Zur Festlegung von Mindestanforderungen für Soldaten
der Abgeordneten Heidi Lippmann und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Laut Medienberichterstattung (Süddeutsche Zeitung vom 10. Februar 2000) hat die spanische Regierung ihre Anforderungen an die Intelligenz von Rekruten drastisch gesenkt. Künftig reiche ein Intelligenzquotient (IQ) von 70 aus; bisher wurde mindestens ein IQ von 90 verlangt. Es handele sich um eine Reaktion auf rückläufige Bewerbungen: Auf eine frei werdende Stelle melde sich derzeit nur ein Interessent, hieß es. Die Senkung des Mindest-IQ solle nun helfen, dass nach Abschaffung der Wehrpflicht die Zahl der Berufssoldaten weiterhin gewährleistet werden soll. Nach Angaben von Psychologen ist bei jungen Erwachsenen ein Intelligenzquotient von 100 der Durchschnitt. 80 sei das Minimum, um ein normales Verhalten erwarten zu können. Junge Erwachsene mit diesem IQ könnten Schwierigkeiten haben, Situationen zu verstehen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen3
Werden bei der Bundeswehr zu irgendeinem Zeitpunkt im Rahmen des Musterungsverfahrens oder später Intelligenztests bei Grundswehrdienstleistenden, Freiwilligen und/oder Offiziersanwärterinnen bzw. Offiziersanwärtern durchgeführt?
Wenn ja, wie gestalten sich diese?
Gibt es einen Mindest-IQ, und wenn ja, wie hoch ist dieser?
Gibt es im Rahmen der Debatte um die Zukunft der Bundeswehr, insbesondere um die Abschaffung der Wehrpflicht, Überlegungen, ein ähnliches Verfahren wie in Spanien einzuführen?
Nach welchen Kriterien wird im Musterungsverfahren geprüft, ob ein künftiger Soldat in der Lage ist, den Anforderungen in einer Krisensituation gerecht zu werden?