, die Zellen der Abschiebehäftlinge für Organisationen und Kirchen zu öffnen?

Wenn nein, warum nicht, und ist eine Änderung vorgesehen?

17

Gibt es eine Zusammenarbeit zwischen den europäischen Innenministern, um die Mindeststandards zur Sicherheit der Flüchtlinge bei der Abschiebung zu gewährleisten?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, welche?

Bonn, den 30. Juni 1999

Ulla Jelpke Petra Pau Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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