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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Entwicklungszusammenarbeit und Landreformen in Simbabwe sowie im südlichen Afrika (G-SIG: 14011366)

Entwicklungszusammenarbeit mit Simbabwe, Stand der Landreformen, Unterstützung von Bildungs- und Ausbildungsprojekten, Entschädigungen

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Datum

06.10.2000

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher Bundestag14/407308. 09. 2000

Entwicklungszusammenarbeit und Landreformen in Simbabwe sowie im südlichen Afrika

der Abgeordneten Carsten Hübner, Wolfgang Gehrcke und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Im Zusammenhang mit den gewalttätigen Farmbesetzungen und der Instrumentalisierung des schon lange anstehenden Landreformprozesses durch Robert Mugabe vor den Wahlen am 24./25. Juni 2000 in Simbabwe wurde deutlich, dass die Frage konsequenter Landreformen in verschiedenen Ländern des subsaharischen Afrikas nach wie vor auf die Tagesordnung gehört. Nicht nur in Simbabwe, sondern auch in Südafrika, in Namibia und anderen afrikanischen Staaten stehen seit der Erringung der Unabhängigkeit Landreformen immer noch aus bzw. wurden nicht konsequent vorangetrieben. Bis heute muss eine ungerechte Landverteilung als ein wesentlicher Faktor für die zunehmende Armut in den betreffenden Ländern bei wachsender Bevölkerung angesehen werden.

Auf Simbabwe bezogen muss dies sogar als ein umfassendes, historisch gewachsenes soziales und ökonomisches Unrecht charakterisiert werden, das zur aktuellen Krisensituation im Land maßgeblich beigetragen hat:

  • Die Hälfte der erwerbsfähigen Bevölkerung ist arbeitslos. Mehr als 70 Prozent der Bevölkerung leben in Armut, zwei Drittel davon haben nicht einmal die Möglichkeit, sich mit den unmittelbar notwendigen Lebensmitteln zu versorgen.
  • Auch vom einst angestrebten Ziel der Grundbildung für alle musste die Regierung auf Druck des Internationalen Währungsfonds (IWF) und seiner Programme Abstand nehmen. Aufgrund der Einführung von Schulgebühren ist es vielen Familien nicht mehr möglich, die Kinder in die Schule zu schicken; insbesondere für Mädchen wird Schule als nutzlose Investition betrachtet. Nur zehn Prozent der gut ausgebildeten Schulabgänger finden überhaupt Arbeit im formellen Sektor.
  • Die Grundversorgung im Gesundheitswesen ist durch die hohe Infektionsrate und rasante Ausbreitung von AIDS/HIV mehr als belastet. Etwa ein Viertel der Bevölkerung im reproduktiven Alter (also zwischen 15 und 49 Jahren) ist infiziert. Hält die jetzige Infektionssituation weiter an, wird ein Rückgang der durchschnittlichen Lebenserwartung der simbabwischen Bevölkerung bis 2009 auf 27 Jahre (im Vergleich: 1999 knapp 60 Jahre) prognostiziert. Neben der zunehmend verfehlten und sich von den ursprünglichen Zielen entfernenden Regierungsführung und den gravierenden Auswirkungen verfehlter Strukturanpassungspolitik des IWF bleibt der auf Fortschreibung der ungerechten Landverteilung beruhende erschwerte Zugang der Schwarzen zu den produktiven Ressourcen, insbesondere also zu fruchtbarem Land, ein Hauptgrund für die dramatische Armutsentwicklung gerade nach der Erringung der Unabhängigkeit vor 20 Jahren.

Mit der Erringung der Unabhängigkeit 1980 war die Hoffnung verbunden, die koloniale Landnahme im 19. Jahrhundert durch die weißen Siedler und die British South African Company (BSAC) rückgängig zu machen. Die einheimische Bevölkerung wurde auf „Reserves“, Reservate, die landwirtschaftlich wenig fruchtbar und produktiv waren, zurückgedrängt und als Arbeitskraftreserve gehalten. Bis heute steht der größte Teil der schwarzen Bevölkerung in totaler Abhängigkeit den Großfarmen als Arbeitskraft zur Verfügung. 1954 herrschten ca. 170 000 Weiße im damaligen Rhodesien über die landwirtschaftliche Produktivität. 1980/81 kontrollierten etwa 6 700 weiße Farmer 47 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche, mit einer durchschnittlichen Farmgröße von 2 400 ha.

Nur verhalten und in geringem Umfang fand nach der Unabhängigkeit eine Art „kleine“ Landreform statt, durch die im Laufe von 10 Jahren etwa 3,3 Mio. Hektar Land, vornehmlich in Dürreregionen oder abgelegenen Gebieten, in sog. Wiederbesiedlungsgebieten (Resettlement Areas) kleine, nur wenige Hektar große Flächen verteilt wurden. Mit dem 1992 verabschiedeten Landgesetz (Land Acquisition Act) wurden 1 503 weiße Farmen für eine Landreform ausgewiesen. – Dabei handelt es sich um Farmen, die auf dem Gebiet der „Reserves“ liegen und die bereits vor dem Ersten Weltkrieg den Schwarzen von der britischen Regierung zugestanden worden waren. – Aktuell besteht für 804 zumeist als Gesellschaften im ausländischen Besitz befindliche Farmen die Forderung nach Umverteilung, Rückgabe bzw. Entschädigung; 200 davon werden derzeit geräumt. Die Zuspitzung der Auseinandersetzungen um das Landrecht an den Farmen wurde auch durch den Umstand unterstützt, dass die im Gemeinschaftsbesitz befindlichen „communal lands“ nicht in der Lage sind, die sich im Laufe der Jahre verdoppelnde Bevölkerung der ehemaligen Reserves zu ernähren.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:

Fragen15

1

Ist die Bundesregierung im Rahmen der Einschätzung der Situation in Simbabwe nach den Wahlen in der Sitzung des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit vom 5. Juli 2000 durch die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ), Dr. Uschi Eid, bereit, die ausgesetzte wirtschaftliche Zusammenarbeit mit Simbabwe wieder aufzunehmen?

2

Welche Projekte der Entwicklungszusammenarbeit laufen derzeit im Rahmen der öffentlichen Entwicklungshilfe bzw. über private Träger, wie Nichtregierungsorganisationen, kirchliche Einrichtungen oder über durch Stiftungen geförderte Projekte und Programme weiter (bitte nach Projekt, Bereich, Träger, Laufzeit und finanziellem Umfang auflisten)?

3

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass eine konsequente Umsetzung von Landreformen in Simbabwe, wie auch in anderen südafrikanischen Staaten, einen wesentlichen Beitrag zur strukturellen Armutsbekämpfung leisten könnte?

4

Wie schätzt die Bundesregierung den Stand der Landreformen und gegebenenfalls die Notwendigkeit von Landreformen – in Simbabwe, – in den anderen Ländern des südlichen Afrikas, Südafrika und Namibia, ein, wo sich massiv Weiße angesiedelt haben und die Schwarzen in Reservate abgedrängt wurden?

5

Wie schätzt die Bundesregierung generell die Rolle von Landreformen als eine Strategie von Armutsbekämpfung ein?

6

a) Gibt es derzeit Projekte der bilateralen Zusammenarbeit, um Landreform- bzw. Landverteilungsprojekte bzw. deren juristische Grundlagen zu unterstützen bzw. zu befördern?

Wenn ja, welche?

b) Auf welche Projekte bzw. Programme kann die Bundesregierung in ihrer bzw. der gesamten bundesdeutschen Entwicklungszusammenarbeit hinsichtlich der Unterstützung von Landreformen insbesondere in Afrika zurückblicken (bitte auflisten)?

7

Welchen finanziellen Beitrag hält die Bundesregierung zur Unterstützung solcher Projekte afrikanischer Regierungen – für gerechtfertigt, – für notwendig?

8

Inwieweit hält die Bundesregierung Bildungs- und Ausbildungsprojekte für nötig und sinnvoll, um z. B. junge Simbabwer auf die Betreibung von Landfarmen vorzubereiten?

a) Hat die Bundesregierung Kenntnis von EU-Projekten, die darauf abzielen?

b) Fördert bzw. fordert die Bundesregierung selbst solche Projekte?

9

Inwieweit hält die Bundesregierung Entschädigungszahlungen mit Blick auf die koloniale Landnahme für gerechtfertigt, bzw. welche Möglichkeiten sieht sie für einen fairen Interessenausgleich hinsichtlich der berechtigten afrikanischen Forderungen und der über Generationen weitergegebenen „europäischen“ Landrechte der derzeitigen Besitzer?

10

Wäre die Bundesregierung bereit, über Entschädigungen im Zusammenhang mit einer möglichen Landreform in Namibia zu verhandeln?

11

Hält die Bundesregierung steuerrechtliche Maßnahmen für angebracht, um einen Interessenausgleich und eine Art von Reparationszahlung zu tätigen?

12

Wie steht die Bundesregierung zu der Idee, aus Entschuldung freiwerdende Mittel zu einem Teil für einen Fonds für Landreformen und begleitende Maßnahmen zur Verfügung zu stellen, zu dem die nationalen Regierungen Afrikas ohne Hilfe nicht in der Lage wären?

13

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung auf multilateraler Ebene (EU, Weltbank, regionale Entwicklungsbanken, UNO), um Unterstützung für Landreformen in Afrika zu mobilisieren?

14

Welche weiteren Maßnahmen hält die Bundesregierung für angebracht, um Landreformen in Afrika erfolgreich vorzubereiten, zu flankieren bzw. umzusetzen?

15

Sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, sich – vergleichbar zu den Landreformprozessen in Lateinamerika – über den entwicklungspolitischen Haushalt, den Einzelplan 23, auf solche neuen Herausforderungen verstärkt einzustellen?

Berlin, den 31. August 2000

Carsten Hübner, Wolfgang Gehrcke, Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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