Abschiebungen in die Türkei
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Nach den Protesten gegen die Entführung und Festnahme des Vorsitzenden der kurdischen Arbeiterpartei (PKK), Abdullah Öcalan, wurde von bundesdeutschen Politikern die schnelle Abschiebung von Gewalttätern gefordert. Abgeordnete der CDU/CSU-Bundestagsfraktion forderten, Abschiebungen auch ohne Prüfung von Gefahren für die Abgeschobenen in der Türkei durchzuführen. Nach einer Umfrage der Forschungsgruppe Wahlen antworteten 46 Prozent der Befragten auf die Frage, welche „Vorgehensweise die Behörden gegenüber im Rahmen der Protestaktion straffällig gewordenen Kurden wählen sollten“, daß diese auf jeden Fall in die Türkei abzuschieben seien. 27 Prozent befürworteten eine Abschiebung, wenn den Abgeschobenen keine Gefahr für Leib und Leben drohe; nur 24 Prozent waren der Meinung, daß straffällig gewordene Kurden nach deutschem Recht bestraft werden sollten. Nach den Kurden-Protesten vor fünf Jahren waren erst 37 Prozent grundsätzlich für eine Abschiebung, 29 Prozent plädierten für eine Einschränkung der körperlichen Unversehrtheit und 31 Prozent meinten, daß straffällig gewordene Kurden nach hiesigen Gesetzen bestraft werden sollten. (Süddeutsche Zeitung, 27./28. Februar 1999)
Nur selten wird deutlich darauf hingewiesen, daß politisch Verfolgte nach internationalen Übereinkünften (u.a. der Genfer Flüchtlingskonvention) einen über Artikel 16 Grundgesetz hinausgehenden Schutz auch in der Bundesrepublik Deutschland haben. Statt dessen wird nach der Verschärfung von Gesetzen gerufen bzw. die volle Ausschöpfung der geltenden Gesetze angekündigt.
In einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 3. März 1999 wurde ein verwaltungsgerichtliches Urteil aufgehoben, in dem die Klage eines Türken kurdischer Volkszugehörigkeit auf Anerkennung als Asylberechtigter abgewiesen worden war. Der Beschwerdeführer kam 1990 in die Bundesrepublik Deutschland und beantragte die Anerkennung als Asylberechtigter. Begründet wurde der Antrag mit mehrmaligen Verhaftungen, da er die PKK finanziell unterstützt habe. Das Bundesverfassungsgericht stellt nun ausdrücklich fest: Wird „über die Bekämpfung von Straftaten hinaus der politische Gegner . . . verfolgt, kommt den dabei ergriffenen staatlichen Maßnahmen asylbegründende Wirkung zu. So vermag insbesondere eine (angebliche) Terrorismusbekämpfung staatlichen Gegenterror, der etwa darauf gerichtet ist, die nicht unmittelbar beteiligte zivile Bevölkerung in Erwiderung des Terrorismus unter den Druck brutaler staatlicher Gewalt zu setzen, nicht zu rechtfertigen.“ Für viele hier lebende Kurdinnen und Kurden bedeutet eine mögliche Abschiebung in die Türkei Gefahr für Leib und Leben. Trotz entsprechender Erkenntnisse und auch Dokumentationen von Fällen gibt es immer noch keinen Abschiebestopp in die Türkei.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Wie viele der gegen die Entführung und Festnahme Abdullah Öcalans Protestierenden
a) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung festgenommen?
b) wurden erkennungsdienstlich behandelt?
c) haben ein Ermittlungsverfahren anhängig?
d) wurden inhaftiert?
e) wurden verurteilt (welcher Art waren die Anklagen, welche Strafen wurden verhängt – bitte auflisten)?
Welche Staatsangehörigkeit hatten die Festgenommenen (bitte nach Staatsangehörigkeit und Anzahl auflisten)?
Welchen aufenthaltsrechtlichen Status haben die Festgenommenen (bitte nach Anzahl auflisten)?
Wurden Daten von Personen, die an den Protestaktionen teilnahmen, von den zuständigen Ermittlungsbehörden an Behörden im In- und Ausland weitergeleitet?
Wenn ja,
a) an welche Behörden und an welches Land (bitte auflisten)?
b) welche Personendaten wurden weitergeleitet?
Wurden Daten von Personen, die im Zuge der Proteste festgenommen wurden, von den zuständigen Ermittlungsbehörden an Behörden im In- und Ausland weitergeleitet?
Wenn ja,
a) an welche Behörden und an welches Land (bitte auflisten)?
b) welche Personendaten wurden weitergeleitet?
Wie viele der Festgenommenen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bislang abgeschoben?
Was versteht der Bundesminister des Innern Otto Schily unter der Äußerung „klare Kante zeigen“, wie er im Interview mit dem Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL auf die Frage, ob der Staat Härte zeigen müsse, antwortete (DER SPIEGEL, 22. Februar 1999)?
Welche ausländerrechtlichen Bestimmungen bzw. Gesetze sind im Umgang mit straffällig gewordenen Nicht-Deutschen nach Ansicht der Bundesregierung noch nicht genügend ausgeschöpft?
Trifft nach Kenntnis der Bundesregierung die Behauptung zu, bei den in Stuttgart am 2. März 1999 im Kurzverfahren verurteilten Teilnehmern an der Besetzung des griechischen Konsulates handele es sich um anerkannte Flüchtlinge und Asylbewerber?
Hat der Bundesminister des Innern Otto Schily bereits Kontakt zu seinem türkischen Kollegen aufgenommen, um über „Sicherheitsgarantien“ für abgeschobene Kurden zu verhandeln?
a) Welches Ziel sollen angestrebte Verhandlungen haben?
b) Wann sollen Verhandlungen stattfinden, bzw. wann wurden sie begonnen?
c) Strebt die Bundesregierung eine Zusicherung der türkischen Regierung an, abgeschobene Kurden nicht zu verfolgen, zu inhaftieren, zu foltern, zu ermorden?
d) Strebt die Bundesregierung ein bilaterales Abkommen an, das den umfassenden Schutz von Kurden in der Türkei garantiert?
e) Wie überprüft die Bundesregierung die Einhaltung von Sicherheitsgarantien?
f) Verläßt die Bundesregierung sich auf Zusagen der türkischen Regierung?
Mit welchen Drittstaaten erwägt die Bundesregierung, Vereinbarungen zur Abschiebung von Kurden zu treffen? Welche Staaten kommen für solche Vereinbarungen in Frage (bitte aufzählen)?
Wie viele Kurden wurden nach dem Briefwechsel aus dem Jahre 1995 des damaligen Bundesministers des Innern Manfred Kanther mit seinem türkischen Amtskollegen, der Sicherheitsgarantien für abgeschobene Kurden versprach, in die Türkei abgeschoben?
Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen seitens der türkischen Regierung gegen Sicherheitsgarantien verstoßen wurde?
Ist der Bundesregierung eine Dokumentation des Flüchtlingsrates Niedersachsen über die Schicksale von in die Türkei abgeschobenen Kurden bekannt, nach der diese in der Türkei gefoltert werden?
Wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung die Dokumentation?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über Folter in der Türkei?
a) Wie viele Personen wurden in den letzten zehn Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung gefoltert?
b) Waren darunter Frauen und Kinder?
c) Wie viele der Gefolterten sind in den letzten zehn Jahren an den Folgen der Verletzungen und während der Folter gestorben?
Wie viele militärische Operationen hat die Türkei seit 1995 in den kurdischen Gebieten der Türkei und im Nordirak durchgeführt?
a) Wie viele Opfer gab es insgesamt dabei?
b) Wie viele Opfer gab es in der Zivilbevölkerung?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Abschiebepraxis anderer europäischer Staaten, insbesondere der EU-Staaten und hier der sogenannten Schengen-Staaten, in die Türkei?
a) Welche dieser Staaten schieben in die Türkei ab (bitte mit genauer Auflistung von Staat und Anzahl der Abgeschobenen)?
b) Welche dieser Staaten haben einen Abschiebestopp in die Türkei?
Welche Abschiebepraxis haben die zuvor genannten Staaten hinsichtlich Menschen kurdischer Abstammung in die Türkei?
a) Welche dieser Staaten schieben sie ab, welche nicht (bitte mit genauer Auflistung von Staaten und Anzahl der Abgeschobenen)?
b) In welche Staaten schieben die o.g. Staaten Menschen kurdischer Abstammung ab?