Anwendung der Vorschrift gegen Verlustzuweisungsgesellschaften
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Mit dem Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 wurde durch den § 2b des Einkommensteuergesetzes (EStG) die so genannte Mindestbesteuerung eingeführt. Im Kern sollte mit dieser Vorschrift die Möglichkeit eingeschränkt werden, Verlustzuweisungsgesellschaften zur Steuerersparnis zu benutzen. Die Regelung des § 2b EStG ist allerdings in weiten Teilen unpräzise formuliert, so dass erhebliche Unsicherheit über den Anwendungsbereich der Bestimmung herrscht und in der Konsequenz nicht eingeschätzt werden kann, ob diese Vorschrift auch greift. Ein präzisierender Verwaltungserlass, der eine offizielle Interpretation bieten könnte, ist noch immer nicht veröffentlicht worden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Wie wirkt sich nach Ansicht der Bundesregierung die unpräzise Formulierung des § 2b EStG auf die Tätigkeit der Finanzverwaltung einerseits und auf die Steuerpflichtigen andererseits aus?
Nach welchen Richtlinien wird derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung der § 2b EStG angewendet?
Worin sieht die Bundesregierung die Gründe dafür, dass der Verwaltungserlass noch nicht formuliert wurde?
Wann wird nach Einschätzung der Bundesregierung ein präzisierender Verwaltungserlass zur Anwendung des § 2b EStG veröffentlicht werden?