Bundesmittel für Integrationsmaßnahmen an kurdische Vereine und Organisationen
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
In der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der PDS teilte die Bundesregierung auf die Frage, ob kurdische Organisationen und Gruppen seit dem Haushaltsjahr 1995 Bundesmittel für Projekte mit Migranten und Flüchtlingen aus der Türkei erhalten haben, mit, dass seit dem genannten Zeitraum keine kurdischen Organisationen bzw. Vereine Bundesmittel erhalten hätten (vgl. Antwort in Frage 7 in Drucksache 14/3290).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Haben kurdische Organisationen und Vereine seit 1995 Bundesmittel für Maßnahmen mit Migranten und Flüchtlingen beantragt?
Wenn ja:
a) Welche kurdischen Organisationen haben für welche Maßnahmen Bundesmittel beantragt?
b) Mit welcher Begründung wurden diese Bundesmittel nicht bewilligt?
Haben kurdische Organisationen vor dem Zeitraum 1995 (ab 1990) Bundesmittel bezogen?
Wenn ja, wann und welche Organisationen haben in welcher Höhe Mittel erhalten?
Welche Kriterien müssen Organisationen bzw. Vereine, die mit Migranten und Flüchtlingen Maßnahmen durchführen, erfüllen, damit sie Mittel aus dem Bundeshaushalt erhalten?
Liegen der Bundesregierung Informationen vor, ob und in welcher Form kurdische Migranten und Flüchtlinge die mit Bundesmitteln finanzierten Maßnahmen in Anspruch nehmen?
Inwieweit wird die kurdische Sprache bei diesen Maßnahmen berücksichtigt?
Beabsichtigt die Bundesregierung künftig Integrationsmaßnahmen zu finanzieren, die die Muttersprache der Betroffenen, wie die der kurdischen Migranten und Flüchtlinge, berücksichtigt?
Wenn nein, warum nicht?