Einführung von Einzelzellen in türkischen Haftanstalten
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Seit 1996 versucht die Türkei, das auch gegenüber den zahlreichen politischen Gefangenen verbreitete System des Strafvollzugs in großen Gruppenzellen durch ein System der Einzelhaft, faktisch der Isolationshaft in Form von „F-Typ-Zellen“ zu ersetzen. Die Gefangenen befürchten durch diese neuen Gefängnisse eine zusätzliche Isolierung und noch mehr Schutzlosigkeit gegenüber Angriffen der Gefängnisleitungen bzw. des Gefängnispersonals. Mit einem im Mai 1996 begonnenen Hungerstreik und Todesfasten von politischen Gefangenen, bei dem zwölf Menschen ums Leben kamen, konnte 1996 dieser Versuch noch verhindert werden.
Nun sollen nach einem am 6. Januar 2000 veröffentlichten Dekret Einzelzellen vom Bautyp F bis Mai dieses Jahres in Betrieb genommen werden. Neben dem bereits Anfang der 90er Jahre erbauten Isolationsgefängnis in Eskisehir sollen weitere sechs Gefängnisse für die Isolationshaft bereit stehen. Das Gefängnis Kartal in Istanbul wird gegenwärtig als Isolationsgefängnis belegt.
Die politischen Gefangenen in der Türkei und Menschenrechtsgruppen befürchten, dass mit der Ausbreitung dieser modernen Isolationshaft auch die Angriffe auf die Gefangenen weiter zunehmen. Neben der noch immer alltäglichen Folter und den unwürdigen Haftbedingungen in der Türkei kam es in den letzten Jahren immer wieder zu Angriffen der türkischen Sicherheitskräfte auf die politischen Gefangenen. Hier nur die blutigsten dieser Übergriffe:
- Am 4. Januar 1996 brachten paramilitärische Spezialeinheiten in Gefängnis von Ümraniye/Istanbul drei politische Gefangene um. Weitere 59 Menschen wurden schwer verletzt.
- Am 24. September 1996 wurden acht politische Gefangene in Diyarbakir von türkischen Sicherheitskräften umgebracht.
- Am 25. September 1996 wurden weitere drei Gefangene umgebracht (Quelle: Türkischer Menschenrechtsverein IHD, 26. September 1999).
- Am 26. September 1999 fand ein erneutes Massaker im Gefängnis von Ulucanlar statt. Dabei wurden zehn politische Gefangene umgebracht.
Mit der Einführung der Isolationshaft in Einzelzellen, so eine Vertreterin des türkischen Menschenrechtsvereines IHD in einem bereits 1997 im „Kurdistan Rundbrief“ veröffentlichten Interview, würden politische Gefangene in der Einzelhaft lebensnotwendigen Schutz gegen Überfälle und Folter durch Sicherheitskräfte verlieren. Weitere Massaker wie die oben Genannten könnten oft nur aufgrund der Solidarität der Gefangenen in den Gruppenzellen verhindert werden.
In dem Gespräch verwies die Vertreterin des IHD auf Äußerungen türkischer Politiker, die sich bei dem geplanten Haftsystem auf die Isolationshaft nach Stammheimer Muster beziehen und damit die geplante Isolierung der Gefangenen begründen (Kurdistan Rundbrief Nr. 22, Jg. 10, 4. November 1997).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das Vorhaben der türkischen Regierung, die Gefängnisse mit Einzelzellen vom Typ F bis Mai in Betrieb zu nehmen?
Wie viele dieser Gefängnisse für wie viele Gefangene sind nach Kenntnis der Bundesregierung in welchem Zeitraum geplant?
Hat die Bundesregierung Informationen, in welchen türkischen Gefängnissen die Isolationshaft bzw. Einzelhaft für politische Gefangene bereits in den letzten Jahren eingeführt worden ist?
Wenn ja, in welchen Gefängnissen ist dies geschehen und wie beurteilt die Bundesregierung Haftbedingungen der Gefangenen?
Hat es – ähnlich wie bei der deutsch-türkischen Zusammenarbeit im polizeilichen Bereich – hinsichtlich des türkischen Vorhabens der Umstellung des Strafvollzugs auf Einzelhaft bzw. des Baus entsprechender Gefängnisse in den letzten Jahren Gespräche, Tagungen oder Schriftwechsel zwischen deutschen und türkischen Justizbehörden, Ministerien etc. bzw. Schriftwechsel über eine Zusammenarbeit bei der Einführung der Einzelhaft gegeben?
Wenn ja, wer oder welche Behörde nahm an diesen Gesprächen auf türkischer und deutscher Seite teil?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass durch die Einführung der Einzelhaft die Gefangenen den Angriffen der türkischen Sicherheitskräfte noch schutzloser als in der Vergangenheit ausgeliefert sind?
Wenn nein, wie ist der Schutz der politischen Gefangenen sonst zu gewährleisten?
Wie beurteilt die Bundesregierung die geplanten Änderungen im Strafvollzug in der Türkei vor dem Hintergrund der seit Jahren immer wieder von Menschenrechtsgruppen erhobenen Vorwürfe der Folterung und Mißhandlungen im Strafvollzug?
Teilt die Bundesregierung die Sorgen der politischen Gefangenen, ihrer Angehörigen und von Menschenrechtsgruppen gegenüber dem neuen Strafvollzugssystem?
Wenn ja, welche Schritte will sie ergreifen, damit die Türkei Schritte zu einer Demokratisierung des Strafvollzugs einleitet?
Wenn nein, warum nicht?
Betrachtet die Bundesregierung die eingangs geschilderten beabsichtigten Änderungen im Strafvollzug in der Türkei als einen Fortschritt hin zur Einhaltung der „Kopenhagener Kriterien“ oder als einen Rückschritt, weg von der Verwirklichung dieser Kriterien und der von Beitrittskandidaten zur EU geforderten Demokratisierung auch im Strafvollzug?