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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Anwendung der Vorschrift gegen Verlustzuweisungsgesellschaften (G-SIG: 14010945)

Anwendung des § 2b EStG durch die Finanzbehörden

Fraktion

PDS

Datum

30.03.2000

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher Bundestag14/289113. 03. 2000

Anwendung der Vorschrift gegen Verlustzuweisungsgesellschaften

der Abgeordneten Dr. Barbara Höll und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Mit dem Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 wurde durch den § 2b des Einkommensteuergesetzes (EStG) die so genannte Mindestbesteuerung eingeführt. Im Kern sollte mit dieser Vorschrift die Möglichkeit eingeschränkt werden, Verlustzuweisungsgesellschaften zur Steuerersparnis zu benutzen. Die Regelung des § 2b EStG ist allerdings in weiten Teilen unpräzise formuliert, so dass erhebliche Unsicherheit über den Anwendungsbereich der Bestimmung herrscht und in der Konsequenz nicht eingeschätzt werden kann, ob diese Vorschrift auch greift. Ein präzisierender Verwaltungserlass, der eine offizielle Interpretation bieten könnte, ist noch immer nicht veröffentlicht worden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen4

1

Wie wirkt sich nach Ansicht der Bundesregierung die unpräzise Formulierung des § 2b EStG auf die Tätigkeit der Finanzverwaltung einerseits und auf die Steuerpflichtigen andererseits aus?

2

Nach welchen Richtlinien wird derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung der § 2b EStG angewendet?

3

Worin sieht die Bundesregierung die Gründe dafür, dass der Verwaltungserlass noch nicht formuliert wurde?

4

Wann wird nach Einschätzung der Bundesregierung ein präzisierender Verwaltungserlass zur Anwendung des § 2b EStG veröffentlicht werden?

Berlin, den 6. März 2000

Dr. Barbara Höll Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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