Wettbewerbsverfahren und Kosten im Zusammenhang mit dem Verkauf der Eisenbahnerwohnungen
der Abgeordneten Christine Ostrowski, Dr. Uwe-Jens Rössel, Dr. Winfried Wolf und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Welche Gründe waren nach Kenntnis und Sicht der Bundesregierung maßgebend, dass am 23. Juni 1998 durch das damalige Bundesministerium für Verkehr (BMV) der Zuschlag für den Verkauf von 114 000 Eisenbahnerwohnungen an eine Bietergruppe erteilt wurde, deren Angebot über eine Milliarde Mark unter dem einer anderen Bewerberin gelegen haben soll, obwohl nach dem Bericht des Bundesrechnungshofes die Verkaufsberater der Bundesregierung sowohl am 12. Januar 1998 sowie nach einer nochmaligen Bewertung erneut am 8. Juni und am 23. Juni 1998 empfohlen haben sollen, den Zuschlag an den Meistbietenden zu erteilen und die meistbietende Bewerberin ihr Angebot aufrecht erhielt, Mieterhöhungen für alle bestehenden Mietverhältnisse auf 3 Prozent p. a. zuzüglich Inflationsrate für 20 Jahre zu begrenzen, die Beschäftigungsverhältnisse mit allen Angestellten der EWG und der DEWAG für 20 Jahre fortzusetzen und sich auch offen für alternative Privatisierungsmodelle zeigte?
Welche nachvollziehbaren Kriterien lagen aus Sicht der heutigen Bundesregierung der Zuschlagsentscheidung zugrunde und wurden dem Bundesrechnungshof zur Prüfung vorgelegt?
Welchen Standpunkt bezieht die Bundesregierung zu der Tatsache, dass der bei Privatisierung von vergleichbaren Wohnungsgesellschaften zu erzielende Quadratmeterpreis sich nach Angaben
– der Berater der Bundesregierung zwischen 1 100 und 1 350 DM/qm,
– des zuständigen Fachreferates des Bundesministeriums für Finanzen bei 1 300 bis 1 400 DM/qm bewegt,
das Preisangebot der Bietergruppe, die den Zuschlag erhielt, jedoch um 120 DM/qm unter dem anderer Bieter gelegen haben soll?
Welche konkreten Maßnahmen wurden durch das damalige Bundesministerium für Verkehr (BMV) in Auswertung einer Prüfungsmitteilung des Bundesrechnungshofes vom Dezember 1997 eingeleitet, in welcher der Rechnungshof dem Ministerium empfahl, einzuschätzen, „ob der künftig gebotene Kaufpreis für die Anteile auch mit der Vorschrift des § 63 Abs. 3 BHO in Einklang zu bringen ist“ und zu welcher Einschätzung ist das zuständige Bundesministerium für Verkehr (BMV) gekommen?
Wie wurden darüber hinaus durch das Bundesministerium für Verkehr (BMV) die weiteren Empfehlungen und Hinweise des Bundesrechnungshofes in einer Prüfungsmitteilung vom Dezember 1997 berücksichtigt und realisiert, so u. a. die Empfehlung zu einer angemessenen Dokumentation der Zuschlagsentscheidung?
Sieht und untersucht die Bundesregierung eventuelle Zusammenhänge zwischen der Erteilung des Zuschlages an die Bietergemeinschaft vom Juni 1998 und der Vermutung, dass Mehrheitsaktionäre eines Teilnehmers der Bietergruppe, vor oder unmittelbar nach dem Verkaufszuschlag im Juni 1998 mehrere Millionen DM an die damalige Regierungspartei CDU gespendet haben sollen?
Wie hoch beziffern sich insgesamt die Kosten, die das 1997 vom damaligen Bundesministerium für Verkehr eingeleitete Wettbewerbsverfahren zur Privatisierung der Eisenbahnerwohnungen bis heute verursacht hat, darunter der Kosten aus dem Beratervertrag mit einer Bank, der eine vom Veräußerungserlös abhängige, ungedeckelte Erfolgsprovision vorsehen soll?
Wie hoch beziffern sich die Kosten, die aufgrund der Mitbestimmungsrechte des Bundeseisenbahnvermögens in Ausübung des Mitbestimmungsverfahrens (Beratungs- und Vertretungskosten der Bundesregierung und des Hauptpersonalrates) entstanden sind?
Wie hoch beziffern sich die Kosten, die der Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Einigungsverfahren (Schlichtungsstelle) entstanden sind?
Wie hoch beziffern sich die Kosten (Gerichtskosten, Kosten der Parteien, Beratungs- und Vertretungskosten u.a.), die das Gerichtsverfahren am Verwaltungsgericht Frankfurt verursacht hat?
Wie hoch werden sich nach Schätzungen der Bundesregierung annähernd die Kosten beziffern, die im Zusammenhang mit der von der Bundesregierung beabsichtigten Sprung-Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht noch anfallen können?
Trifft es zu, dass EU-Wettbewerbskommissar Monti die Bundesregierung um eine schriftliche Stellungnahme zum geplanten Verkauf gebeten hat, unter der Annahme, der bisher erteilte Zuschlag käme einer unerlaubten verdeckten Beihilfe gleich und welchen Standpunkt bezieht die Bundesregierung gegebenenfalls in ihrer Antwort an EU-Wettbewerbskommissar Monti?