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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Zuständigkeit für Kindereinrichtungen (G-SIG: 14010835)

Übertragung der Zuständigkeit für Kindergärten auf die öffentlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, Erfahrungen mit der Aufgabenübertreagung

Fraktion

PDS

Datum

15.02.2000

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/263301. 02. 2000

Zuständigkeit für Kindereinrichtungen

der Abgeordneten Christina Schenk und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Dem Deutschen Bundestag liegt ein Gesetzentwurf des Bundesrates vor (Drucksache 14/2442), der den Ländern u. a. die Möglichkeit geben soll, ihre Zuständigkeit für Kindergärten, Horte und andere Einrichtungen, in denen sich Kinder für einen Teil des Tages oder ganztags aufhalten, in die alleinige Verantwortung der Kommunen zu übertragen.

Fachverbände und Interessenvertretungen wie der Landesjugendhilfeausschuss des Landes Brandenburg, die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), die Katholische Erziehergemeinschaft (KEG) und der Paritätische Wohlfahrtsverband befürchten bei einer möglichen Übertragung der Zuständigkeit auf die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und dem Verzicht auf landesweit geltende Richtlinien erhebliche Nachteile: Senkung der Standards, Intransparenz der Bestimmungen und möglicherweise Erhöhung der Elternbeiträge, mindestens aber einen Interessenkonflikt zwischen der Aufgabe der Kommune als Kostenträger und ihrer gleichzeitigen Aufsichtsfunktion über die fachlich notwendigen Standards.

Demgegenüber hält der Bundesrat die Übertragung der Aufsichtsfunktion auf die Ebene der Kreise bzw. der kreisfreien Städte für unbedenklich und führt die langjährigen positiven Erfahrungen in den Ländern an, die in Ausnutzung des § 85 Abs. 4 SGB VIII schon jetzt die Aufsicht durch den Landrat als untere Landesbehörde durchführen. Als Beispiel wird Schleswig-Holstein genannt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

In welchen Bundesländern werden bereits jetzt die Aufgaben zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in Kindergärten, Horten und Einrichtungen, in denen sich Kinder für einen Teil des Tages oder ganztags aufhalten, von den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe wahrgenommen?

Seit wann nehmen sie diese Aufgaben wahr?

2

Gibt es Untersuchungen, in denen die Erfahrungen mit der Aufgabenverlagerung von den Ländern auf die örtlichen Träger der Jugendhilfe systematisch erfasst werden?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, auf welche Berichte stützen sich die im Entwurf genannten positiven Erfahrungen?

3

Welche positiven oder negativen Ergebnisse zeigen die Untersuchungen bzw. andere Erfahrungen

– aus der Sicht der Länder,

– aus der Sicht der Kommunen,

– aus der Sicht der Einrichtungen,

– aus der Sicht der Eltern?

4

Gab es mit der Aufgabenübertragung auf die Träger der örtlichen Jugendhilfe Veränderungen hinsichtlich der Gruppengrößen und der Personalschlüssel?

Wenn ja, welche?

5

Hat sich das quantitative Angebot an Plätzen für Kinder unter drei Jahren und an Hortplätzen verändert?

Wenn ja, wurden zusätzliche Plätze geschaffen oder wurden bestehende Plätze abgebaut?

6

Wirkte sich die Aufgabenübertragung auf bestehende Angebote an Ganztagsplätzen und auf die Mittagsversorgung der Kinder aus?

Wenn ja, wurden zusätzliche Angebote geschaffen, oder wurden vorhandene Angebote abgebaut?

7

Hat sich die Höhe der Elternbeiträge seit der Übertragung auf die örtlichen Träger der Jugendhilfe verändert?

Wenn ja, wurden sie erhöht oder gesenkt?

Berlin, den 27. Januar 2000

Christina Schenk Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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