Aufnahme der Türkei in den Kreis der EU-Beitrittskandidaten
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Der EU-Gipfel in Helsinki vom 10. bis 12. Dezember 1999 hat die Aufnahme der Türkei in den Kreis der EU-Beitrittskandidaten beschlossen. Infolge dieses Beschlusses hat die Türkei offenbar Anspruch auf nicht unerhebliche Mittel aus EU-Programmen.
So soll EU-Kommissar Günther Verheugen erklärt haben, die Türkei habe nun Anspruch auf 180 Mio. Euro Finanzhilfen pro Jahr (Berliner Zeitung, 13. Dezember 1999). Außerdem nehme die Türkei an mehreren Programmen teil, u.a. am Studentenaustausch und an Forschungsprogrammen (ebenda).
Ähnliche Äußerungen werden von dem neuen außenpolitischen Repräsentanten der EU, Javier Solana, berichtet (u.a. NZZ, 13. Dezember 1999).
In einem dritten Zeitungsbericht (taz, 13. Dezember 1999) ist unter Berufung auf EU-Kommissar Verheugen von 540 Mio. Euro (umgerechnet etwa 1,1 Mrd. DM) die Rede, auf die die Türkei in den nächsten drei Jahren Anspruch habe. Zusätzlich erhalte die Türkei 325 Mio. Euro im Rahmen der Zollunion und noch einmal den gleichen Betrag im Rahmen des „MEDA-Programms“ der EU.
All diese Zahlungen sollen offenbar aufgenommen werden, obwohl noch unmittelbar vor dem Gipfel die EU-Kommission in einem Bericht festgestellt hatte, dass die Türkei als einziger potentieller Beitrittskandidat derzeit die „Kopenhagener Kriterien“ nicht erfüllt.
Schließlich ist in der Presse davon die Rede, dass die EU „nun die türkische Gesetzgebung analysieren“ werde, „um festzustellen, wo Anpassungsbedarf an das EU-Recht bestehe.“ (Berliner Zeitung, 13. Dezember 1999).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Welche Ansprüche auf welche EU-Programme und -Finanzmittel hat die Türkei mit der Aufnahme in den Kreis der Beitrittskandidaten erworben (bitte die Programme, ihren konkreten Inhalt und die mit dem jeweiligen Programm bzw. Haushaltstitel verbundenen Zahlungen, Kredite etc. pro Jahr einzeln auflisten)?
Aus welchen anderen EU-Programmen hat die Türkei schon vor dieser Entscheidung wie viele Mittel erhalten (bitte Programme und Zahlungen im Einzelnen auflisten)?
Welche dieser EU-Programme, aus denen die Türkei nun Zahlungen erhält, sind wie befristet?
Kommen irgendwelche dieser Programme auch den kurdischen Gebieten in der Türkei zugute?
Wenn ja, wie werden die demokratisch gewählten Repräsentanten dieser Gebiete (Bürgermeister, andere gewählte Vertreter der Kommunen und Provinzen) bei der Planung und Durchführung der Programme einbezogen?
Wenn nein, warum nicht?
Welche menschenrechtlichen Bedingungen sind mit welchem dieser Programme verknüpft?
Innerhalb welcher Fristen muss die Türkei diese Bedingungen erfüllen?
Wenn nein, warum erfolgen diese Zahlungen trotz Nichterfüllung der „Kopenhagener Kriterien“ durch die Türkei?
Sind der Türkei in Helsinki formelle Fristen gesetzt worden, innerhalb derer sie die „Kopenhagener Kriterien“ erfüllen muss?
Wenn ja, welche Fristen sind das?
Wenn nein, warum nicht?
Hat es im Zusammenhang mit dem Gipfel in Helsinki seitens der EU oder der Bundesregierung Gesprächsangebote an die türkische Regierung über eine Reform der türkischen Verfassung und der türkischen Gesetzgebung zur Erfüllung der Kopenhagener Kriterien gegeben?
Wenn ja, wie hat die Türkei darauf reagiert und wann sollen diese Gespräche mit welchem Teilnehmerkreis beginnen?
Wenn nein, warum nicht?