Einstufung der Bundesrepublik Deutschland als „kein sicheres Drittland“ durch ein britisches Gericht
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Nach einem Bericht der Zeitschrift „Neue Juristische Wochenschrift“ (Heft 32/ 1999, S. XLV f.) hat ein britisches Gericht im Rahmen einer Grundsatzentscheidung befunden, dass weder die Bundesrepublik Deutschland noch Frankreich „sichere Drittstaaten“ seien.
Nach dem Bericht der Zeitschrift sind, so der britische Innenminister Jack Lang, mehrere hundert Asylbewerber in Großbritannien von dem Urteil betroffen.
Hintergrund der Entscheidung ist, dass die Bundesrepublik Deutschland und Frankreich Asyl nur im Fall staatlicher Verfolgung gewähren, während in Großbritannien auch die Verfolgung durch nichtstaatliche Gruppen als Asylgrund anerkannt wird.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen2
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung für ihre Asylpolitik aus dem britischen Urteil
a) für die Anerkennung nichtstaatlicher Verfolgung im bundesdeutschen Asylrecht,
b) für die laut Amsterdamer Vertrag vorgeschriebene Harmonisierung des Asylrechts auf EU-Ebene?
Wie viele ablehnende Asylentscheidungen sind in den Jahren 1990 bis 1998 mit der Begründung, dass keine staatliche Verfolgung vorliege, sondern eine Verfolgung durch nichtstaatliche Gruppen, ergangen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?