Berliner Projekte im Bundesverkehrswegeplan
der Abgeordneten Dr. Winfried Wolf, Christine Ostrowski und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Winfried Wolf, Christine Ostrowski und der Fraktion der PDS
Berliner Projekte im Bundesverkehrswegeplan
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Welche Begründung lag der Berliner Anmeldung einer Verlängerung der Bundesautobahn (BAB)100 bis zur Landsberger Allee im April 2000 für den Bundesverkehrswegeplan vor?
Welche Begründungen lagen für die Anmeldung der anderen Verlängerungsabschnitte der BAB100 für den Bundesverkehrswegeplan vor, wann erfolgten diese Anmeldungen?
Welches Kosten-Nutzen-Verhältnis wurde für die einzelnen Abschnitte (bis Anschlussstelle Treptower Park, bis Frankfurter Allee, bis Landsberger Allee – oder ggf. andere Abschnitte) der Verlängerung der BAB100 jeweils ermittelt und auf welcher Grundlage?
Welche Kriterien liegen einer Klassifizierung nach vordringlichem Bedarf oder weiterem Bedarf im Bundesverkehrswegeplan zugrunde?
Welches Kosten-Nutzen-Verhältnis lag der BAB113 (neu) bei Aufnahme in den Bundesverkehrswegeplan 1992 zugrunde?
Wie ist es möglich, Bauvorhaben mit einem Kosten-Nutzen-Wert von unter 3 vorzuziehen bzw. dennoch als „vordringlich“ einzustufen und welche Beispiele gibt es für ein solches Vorgehen in Berlin? Wie wurde das Vorgehen in jedem solchen Falle begründet?
Welche Auswirkung hat die Vorfinanzierung der BAB113 aus den Bundeszuweisungen an das Land Berlin für andere Bundesverkehrsprojekte in Berlin?