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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Kosten der häuslichen Gewalt von Männern gegen Frauen (G-SIG: 14010219)

Folgekosen im Rechts-, Medizin- und Sozialbereich

Fraktion

PDS

Datum

27.04.1999

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/69325. 03. 99

Kosten der häuslichen Gewalt von Männern gegen Frauen

der Abgeordneten Christina Schenk und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Das Europäische Netzwerk WAVE „Frauen gegen Gewalt“ hat festgestellt, daß männliche Gewalt gegen Frauen jährlich Milliarden der jeweiligen Haushalte verschlingt. Eine 1996/97 an der Universität Amsterdam durchgeführte holländische Pilotstudie hat ergeben, daß allein die Gewalt von Männern gegen die Partnerin im privaten Lebensbereich den niederländischen Staat pro Jahr wahrscheinlich 333 Mio. Gulden (etwa 293 Mio. DM) kostet. Diese Kostenrechnung bezieht sich allein auf die häuslichen Gewalttaten durch den männlichen Beziehungspartner, die von den Autorinnen und Autoren der Studie als schwer bis sehr schwer eingestuft wurden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Wie viele Frauen im Alter von 15 bis 60 Jahren werden in der Bundesrepublik Deutschland jährlich Opfer von Männern ausgeübter häuslicher Gewalt?

2

Wie hoch ist der Anteil häuslicher Gewalttaten von Männern gegen Frauen, die nach Kenntnis der Bundesregierung als schwer bzw. sehr schwer einzustufen sind?

3

Wie viele Taten häuslicher Gewalt von Männern gegen Frauen gelangen in der Bundesrepublik Deutschland jährlich

a) zur Anzeige und

b) zur Verurteilung?

4

Wie viele Opfer häuslicher männlicher Gewalt im Alter von 15 bis 65 Jahren wenden sich jährlich in der Bundesrepublik Deutschland an Frauenhäuser?

Wie viele Frauen werden aufgenommen?

5

Verfügt die Bundesregierung über Angaben zu den gesellschaftlichen Folgekosten häuslicher Gewalt von Männern gegen Frauen?

Wenn ja, handelt es sich hierbei um Schätzungen oder um Kostenangaben, die im Rahmen von repräsentativen Untersuchungen ermittelt wurden?

6

Welche gesellschaftlichen Folgekosten häuslicher Gewalt von Männern gegen Frauen entstehen in den Bereichen

a) Polizei und Strafrechtssystem,

b) medizinische sowie psychosoziale Versorgung,

c) Erwerbsarbeit und soziale Sicherung?

7

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Kosten, die durch die Strafverfolgung und Betreuung (z. B. Psychotherapie) der Täter entstehen, an den gesamten gesellschaftlichen Folgekosten häuslicher Gewalt von Männern gegen Frauen?

8

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Kosten für den Unterhalt von Frauenhäusern an den gesamten gesellschaftlichen Folgekosten häuslicher Gewalt von Männern gegen Frauen?

9

Sind der Bundesregierung Untersuchungen bekannt, die die Folgekosten häuslicher Gewalt von Männern gegen Frauen für einzelne Stadtbezirke, Städte, Regionen oder Bundesländer ausweisen?

10

Hält die Bundesregierung eine repräsentative Untersuchung zu den gesellschaftlichen Folgekosten häuslicher Gewalt von Männern gegen Frauen für die Bundesrepublik Deutschland für notwendig?

Wenn ja, wird sie eine entsprechende Untersuchung in Auftrag geben?

11

Verfügt die Bundesrepublik Deutschland über die notwendigen statistischen Angaben, um die gesellschaftlichen Folgekosten häuslicher Gewalt von Männern gegen Frauen erfassen zu können?

Wenn nein, welche Veränderungen in der Statistik der Bereiche

a) Polizei und Strafrechtssystem,

b) medizinische sowie psychosoziale Versorgung,

c) Erwerbsarbeit und soziale Sicherung,

hält die Bundesregierung für erforderlich, um diese Kosten ermitteln zu können?

Bonn, den 22. März 1999

Christina Schenk Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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