Beabsichtigte Erhöhung der Gewerbesteuer-Umlage im Rahmen der Unternehmenssteuerreform
der Abgeordneten Christine Ostrowski, Heidemarie Ehlert, Dr. Uwe-Jens Rössel und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Christine Ostrowski, Heidemarie Ehlert, Dr. Uwe-Jens Rössel und der Fraktion der PDS
Beabsichtigte Erhöhung der Gewerbesteuer-Umlage im Rahmen der Unternehmenssteuerreform
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Wird die Bundesregierung eindeutig klarstellen, dass auch künftig keine Ausdehnung der Teilanrechnung auf die Kapitalgesellschaften und keine weiteren Anhebungen des Anrechnungshebesatzes beabsichtigt sind, und wenn nein, warum nicht?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die Bemessung der Gewerbesteuer-Umlage-Erhöhung nicht auf nachprüfbaren Fakten, sondern auf Schätzungen des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) beruht, die mangels geeigneter Datengrundlagen und wegen schwer prognostizierbarer Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform auf das Verhalten der Unternehmen sehr risikobehaftet sind?
Wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung und wie schätzt sie insbesondere das Risiko ein?
Wie steht die Bundesregierung zu der Auffassung, dass die Entscheidung über die Anhebung der Gewerbesteuer-Umlage auf der Basis der BMF-Schätzungen langfristig getroffen wird, obwohl angesichts der hohen Schätzrisiken die Entscheidung über die Umlageerhöhung vielmehr davon abhängig gemacht werden sollte, ob die in den BMF-Schätzungen unterstellten Wirkungen auch tatsächlich eintreten?
Teilt die Bundesregierung bezüglich der Bemessung der Gewerbesteuer-Umlage-Erhöhung die Auffassung, dass die den Städten und Gemeinden zugeschriebenen Steuermehreinnahmen durch veränderte Abschreibungsmodalitäten ungeeignet sind, dauerhafte Mindereinnahmen der Körperschaften zu kompensieren, weil die zeitliche Streckung von Abschreibungen zunächst zwar zu höheren, in späteren Jahren jedoch zu geringeren Steuereinnahmen führt und wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung?
Wie begründet die Bundesregierung, dass sie trotz der mittel- und langfristigen Wirkungen der veränderten Abschreibungsregelungen und trotz der erheblichen Mindereinnahmen der Kommunen infolge der Einkommensteuerentlastungen ab 2005 auf Prognosen zur Entscheidungsgrundlage über das Jahr 2004 hinaus verzichtet?
Wie begründet die Bundesregierung, dass über die Zukunft der Gewerbesteuer im Rahmen der Unternehmenssteuerreform und nicht im Rahmen der dringend notwendigen Gemeindefinanzreform entschieden werden soll?