Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 14/3261
14. Wahlperiode 26. 04. 2000
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 25. April 2000
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Heinrich Fink, Ulla Jelpke, Petra Pau
und der Fraktion der PDS
– Drucksache 14/3138 –
Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler und die Erfahrungen
mit dem Wohnortzuweisungsgesetz
Am 26. Februar 1996 wurde vom Deutschen Bundestag das Zweite Gesetz zur
Änderung des Gesetzes über die Festlegung eines vorläufigen Wohnortes für
Spätaussiedler beschlossen. Mit diesem Gesetz wurde die Zuweisung eines
Wohnortes strenger geregelt.
1. Welche Erfahrungen wurden bisher mit dem Gesetz über die Festlegung
eines vorläufigen Wohnortes für Spätaussiedler und Spätaussiedlerinnen
gemacht?
Das Wohnortzuweisungsgesetz hat sich bewährt. Die durch das Zweite
Änderungsgesetz eingeführte zeitlich begrenzte Bindung von Sozial- und
Eingliederungshilfe an den Zuweisungsort gewährleistet die gleichmäßige Verteilung der
Spätaussiedler. Der ungeregelte Zuzug in die bestehenden Hauptzuzugsgebiete
ist beendet worden. Die Lage hat sich in diesen Regionen entspannt. Die
Entstehung neuer Ballungsräume ist verhindert worden. Dadurch wird auch die
Akzeptanz der Spätaussiedler in der einheimischen Bevölkerung gefördert.
Diese Akzeptanz muss erhalten werden; sie wird dadurch gefährdet, dass die
Integration trotz zurückgegangener Zuzugszahlen nicht leichter, sondern
schwieriger geworden ist. Deshalb hat der Deutsche Bundestag am 23. März
1999 eine Verlängerung des ursprünglich bis 15. Juli 2000 befristeten
Wohnortzuweisungsgesetzes bis zum 31. Dezember 2009 beschlossen; der Bundesrat
hat am 7. April 2000 zugestimmt.
2. Wie hat sich die Verteilung der Spätaussiedler und Spätaussiedlerinnen auf
die einzelnen Bundesländer seit 1990 entwickelt (bitte nach Jahren und
Bundesländern auflisten)?
Die Verteilung auf die einzelnen Bundesländer nach dem
Bundesvertriebenengesetz ergibt sich aus der beigefügten Übersicht (Anlage 1). Sie erfolgt
entsprechend dem in § 8 Abs. 3 Bundesvertriebenengesetz enthaltenen Schlüssel.
3. In welchen Bundesländern und in welchen Regionen hat es nach Kenntnis
der Bundesregierung eine Zusammenballung von Spätaussiedlern und
Spätaussiedlerinnen gegeben?
Vor Inkrafttreten des Zweiten Änderungsgesetzes sind insbesondere folgende
Ballungsgebiete entstanden:
4. Wie hoch war der Anteil der Spätaussiedler und Spätaussiedlerinnen,
denen von 1990 bis 1996 ein Wohnort in einem Bundesland zugewiesen
worden ist und die dann trotzdem in ein anderes Land gezogen sind?
Entsprechende statistische Angaben liegen nur für die neuen Länder vor. Auf
die Tabelle in Anlage 2 wird verwiesen.
a) Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Gründe einer
Abwanderung von Spätaussiedlern und Spätaussiedlerinnen aus
zugewiesenen Wohnorten?
Über die Gründe für die Abwanderung werden ebenfalls keine Daten erhoben.
Auffällig ist aber, dass Spätaussiedler sich vor dem Inkrafttreten des Zweiten
Änderungsgesetzes bevorzugt in der Nähe von Verwandten niedergelassen
haben. In den Herkunftsgebieten leben die Spätaussiedler auch in großen
Familienverbänden zusammen. Die Bundesregierung geht deshalb davon aus, dass
verwandtschaftliche Bindungen ein wichtiger Grund für die Abwanderung aus
den Zuweisungsorten sind.
Land Hauptzuzugsgebiet
Baden-Württemberg Lahr/Ortenaukreis
Niedersachsen Kreise Cloppenburg, Emsland, Gifhorn,
Osnabrück, Vechta, kreisfreie Städte Salzgitter
und Wolfsburg
Nordrhein-Westfalen Oberbergischer Kreis, Ostwestfalen
Rheinland-Pfalz Rhein-Hunsrück-Kreis
b) Zählte auch die hohe Arbeitslosigkeit beispielsweise in den neuen
Bundesländern zu den Gründen der Abwanderung?
Ja. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die
Wohnortzuweisung für diejenigen Spätaussiedler, die in dem zugewiesenen oder einem
anderen Land eine Arbeit finden, gemäß § 2 Abs. 4 Bundesvertriebenengesetz
gegenstandslos wird.
5. Wie viele Widersprüche bzw. Klagen hat es von Spätaussiedlern und
Spätaussiedlerinnen seit 1996 gegen die Wohnortzuweisung gegeben (bitte
nach Jahren auflisten)?
Die Zahl der Widersprüche und Klagen ist in der nachfolgenden Übersicht
aufgeführt:
a) In wie vielen Fällen wurde seit 1996 vom Bundesverwaltungsamt bei
der Verteilung ein von den Wünschen der Aussiedlerinnen und
Aussiedler abweichendes Bundesland festgelegt?
Das Bundesverwaltungsamt führt hierzu keine Statistik.
b) In wie vielen Fällen wurden Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern
Mittel gestrichen, weil sie den zugewiesenen Wohnort nicht akzeptiert
haben (bitte nach Jahren auflisten)?
Zu dieser von den örtlichen Sozialbehörden zu entscheidenden Frage liegen der
Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
6. Wie viele Spätaussiedler und Spätaussiedlerinnen sind
– arbeitslos (bitte seit 1990 für die einzelnen Jahre, Geschlecht und
Altersgruppen auflisten);
Die Entwicklung der Arbeitslosigkeit der Spätaussiedler (Männer und Frauen)
ergibt sich aus der beigefügten Tabelle (Anlage 3). Für 1990 sind in der
Statistik für Ostdeutschland noch keine arbeitslosen Spätaussiedler ausgewiesen.
Jahr Zahl der Widersprüche Zahl der Klagen
1996 163 11
1997 131
1998 88 2
1999 90 1
Der Bundesregierung liegen altersgruppenspezifische Daten über die
Arbeitslosigkeit von Spätaussiedlern nur für 1999 vor. Von im Bundesgebiet insgesamt
99 664 (neue Länder: 19 689) arbeitslosen Spätaussiedlern im
Jahresdurchschnitt 1999 waren 10 765 Personen bzw. 10,8 % der Altersgruppe von unter
25 Jahren zuzurechnen. Auf die neuen Länder entfielen dabei 2 404 Personen.
65 287 Arbeitslose (65,5 %) waren im Alter von 25 bis unter 50 Jahre, davon
13 375 in den neuen Bundesländern. Auf die Altersgruppe der über 50-Jährigen
entfielen insgesamt 23 613 Personen (23,7 %), von denen 3 910 bei den
Arbeitsämtern in Ostdeutschland gemeldet waren.
– beziehen Sozialhilfe (bitte seit 1990 für die einzelnen Jahre, Geschlecht
und Altersgruppen auflisten)?
Spätaussiedler und Spätaussiedlerinnen werden als Deutsche nicht getrennt in
der amtlichen Statistik zur Sozialhilfe erfasst. Daher liegen der
Bundesregierung keine Daten zum Sozialhilfebezug dieser Personengruppe vor.
Trifft es zu, dass sich im Jahr 1996 die Zahl der arbeitslosen
Aussiedlerinnen und Aussiedler in den neuen Bundesländern fast verdoppelt hat und
wie hat sich die Arbeitslosigkeit für Aussiedlerinnen und Aussiedler in den
neuen Bundesländern seit 1996 entwickelt?
Nach Kenntnis der Bundesregierung betrug die Zahl der arbeitslosen
Spätaussiedlerinnen in den neuen Bundesländern im Jahresdurchschnitt 1996 11 664
Personen und lag damit um 3 433 oder 41,7 % über dem Jahresdurchschnitt
1995. Die Zahl der arbeitlosen Spätaussiedler nahm von 1996 bis 1998 um
8 618 Personen oder 73,9 % auf insgesamt 20 282 Personen zu, ehe die Zahl in
1999 wieder leicht rückläufig war.
7. Wie viele der beschäftigten Spätaussiedler und Spätaussiedlerinnen
werden nach Kenntnis der Bundesregierung nicht fachgerecht beschäftigt?
Der Bundesregierung liegen zu dieser Frage keine Erkenntnisse vor.
8. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Schwierigkeiten bei der
Anerkennung von Zeugnissen der Spätaussiedler und Spätaussiedlerinnen
und welche Initiativen hat die Bundesregierung unternommen, um diese
Schwierigkeiten zu lösen?
Für die Anerkennung von in den Herkunftsgebieten erworbenen Zeugnissen
sind die Länder aufgrund ihrer Kulturhoheit zuständig. Über Einzelfälle
hinausgehende Schwierigkeiten sind hier nicht bekannt.
9. Trifft es zu, dass die Dauer der Sprachkurse für Aussiedler und
Aussiedlerinnen gekürzt worden sind und wenn ja, mit welcher Begründung und
wie hat sich das auf die Integration der Aussiedler und Aussiedlerinnen
ausgewirkt?
Spätaussiedler, welche die in den §§ 419 f. des Dritten Buches
Sozialgesetzbuch (bis zum 31. Dezember 1997 in den §§ 62a ff. des
Arbeitsförderungsgesetzes) normierten Voraussetzungen erfüllen, haben Anspruch auf Übernahme
der durch die Teilnahme an einem Deutsch-Sprachlehrgang mit ganztägigem
Unterricht entstehenden Kosten für längstens sechs Monate. Dieser
Förderrahmen besteht unverändert seit dem Beginn des Jahres 1993.
Vor dem genannten Zeitpunkt betrug die maximale Förderdauer zuletzt acht
Monate.
Untersuchungen haben ergeben, dass dieser Rahmen von den Spätaussiedlern
nicht in jedem Fall voll ausgeschöpft werden musste. Die Bundesregierung
hatte deshalb schon Ende der achtziger Jahre das Goethe-Institut mit der
Erstellung einer Konzeption für einen sechsmonatigen Sprachlehrgang für
Spätaussiedler beauftragt. Im Rahmen dieser Studie ist ein Curriculum für einen auf
sechs Monate ausgerichteten Sprachlehrgang entwickelt worden. Auf der
Grundlage des Curriculums ist die Vermittlung von ausreichenden
Grundkenntnissen in der deutschen Sprache möglich.
Die beschriebenen Änderungen standen auch im Zusammenhang mit
Maßnahmen der früheren Bundesregierung zur Haushaltskonsolidierung.
a) Wie hat sich Teilnehmerzahl an den Sprachkursen seit 1990
entwickelt?
Die Anzahl der eingereisten Spätaussiedler sowie die Entwicklung der Eintritte
in Deutsch-Sprachlehrgänge und des Teilnehmerbestands im
Jahresdurchschnitt ergeben sich aus der beigefügten tabellarischen Übersicht (Anlage 4).
b) Wie lange müssen Spätaussiedler und Spätaussiedlerinnen auf die
Teilnahme an einem Sprachkurs warten?
Die Bundesanstalt für Arbeit hat Weisung gegeben, dass den Spätaussiedlern
möglichst kurzfristig die Teilnahme an einem Deutsch-Sprachlehrgang
ermöglicht wird. Zur Sicherung des Erfolgs der Sprachkurse ist aber andererseits auch
auf homogene Teilnehmergruppen hinzuwirken, die nicht immer kurzfristig
zusammengestellt werden können.
„Wartezeiten“ werden statistisch nicht erhoben.
c) Plant die Bundesregierung die Sprachkurse wieder auf ein Jahr zu
verlängern?
Auf der Grundlage eines Gutachtens zu den Möglichkeiten einer Neuordnung
der Sprachförderung wird derzeit innerhalb der Bundesregierung über eine
Neukonzeption der Sprachförderung für Zuwanderer beraten. Diese Gespräche
sind noch nicht abgeschlossen.
d) Welche Rolle spielt nach Ansicht der Bundesregierung die
Beherrschung der deutschen Sprache bei der Integration?
Nach Auffassung der Bundesregierung kommt der Beherrschung der deutschen
Sprache für die Integration erhebliche Bedeutung zu.
10. Welche besonderen Fördermittel gibt es für Spätaussiedler und
Spätaussiedlerinnen und wie hat sich die Höhe der Förderung seit 1990
entwickelt?
Die Fördermöglichkeiten sind in der beigefügten Liste „Hilfen für
Spätaussiedler“, Stand: April 1999 (Anlage 5) enthalten.
Insgesamt hat der Bund für die Aufnahme und Integration zur Verfügung
gestellt:
Die Absenkung der Fördermittel von 1,8 Mrd. DM in 1999 auf 1,5 Mrd. DM
für 2000 ist u. a. auf Einsparungen bei den Aufwendungen für die
Erstaufnahme zurückzuführen. Diese wurden durch die notwendige Anpassung der
Aufnahmekapazitäten an die Entwicklung des Aussiedlerzuzugs möglich.
11. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über rechtsextrem und
fremdenfeindlich motivierte Straftaten gegen Aussiedler und
Aussiedlerinnen?
Delikte gegen Spätaussiedler werden nicht als eigenständiger Teil der
fremdenfeindlichen Straftaten erfasst. Diese Straftaten werden ausschließlich im
polizeilichen Informationssystem (APIS) registriert. Mit Stand vom 12. April 2000
Haushaltsjahr Ist-Betrag in Mrd. DM (ab der 2. Ziffer
hinter dem Komma auf- bzw. abgerundet)
1990 7,4
1991 2,8
1992 2,6
1993 3,3
1994 3,6
1995 3,3
1996 2,9
1997 2,5
1998 2,0
1999 1,8
2000 1,5
wurden folgende rechtsextremistische und fremdenfeindliche Straftaten gegen
Spätaussiedler und -aussiedlerinnen von den Bundesländern registriert:
Aufgrund datenschutzrechtlicher Bestimmungen eingetretene Löschfristen
dürften dazu geführt haben, dass die Zahlen aus den Vorjahren nicht mehr
authentisch sind. Eine dezidierte Aufschlüsselung der Zahlen nach einzelnen
Bundesländern erfolgt nicht.
12. Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen des
Wohnortzuweisungsgesetzes auf die tatsächlichen Möglichkeiten der Integration der
Spätaussiedler und Spätaussiedlerinnen?
Das Wohnortzuweisungsgesetz fördert den Integrationsprozess. Dieses Gesetz
gewährleistet die gleichmäßige Verteilung der Spätaussiedler und der mit der
Integration verbundenen Lasten. Die Entstehung neuer Ballungsräume wird
verhindert; bereits bestehende Hauptzuzugsgebiete werden entlastet. Dies
fördert die Akzeptanz der Spätaussiedler in der einheimischen Bevölkerung.
Außerdem können örtliche Verwaltungsstellen auf der Grundlage eines
geregelten und voraussehbaren Zuzugs den Bedarf an Wohnraum und
Integrationshilfen, z. B. Sprachkursen, vorausberechnen. Dadurch wird im Interesse der
Spätaussiedler verhindert, dass in einigen Regionen infolge eines ungeregelten
überproportionalen Zuzugs zu wenig Wohnraum und Integrationshilfen zur
Verfügung stehen.
Da die Integration der Spätaussiedler trotz zurückgegangener Zuzugszahlen
nicht leichter, sondern schwieriger geworden ist, wird das
Wohnortzuweisungsgesetz, das ursprünglich bis 15. Juli 2000 befristet war, bis zum 31. Dezember
2009 verlängert, wie bereits in der Antwort zu Frage 1 erwähnt.
13. Hat die Bundesregierung im Vorfeld der Verabschiedung des
Wohnortzuweisungsgesetzes Stellungnahmen von Organisationen eingeholt, die
mit der Betreuung der Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler betraut
sind?
Ja. Der Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen hat das
Gesetzgebungsvorhaben auf mehreren Sitzungen am 6. August und 15. Oktober 1999
sowie 4. und 25. Februar 2000 mit den betroffenen Verbänden erörtert.
a) Welche Verbände wurden zu einer Stellungnahme aufgefordert?
Folgende mit der Betreuung der Spätaussiedler befasste Organisationen sind in
der Konferenz am 6. August 1999 zur Stellungnahme aufgefordert worden:
– Bauernverband der Vertriebenen,
– Beauftragter der Deutschen Bischofskonferenz für Flüchtlings- und
Vertriebenenseelsorge,
Jahr 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999
erfasste Straftaten 1 10 15 8 10 8 9 46 22 11
– Beauftragter des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland für
Aussiedler- und Vertriebenenfragen,
– Bundesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit – Jugendaufbauwerk –,
– Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt,
– Bund der Vertriebenen,
– Deutscher Caritasverband,
– Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband,
– Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland,
– Friedlandhilfe,
– Generalsekretariat des Deutschen Roten Kreuzes,
– Kommissariat der Deutschen Bischöfe,
– Landsmannschaft der Deutschen aus Russland,
– ZMO – Zusammenarbeit mit Osteuropa, Zentralverband Deutscher und
Osteuropäer.
b) Wie haben sich die einzelnen Verbände zu den
Integrationsmöglichkeiten in Bezug auf den Gesetzentwurf geäußert?
c) Wie haben die Verbände die Einschränkung der Freizügigkeit
beurteilt?
d) Wie haben die Verbände die Einschränkung der Freizügigkeit in
Bezug auf den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes bewertet?
Caritasverband und Kommissariat der Deutschen Bischöfe haben in einer
gemeinsamen Stellungnahme vom 12. Oktober 1999 die Auffassung vertreten,
dass die Verlängerung zwar in das Grundrecht auf Freizügigkeit eingreift, diese
Beeinträchtigung jedoch zulässig sei, wenn die Wohnortbindung auf zwei Jahre
begrenzt wird. Der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland hat sich mit
Schreiben vom 13. Januar 2000 in gleichem Sinne geäußert. In Bezug auf
Artikel 3 des Grundgesetzes hat keine Bewertung stattgefunden.
Ähnliche Bedenken anderer Verbände waren Gegenstand der mündlichen
Erörterung in den vorgenannten Besprechungen.
e) Wie wurden die Anregungen der Verbände im
Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt?
Den Bedenken wurde insofern Rechnung getragen, als die Verlängerung des
Wohnortzuweisungsgesetzes bis zum 31. Dezember 2009 befristet und die
Bindungsfrist im Einzelfall auf drei Jahre begrenzt worden ist.
14. Wie wird gemäß dem Wohnortzuweisungsgesetz bei der Eheschließung
zwischen einer Spätaussiedlerin und einem Spätaussiedler verfahren, die
in unterschiedlich zugewiesenen Wohnorten leben?
Das Bundesverwaltungsamt ändert auf Antrag seine Verteilentscheidung im
Einvernehmen mit den betroffenen Bundesländern nachträglich ab und verteilt
den Antragsteller in das Land, in dem der Ehegatte seinen Wohnsitz hat. Sind
die Ehegatten in das gleiche Bundesland verteilt, aber unterschiedlichen
Wohnorten zugewiesen worden, ändert die zuständige Landesaufnahmestelle die
länderinterne Zuweisungsentscheidung. Der Antragsteller wird dem Wohnort des
Ehegatten zugewiesen.
15. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Integration der
Aussiedler und Aussiedlerinnen zu verbessern?
Die Bundesregierung misst der Integrationsarbeit eine große
gesellschaftspolitische Bedeutung zu. Sie ist deshalb bestrebt, die Qualität der
Eingliederungsmaßnahmen weiter zu verbessern.
Zum einen soll die Sprachförderung im Zuge der Neukonzeption verbessert
und effizienter gestaltet werden.
Außerdem hat die Bundesregierung nach ihrem Amtsantritt die Mittel des
Bundesministeriums des Innern für die gesellschaftliche Integration der
Spätaussiedler trotz der Notwendigkeit zur Haushaltskonsolidierung erhöht, und zwar
von 32 Mio. DM in 1998 über 42 Mio. DM für 1999 auf 45 Mio. DM im Jahr
2000. Für 2001 wird eine weitere Erhöhung angestrebt. Die bereits begonnene
Verlagerung des Schwerpunktes dieser Förderung von den früheren
Bildungsseminaren auf Maßnahmen zur Eingliederung inbesondere der jungen
Spätaussiedler in das unmittelbare soziale Wohnumfeld wird verstärkt fortgesetzt. Die
bewährten Sonderprojekte „Sport mit Aussiedlern“ des Deutschen Sportbundes
sowie „Ost-West-Integration“ des Deutschen Volkshochschulverbandes werden
fortgeführt. Die Bundesregierung wird darauf hinwirken, dass die an der
Integration vor Ort Beteiligten zur besseren Koordinierung der
Eingliederungsmaßnahmen Netzwerke bilden bzw. diese ausbauen. Zu diesem Zweck vergibt das
Bundesministerium des Innern seit Beginn dieses Jahres die Mittel für die
gesellschaftliche Integration bevorzugt für Projekte, die von Netzwerken in den
einzelnen Kommunen vorgelegt und begleitet werden. Außerdem ist
beabsichtigt, die Implementierung einzelner Netzwerke modellhaft für eine begrenzte
Übergangszeit mitzufinanzieren.
Das 1999 begonnene Sofortprogramm der Bundesregierung zum Abbau der
Jugendarbeitslosigkeit, das auch arbeitslosen und nicht versorgten
ausbildungsplatzsuchenden jugendlichen Spätaussiedlern zu Gute kommt, wird im
Hinblick auf die bereits erreichten Erfolge im Jahr 2000 fortgeführt.
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Drucksache 14/3261 – 16 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
Drucksache 14/3261 – 18 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
Drucksache 14/3261 – 20 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
Drucksache 14/3261 – 22 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
Drucksache 14/3261 – 24 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
Drucksache 14/3261 – 26 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
Drucksache 14/3261 – 28 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
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