Kurdische Minderheit in der Bundesrepublik Deutschland
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Etwa 500 000 Menschen kurdischer Abstammung sollen nach verschiedenen Schätzungen in der Bundesrepublik Deutschland leben, ein Drittel davon soll die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen.
Das Europaparlament hat wiederholt die Mitgliedstaaten der EU aufgefordert, die Rechte der kurdischen Minderheit in Europa zu wahren und zu schützen. So fordert schon die Entschliessung A3-0192/92 vom 12. Juni 1992 „zu den Rechten des kurdischen Volkes“ dazu auf, „den kurdischen Immigrantinnen und Immigranten in der Gemeinschaft ihre kulturellen Rechte zu gewähren, ihre Sprache zu fördern, Radio- und Fernsehsendungen in kurdischer Sprache zu ermöglichen und die Hindernisse zu beseitigen, die es kurdischen Eltern unmöglich machen, ihren Kindern kurdische Namen zu geben.“
Eine der Bedingungen für die Erfüllung dieses Auftrags ist eine statistische Erfassung, wie viele Personen kurdischer Abstammung in der Bundesrepublik Deutschland leben.
Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
Fragen5
Hat die Bundesregierung genaue statistische Angaben über die Zahl der hier lebenden kurdischen Migrantinnen und Migranten?
Wenn ja:
a) Wie viele kurdische Migrantinnen und Migranten leben derzeit in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
b) Wie viele davon stammen:
– aus den kurdischen Gebieten in der Türkei;
– aus den kurdischen Gebieten im Iran;
– aus den kurdischen Gebieten im Irak;
– aus den kurdischen Gebieten in Syrien;
– aus anderen Gebieten?
Wenn nein:
Warum verfügt die Bundesregierung noch nicht über diese Daten?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass für einen angemessenen Umgang von Behörden mit legitimen Interessen der kurdischen Minderheit in diesem Land auch statistische Daten über die Zahl der hier lebenden Kurdinnen und Kurden gehören?
Welche Schritte hat die Bundesregierung zur Umsetzung der oben genannten EU-Entschließung unternommen bzw. welche Schritte will sie in nächster Zeit unternehmen?
a) Haben hier lebende Personen kurdischer Abstammung einen Anspruch auf Nennung ihrer kurdischen Herkunft in amtlichen Dokumenten wie Aufenthaltsbescheinigungen, Ausweisen, Meldebescheinigungen usw.?
b) Haben hier lebende kurdische Familien das Recht, ihren Kindern kurdische Namen zu geben?
c) In welchen Bundesländern ist nach Kenntnis der Bundesregierung der muttersprachliche Unterricht für kurdische Kinder ausreichend gewährleistet?
d) Hält die Bundesregierung die Zahl der Radio- und Fernsehsendungen in kurdischer Sprache für angemessen und ausreichend?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass eine Anerkennung und Förderung der Rechte der hier lebenden kurdischen Migrantinnen und Migranten eine Vorbildfunktion für die Staaten des Mittleren Ostens, insbesondere für die Türkei, haben kann?
Wie beurteilt die Bundesregierung vor diesem Hintergrund ihre Politik gegenüber der kurdischen Minderheit hier, insbesondere das immer noch bestehende PKK-Verbot und das Fehlen statistischer Daten über die hier lebende kurdische Minderheit?