Abschiebungen von Flüchtlingen in die Türkei seit der Erdbebenkatastrophe in der Westtürkei
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
In der Westtürkei sind seit der Erdbebenkatastrophe vom 17. August weitere Erdbeben gemeldet worden. Als Folge dieser Erdbeben haben mehrere zehntausend Menschen ihr Leben verloren.
Trotz dieser bedrohlichen Situation für die Bevölkerung werden aus der Bundesrepublik Deutschland nach wie vor Flüchtlinge in das Erdbebengebiet abgeschoben. In der Regel sind die Abgeschobenen kurdische Flüchtlinge, die aus ihren zerstörten Dörfern in Kurdistan geflüchtet sind und die nach ihrer Abschiebung nicht mehr in die zerstörte Region zurückkehren können. Diese sind bei ihrer Rückkehr in die Türkei nicht nur der Repression durch staatliche Sicherheitskräfte (Folterungen und Verfolgung von abgeschobenen Flüchtlingen sind dokumentiert vom niedersächsischen Flüchtlingsrat und vom neuen Lagebericht des Auswärtigen Amts zur Türkei). Jetzt sind sie auch durch das Erdbeben und dessen Folgen einer zusätzlichen Bedrohung und zahlreichen zusätzlichen sozialen und Wohnungsproblemen usw. ausgesetzt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Wie viele Flüchtlinge aus der Türkei wurden seit dem Erdbeben abgeschoben?
In welche Städte wurden die Flüchtlinge abgeschoben?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, in welchen Orten sich die Flüchtlinge nach ihrer Abschiebung aufhalten?
– wie viele Flüchtlinge sind in der Westtürkei geblieben,
– wie viele sind nach Kurdistan weitergereist?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass das Erdbebengebiet für abgeschobene Flüchtlinge neben den staatlichen Repressionen eine zusätzliche Bedrohung für die Flüchtlinge bedeutet und dass aus humanitären Gründen Menschen nicht in diese Region abgeschoben werden können?
Wenn nein, warum nicht?
Wird die Bundesregierung aufgrund der Erdbebenkatastrophe einen Abschiebestopp für Flüchtlinge in die Region veranlassen?
Wenn ja, wann werden die notwendigen Schritte dazu eingeleitet?