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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Erschießung eines Russlanddeutschen in Wenden-Rothemühle im Dezember 1999 durch SEK-Beamte (G-SIG: 14010918)

Umstände des Todes des Russlanddeutschen A.S., ggf. Entschädigungszahlung

Fraktion

PDS

Datum

21.03.2000

Aktualisiert

24.07.2024

Deutscher BundestagDrucksache 14/285402. 03. 2000

Erschießung eines Russlanddeutschen in Wenden-Rothemühle im Dezember 1999 durch SEK-Beamte

der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Nach Presseberichten wurde am 12. Dezember vergangenen Jahres der 45-jährige Russlanddeutsche A. S. bei einem nächtlichen SEK-Einsatz in seiner Wohnung in Wenden-Rothemühle (NRW, Kreis Olpe), als er erschreckt durch das nächtliche Eindringen von 15 SEK-Beamten aus dem Bett hochfuhr, durch einen Kopfschuss aus nächster Nähe in seinem Bett neben seiner Ehefrau getötet. Der von der Familie sofort beauftragte Anwalt hat erst vor wenigen Tagen Akteneinsicht erhalten. Weder von Seiten der eingesetzten Beamten noch von Seiten der Auftraggeber des nächtlichen Einsatzes oder irgendeiner übergeordneten Behörde des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) hat es bisher eine Entschuldigung bei der Familie des Opfers gegeben. Ein erster Schadensersatzanspruch der Familie ist vom Landrat bzw. der Kreispolizeibehörde von Olpe mit Schreiben vom 28. Januar 2000 abgelehnt worden.

Die bis heute unbegründete nächtliche Erschießung des A. S. hat unter Russlanddeutschen in der Region für große Aufregung gesorgt. Die Bundesvereinigung „Heimat e.V.“ hat sich deshalb am 8. Januar 2000 an Bundeskanzler Gerhard Schröder, Bundespräsident Johannes Rau und den Bundesminister des Innern, Otto Schily, gewandt und um Aufklärung des Vorgangs und Entschädigung für die Familie des Erschossenen gebeten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen4

1

Sind der Bundesregierung die Vorgänge in Wenden-Rothemühle im vergangenen Dezember bekannt und welche Gründe gab es nach Informationen der Bundesregierung für diesen Einsatz?

2

Hat die Bundesregierung nach Eingang des Briefes der Bundesvereinigung „Heimat e.V.“ Schritte unternommen, um die Vorgänge in Wenden-Rothemühle gegenüber der Familie zu erläutern, und wenn ja, welche?

3

Kann die Familie nach Einschätzung der Bundesregierung eine Entschädigung verlangen? Wenn ja, von welcher Stelle und bis wann?

4

Sind der Bundesregierung weitere Polizeieinsätze gegenüber Russlanddeutschen in letzter Zeit bekannt? Wenn ja, welche Einsätze mit welchen Verletzungen oder Todesfolge sind der Bundesregierung in den letzten beiden Jahren bekannt geworden?

Berlin, den 29. Februar 2000

Ulla Jelpke Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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