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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Veräußerung bundeseigener Wohnungen aus ehemaligen NVA-Beständen (G-SIG: 14010984)

Grundlage der Ausschreibung und des Zuschlags, Anzahl der veräußerten NVA-Wohnungen, Veräußerungsrichtlinien, Stellung örtlicher Wohnungsgenossenschaften

Fraktion

PDS

Datum

06.04.2000

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher Bundestag14/300622. 03. 2000

Veräußerung bundeseigener Wohnungen aus ehemaligen NVA-Beständen

der Abgeordneten Christine Ostrowski und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Die Bundesvermögensverwaltung hat ca. 65 000 ehemalige Dienstwohnungen der Nationalen Volksarmee (NVA) der DDR in ihren Besitz übernommen. Dabei handelte es sich in der Mehrheit um Mehrfamilienhäuser, die zum größten Teil in Plattenbauweise errichtet wurden. Der überwiegende Teil dieser Bestände befindet sich nicht in Ballungsgebieten, sondern entsprechend der früheren NVA-Standorte in heute strukturschwachen Regionen.

Obwohl Bundeseigentum nach § 63 der Bundeshaushaltsordnung grundsätzlich nur zum Verkehrswert veräußert werden soll, ist in diesen speziellen Fällen zugelassen worden, dass die von ehemaligen Mitarbeitern der NVA zu Wohnzwecken genutzten Mehrfamilienhäuser den entsprechenden Kommunen und ihren Wohnungsgesellschaften entsprechend einer Verbilligungsrichtlinie um 50 Prozent unter dem Verkehrswert verkauft werden, wenn diese sich verpflichten, die Wohnungen nachhaltig instand zu setzen und zu den ortsüblichen Mieten für mindestens 20 Jahre vermieten (siehe Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage, Antwort: Drucksache 12/8511).

Im Herbst 1999 hat das Bundesvermögensamt Frankfurt/Oder in Strausberg, Land Brandenburg, 559 weitere Wohnungen der ehemaligen NVA zum Verkauf angeboten. Der Verkauf wurde öffentlich ausgeschrieben. Die Städtische Wohnungsgesellschaft hatte sich mit Schreiben vom 22. September 1999 um den Erwerb auf der Basis von 50 % des ermittelten Verkehrswertes beworben, mit der Verpflichtung, 16,7 Mio. DM Investitionen für die Sanierung dieser Wohnungen in den nächsten Jahren aufzuwenden sowie eine Mieter- und Mietbindungsverpflichtung einzugehen. Die Wohnungsgesellschaft Strausberg hat bereits den Nachweis erbracht, dass sie erworbene Wohnungen aus diesen Beständen für die Mieter sozialverträglich saniert.

Mit den Angeboten im Rahmen der Ausschreibung ist der ursprünglich ermittelte Verkehrswert jedoch erheblich überschritten worden und das Bundesvermögensamt Frankfurt/Oder soll nunmehr entschieden haben, an den Meistbietenden zu verkaufen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Sind die entsprechenden Verkäufe der 559 ehemaligen NVA-Wohnungen in Strausberg zu den Höchstgeboten inzwischen getätigt und vom Bundesministerium der Finanzen bzw. den Oberfinanzdirektionen bestätigt worden?

2

Auf welcher Grundlage erfolgten die Ausschreibung und der Zuschlag, obwohl das eindeutige Interesse der Städtischen Wohnungsgesellschaft zum Erwerb der Wohnungen vorlag und von einem Vorrang des kommunalen Bedarfs sowie dem Nachweis der Sicherheit und Erfahrung der Städtischen Gesellschaft beim Erwerb und der sozialverträglichen Sanierung von bundeseigenen Wohnungen ausgegangen werde konnte?

3

Warum wurden den Mieterinnen und Mietern die Wohnungen nicht zum Kauf angeboten bzw. ihnen die Chance zur Bildung einer Wohnungsgenossenschaft eingeräumt?

4

Wie viele der ursprünglich ca. 65 000 NVA-Wohnungen wurden inzwischen insgesamt veräußert, an wen und zu welchen Konditionen, darunter – wie viele an die Mieterinnen und Mieter der entsprechenden Wohnungen, – wie viele an Kommunen und ihre Wohnungsgesellschaften, – wie viele an Genossenschaften bzw. Genossenschaftsneugründungen, – wie viele an private Investoren und Gesellschaften?

5

Nach welchen Richtlinien der Bundesregierung bzw. nach welchen Festlegungen und Erlassen des Bundesministeriums der Finanzen erfolgt die Veräußerung der entsprechenden Bundesmietwohnungen?

6

Gelten die Richtlinien von 1994 noch, nach denen von einer öffentlichen Ausschreibung zunächst abzusehen war, wenn Mieter, Mietergenossenschaften oder die Kommune Interesse am Kauf der Wohnungen bekundet haben?

7

Wenn nein, mit welchem Entscheid und zu welchem Zeitpunkt wurde diese Verfahrensweise aufgehoben?

8

Welche aktuellen Entscheide bzw. Erlasse der Bundesregierung bezüglich der Veräußerung bundeseigener Wohnungen gelten heute?

9

Wie unterstützt die Bundesregierung mit der Veräußerung von Bundeswohnungen zu günstigen Konditionen die Bildung örtlicher Wohnungsgenossenschaften?

10

Inwieweit beinhalten die geltenden Richtlinien des Bundesministeriums der Finanzen bezüglich der Veräußerung von bundeseigenen Wohnungen einen sozialen Schutz für deren Mieterinnen und Mieter gegenüber Mietsteigerungen und Kündigungen?

Berlin, den 22. März 2000

Christine Ostrowski Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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