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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Der Verfassungsschutzbericht des Bundes für das Jahr 1998 (G-SIG: 14010282)

Im Verfassungsschutzbericht aufgeführte und nicht aufgeführte Organisationen und Verlage, Einwirkung des Rechtsextremismus auf bestimmte Zielgruppen

Fraktion

PDS

Datum

19.05.1999

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/85923. 04. 99

Der Verfassungsschutzbericht des Bundes für das Jahr 1998

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Im März legte der Bundesminister des Innern, Otto Schily, den Verfassungsschutzbericht 1998 des Bundes vor. In einer Pressemitteilung des Bundesministeriums des Innern zu diesem Bericht heißt es: „Der Verfassungsschutzbericht vermittelt der Öffentlichkeit Informationen über das Ausmaß und die Ausprägungen verfassungsfeindlicher Bestrebungen. Damit macht er deutlich, daß die Bekämpfung des Extremismus nicht allein die Aufgabe des Staates ist.“

Dieser selbst gesetzten Aufgabe wird der Bericht aber nur äußerst ungenügend gerecht. Im Verfassungsschutzbericht wird beispielsweise erwähnt, daß es 114 rechtsextreme Organisationen in der Bundesrepublik Deutschland gibt (vgl. S. 15). Es werden dann jedoch nur die

  • drei großen rechtsextremen Wahlparteien (DVU, NPD, REP)
  • drei neonazistische Organisationen („Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige“, „Freiheitlicher Volks Block“, Neonazikreis um Frank Schwerdt – ehemals „Die Nationalen“)
  • drei sonstige rechtsextreme Organisationen („Deutsche Liga für Volk und Heimat“, „Gesellschaft für Freie Publizistik“, der „Heide-Heim e. V.“)
  • drei Organisationen, die angeblich die Intellektualisierungsbemühungen des bundesdeutschen Rechtsextremismus betreiben („Thule- Seminar“, „Deutsch-Europäische Studiengesellschaft“, „Synergon Deutschland“)

namentlich aufgeführt.

Namentlich genannt und eingestreut in dem Text findet man dann noch beispielsweise den „Nordischen Ring e. V.“, die „Gesellschaft für biologische Anthropologie, Eugenik und Verhaltensforschung e. V.“ (vgl. S. 65) und einige „Kameradschaften“ (vgl. z. B. S. 31).

Mehr als 90 rechtsextreme Organisationen werden in dem Bericht nicht einmal namentlich erwähnt, geschweige denn deren Politik und Methoden zur Gewinnung von Anhängern skizziert. Von Aufklärung der Öffentlichkeit kann nicht die Rede sein.

Ähnlich geht der Verfassungsschutzbericht bei den rechtsextremen Verlagen vor. 1998 gab es laut Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) 45 rechtsextreme organisationsunabhängige Verlage und Vertriebe (vgl. S. 74). Namentlich genannt werden knapp über 10 Verlage; deren Sortiment und Zielgruppen werden zudem nur äußerst dürftig beschrieben. Erwähnt werden:

  • Grabert Verlag
  • Hohenrain-Verlag
  • Nation-Europa-Verlag GmbH
  • Verlag Manfred Rouhs
  • Castel Del Monte-Verlag
  • Faksimile-Verlag
  • Verlag für ganzheitliche Forschung und Kultur
  • Arndt-Verlag
  • VGB Verlagsgesellschaft Berg mbH
  • Arun-Verlag

Von mehr als 30 anderen Verlagen erfährt die Öffentlichkeit weder den Namen noch etwas über die inhaltliche Ausrichtung des Verlagssortiments noch über deren Zielgruppen.

Über die 110 rechtsextremen periodischen Publikationen, die eine Gesamtauflage von rund 6,9 Millionen Exemplaren haben (vgl. S. 74), wird die Öffentlichkeit so gut wie nicht aufgeklärt. Circa 90 Periodika werden überhaupt nicht erwähnt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Welche 114 rechtsextremen Organisationen sind der Bundesregierung bekannt (bitte die Organisationen einzeln aufführen)?

2

Wieso wurden über 90 von diesen Organisationen nicht im Verfassungsschutzbericht 1998 aufgeführt?

3

Welche 45 organisationsunabhängigen rechtsextremen Verlage und Vertriebe sind der Bundesregierung bekannt (bitte einzeln aufführen)?

4

Wieso wurden über 30 Verlage nicht im Verfassungsschutzbericht aufgeführt?

5

Welche 110 rechtsextremen Periodika sind der Bundesregierung bekannt (bitte einzeln aufführen)?

6

Wieso wurden über 90 dieser Periodika im Verfassungsschutzbericht nicht aufgeführt?

7

Wie will die Bundesregierung die Öffentlichkeit über den Rechtsextremismus aufklären, wenn sie nicht einmal das Gros des Organisationsgeflechts namentlich benennt, geschweige denn deren Vorgehensweise, Aktivitäten, inhaltlichen Schwerpunkte und teilweise geschickten Versuche, auf bestimmte Zielgruppen einzuwirken, darstellt?

8

Hat die Bundesregierung Kenntnisse über Versuche rechtsextremer Organisationen und Persönlichkeiten, in

Vertriebenenverbände,

studentische Verbindungen,

soldatische Traditionsverbände

hineinzuwirken?

9

Hat die Bundesregierung Kenntnisse über Versuche rechtsextremer Organisationen und Personen, in

konservative Denkfabriken,

konservative Zeitungen

hineinzuwirken?

10

Hat die Bundesregierung Kenntnisse über Versuche rechtsextremer Organisationen und Personen, beispielsweise in den Fragen

Staatsbürgerschaftsrecht,

Verbrechen der NS-Wehrmacht („Unsere Väter waren keine Mörder“)

zusammen mit anderen Kräften massenwirksame Kampagnen zu entwickeln?

Bonn, den 19. April 1999

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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