Förderung von Umwelt- und Naturschutzverbänden
der Abgeordneten Eva-Maria Bulling-Schröter, Rosel Neuhäuser und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Umwelt- und Naturschutzverbände spielen in der Bundesrepublik Deutschland seit Jahrzehnten eine wichtige Rolle beim Schutz und der Pflege der natürlichen Umwelt, in der Umweltbildung und bei der Organisation von Öffentlichkeitsbeteiligungen sowie der Wahrnehmung von Bürgerrechten bei der Umweltinformation im Sinne der von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Aarhus-Konvention.
Der überwiegende Anteil der Arbeit in diesen Verbänden erfolgt durch engagierte Bürgerinnen und Bürger in unbezahlter Tätigkeit. Dieses Engagement ist gesellschaftlich gewünscht und fester Bestandteil des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. Dennoch ist es, angesichts der oft hochkomplexen politischen, naturwissenschaftlichen, juristischen und organisatorischen Zusammenhänge, in denen sich moderne Umweltpolitik bewegt, für die kontinuierliche Arbeit der Umwelt- und Naturschutzverbände unerlässlich, mit Personal und technischer Ausrüstung angemessen ausgestattete Geschäftsstellen zu betreiben. Darüber hinaus müssen von den Verbänden Mittel für die o. g. Projekte bereitgestellt werden, die wiederum Finanz- und Sachmittel erfordern.
Die Finanzierung der Geschäftsstellen und der Projektarbeit erfolgt – wie bei den im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien – nur zum Teil aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden. Ein anderer Teil erfolgt über staatliche Zuschüsse, u. a. über eine institutionelle Förderung und/oder Projektförderung des Bundes.
Die Kriterien der Förderung einzelner Verbände und die Verteilung der entsprechenden Bundesmittel sind nicht einfach zu durchschauen, obwohl sie für die zukünftige Entwicklung dieser Nichtregierungsorganisationen (NRO) von existenzieller Bedeutung sind.
Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
Fragen12
In welcher Höhe wurden seit 1990 jährlich Fördermittel aus dem Bundeshaushalt, aufgeschlüsselt nach institutioneller Förderung und nach Projektförderung, an nach § 29 BNatSchG anerkannte Verbände gezahlt?
Gab es in diesem Zeitraum über die institutionelle Förderung und Projektförderung hinaus andere Arten der Förderung von nach § 29 BNatSchG anerkannten Verbänden aus Bundesmitteln, und wenn ja, welche und in welcher Höhe?
Welche der nach § 29 BNatSchG anerkannten Verbände haben seit 1990 aus Bundesmitteln eine institutionelle Förderung erhalten und in welcher Höhe jeweils jährlich pro Verband?
Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung bei der institutionellen Förderung von Umwelt- und Naturschutzverbänden?
Unter welchen Bedingungen werden Verbände aus dem Bundeshaushalt institutionell gefördert und welche konkreten Voraussetzungen müssen dabei erfüllt werden?
Wie läuft das Antragsverfahren zur institutionellen Förderung konkret ab?
Wie und in welchem Finanzvolumen soll sich mittelfristig die institutionelle Förderung der nach § 29 BNatSchG anerkannten Verbände entwickeln?
Welche der nach § 29 BNatSchG anerkannten Verbände haben seit 1990 aus Bundesmitteln Projektförderung erhalten und in welcher Höhe jeweils jährlich pro Verband?
Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung bei der Projektförderung von Umwelt- und Naturschutzverbänden?
Wie und in welchem Finanzvolumen soll sich mittelfristig die Projektförderung der nach § 29 BNatSchG anerkannten Verbände entwickeln?
Nach welchen Kriterien erfolgt im Einzelplan 16 des Bundeshaushalts 2000 und in vorhergehenden Haushalten die Trennung in „Zuschüsse an Verbände und sonstige Vereinigungen auf dem Gebiet des Umweltschutzes“ (Kapitel 16 02 Titel 685 04-330) und „Zuschüsse auf dem Gebiet des Naturschutzes“ (Kapitel 16 02 Titel 684 11-185)?
Werden nach § 29 BNatSchG anerkannte Verbände, die während oder nach der Wende aus der Bürgerbewegung der DDR bzw. auf dem Gebiet der fünf neuen Bundesländer entstanden sind, institutionell aus Bundesmitteln gefördert?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?