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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Privatisierung von Naturschutzgebieten und angebliche Forderung der EU-Kommission (G-SIG: 14010968)

Haltung der Bundesregierung sowie der EU-Kommission zur kostenlosen bzw. verbilligten Abgabe von ostdeutschen Naturschutzflächen an Naturschutzverbände und Bundesländer; möglicher Konflikt zwischen der Kommission und der Bundesregierung

Fraktion

PDS

Datum

05.04.2000

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher Bundestag14/295513. 03. 2000

Privatisierung von Naturschutzgebieten und angebliche Forderung der EU-Kommission

der Abgeordneten Eva-Maria Bulling-Schröter, Rosel Neuhäuser und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Der Bundesminister der Finanzen, Hans Eichel, habe, laut Süddeutscher Zeitung vom 25. Februar 2000, die Mitteilung des Vorsitzenden der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Rezzo Schlauch, zurückgewiesen, nachdem sich die Koalitionsspitze über den Umfang des Privatisierungsschutzes von ostdeutschen Naturschutzflächen einig geworden sei. Auch die Umweltpolitiker der SPD wollten von dem Kompromiss, den zuvor Umweltminister Jürgen Trittin in einer Presseerklärung begrüßt hatte, „nichts mehr wissen“, meldet das Blatt weiter. Zudem hätte Bundeskanzler Gerhard Schröder in der Auseinandersetzung um den tatsächlichen oder angeblichen Kompromiss Bundesminister Hans Eichel den Rücken gestärkt.

Dieser Kompromiss sah laut dem Abgeordneten Rezzo Schlauch vor, dass von den etwa 100 000 Hektar Flächen, die als Naturschutzgebiete oder als Kernzone von Biosphärenreservaten festgesetzt oder einstweilig gesichert sind oder für die das Unterschutzstellungsverfahren förmlich eingeleitet wurde, die Hälfte, also etwa 50 000 Hektar, kostenlos an Naturschutzverbände und an die Länder zum Zwecke einer den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege dauerhaft dienenden Nutzung abgegeben werden. Die andere Hälfte würde die bundeseigene Bodenverwaltungs- und Verwertungsgesellschaft (BVVG) an Naturschutzverbände oder Bundesländer zu einem Preis, der weniger als die Hälfte des Verkehrswertes beträgt, veräußern.

Dem widersprechend verwies Bundesminister Hans Eichel laut Süddeutscher Zeitung im Kabinett darauf, dass ein so umfassender Privatisierungsstopp auf EU-Bedenken stoßen würde.

Diese angeblichen Bedenken der EU-Kommission sind seit längerem der Hauptpfeiler in der Argumentation des Bundesministeriums der Finanzen gegen einen umfassenden und gesetzlich verankerten Privatisierungsstopp bei den wertvollsten Naturschutzflächen Ostdeutschlands: Da bei den bisherigen Privatisierungen, entgegen europarechtlichen Vorgaben, nichtdeutsche EU-Bürger keine oder nicht ausreichend Kaufsmöglichkeiten gehabt haben sollen, fordere die EU-Kommission, dass diesen bei den noch zu privatisierenden Flächen ausreichend Flurstücke angeboten werden müssten. Laut Bundesministerium der Finanzen (BMF) wäre es deshalb – um die EU zufrieden zu stellen und eine Rückabwicklung aller BVVG-Verkäufe zu verhindern – zwingend, auch einen großen Teil der genannten Naturschutzflächen nichtdeutschen EU-Bürgern zum Verkauf anzubieten.

Demgegenüber berichtet die Financial Times Deutschland vom 2. März 2000, dass die Europäische Kommission die Behauptungen des BMF zurückgewiesen habe, nachdem die EU die kostenlose Abgabe von Naturschutzflächen nur bis zu einer festen Obergrenze gestatte. „Die Kommission hat keine Zahl genannt und hat keine im Hinterkopf“, zitiert das Blatt die Kommission. „Die angebliche Obergrenze von 40 000 Hektar sei eine Erfindung des Berliner Finanzministeriums.“

Wir fragen die Bundsregierung:

Fragen5

1

Gab es im Bundeskabinett im Februar eine Einigung über die kostenlose bzw. verbilligte Abgabe von ostdeutschen Naturschutzflächen an Naturschutzverbände und Bundesländer, und wenn ja, wie sah diese aus?

2

Auf welchen Quellen basieren die Befürchtungen des BMF, wonach es EU-Vorbehalte gegen eine kostenlose Abgabe von ostdeutschen Naturschutzflächen an Naturschutzverbände und Bundesländer gebe?

3

Gab es eine offizielle Anfrage der Bundesregierung an die EU-Kommission, inwieweit Bedenken bei der EU-Kommission gegen die kostenlose Abgabe ostdeutscher Naturschutzflächen an Naturschutzverbände und Bundesländer existieren, und wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?

4

Wie steht die Bundesregierung zu den oben zitierten Aussagen der EU-Kommission, wie sie in der Financial Times Deutschland vom 2. März 2000 dargestellt wurden?

5

Gibt es – falls es keine EU-Vorbehalte gibt – nach Auffassung der Bundesregierung andere Gründe, die gegen eine kostenlose Abgabe ostdeutscher Naturschutzflächen an Naturschutzverbände und Bundesländer sprechen?

Berlin, den 8. März 2000

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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