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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Verfahren eines Togoers zur Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit (G-SIG: 14010350)

Bemühungen eines Togolesen mit deutschem Großvater um einen deutschen Pass zur Verhinderung der Abschiebung

Fraktion

PDS

Datum

22.06.1999

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/112802. 06. 99

Verfahren eines Togoers zur Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit

der Abgeordneten Petra Pau und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Am 15. Mai 1999 berichtete der „Länderspiegel“ über den Fall des G. L. In dem Bericht wird unter der Überschrift „Ist Togolese ein Deutscher?“ dargelegt: „Seine Zeit in Deutschland scheint abgelaufen: G. L. soll abgeschoben werden. Jahrelang lebte der junge Mann aus Togo in Pirmasens. Dann schrieb er Briefe an Kanzler und Bundespräsident, kämpfte vor diversen Gerichten um einen deutschen Paß. Grund: Sein Großvater war preußischer Kolonialarzt, heiratete in Togo eine junge Häuptlingstochter – G.’s Großmutter. Nach dem Abstammungsprinzip wäre G. L. also Deutscher. Bislang aber will keine Behörde die damalige Eheschließung nach Stammesbrauch anerkennen . . .“.

In dem Bericht im „Länderspiegel“ heißt es weiter zur Herkunft von G. L.: „Doktor F. L., bayerischer Regierungsarzt des Deutschen Reichs. 1908 arbeitet er im damaligen Schutzgebiet Togo. Dort lernt er die Häuptlingstochter E. K. kennen und lieben. E. wird schwanger. Ihrem Kind gibt sie den Namen J. J. L. – G.’s Vater. F. L. aber läßt Frau und Kind schon bald sitzen, kehrt zurück in die bayerische Heimat – auf Nimmerwiedersehen.“

Laut „Länderspiegel“ kann G. L. nachweisen, daß sein Großvater 1908 seine Großmutter nach Stammesart bei einem Stammesfürsten geheiratet hat. Dies war die einzige Art, nach Landessitte zu heiraten, denn 1908 gab es in Togo keine Standesämter. Heute wollen die bundesdeutschen Gerichte die Heirat nicht anerkennen. Die Gerichte „verweisen auf die damalige Rechtsprechung, wonach auch im Schutzgebiet Togo ein eigens ermächtigter Beamter die Ehe hätte bezeugen müssen. (. . .)

Derweil stößt an der Saarbrücker Universität ein Rechtsprofessor auf den Fall L. Er erstellt ein Gutachten. Zwar sei die afrikanische Ehe in der Tat nicht den Reichsgesetzen gemäß geschlossen worden – doch das sei nur die eine Seite.“

Der „Länderspiegel“ zitiert den Rechtswissenschaftler an der Universität Saarbrücken mit den Worten: „Es bleibt dann natürlich die andere Seite, ob auch aufgrund dieses historischen Moments die Verwaltung durch eine Ermessenseinbürgerung oder unbefristete Aufenthaltsbefugnis Herrn L. die Möglichkeit einräumt, im Land seines Großvaters leben zu dürfen.“ (Länderspiegel, 15. Mai 1999, Sendemanuskript).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Kann die Bundesregierung den oben dargestellten Fall bestätigen?

2

Weshalb erhält G. L. keine deutsche Staatsbürgerschaft, obwohl er die Eheschließung seiner Großeltern nach Stammesart belegen kann?

3

Wie viele deutsche Beamte waren nach Kenntnis der Bundesregierung 1908 in Togo tätig, und wie und in welchem Umfang und mit welchem Aufwand wurde damals die togoische Bevölkerung über die deutsche Rechtsprechung im allgemeinen und die rechtliche Problematik in Fragen der Eheschließung und der Staatsbürgerschaft im besonderen informiert?

4

Wie vielen Angehörigen und Abkömmlingen der deutschen Minderheiten in osteuropäischen Ländern wurde die Anerkennung der deutschen Staatsbürgerschaft in den letzten 15 Jahren verweigert, weil bei deren Eheschließungen – etwa in jüngster Zeit oder während der kommunistischen Herrschaft in diesen Ländern oder gar vor 90 Jahren – kein deutscher Beamter die Heirat bezeugt hat oder Dokumente der Eheschließung nicht anerkannt wurden?

5

Wie vielen Angehörigen und Abkömmlingen der deutschen Minderheiten in osteuropäischen Ländern wurde die Anerkennung der deutschen Staatsbürgerschaft in den letzten 15 Jahren nicht verweigert, obwohl auch hier die Eheschließung – etwa in jüngster Zeit oder gar während der kommunistischen Herrschaft in diesen Ländern oder gar vor 90 Jahren – von keinem deutschen Beamten bezeugt wurde oder die Dokumente der Eheschließung nicht anerkannt wurden?

Bonn, den 26. Mai 1999

Petra Pau Dr. Greogor Gysi und Fraktion

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