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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Anrechnung von Ausbildungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung (G-SIG: 14011573)

Betroffene bei der Kürzung der Anrechnung von Ausbildungszeiten, insbesondere im Hochschulbereich, Einbeziehung des Problems in eine Reform der Bildungsfinanzierung

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung

Datum

14.12.2000

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/472824. 11. 2000

Anrechnung von Ausbildungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung

der Abgeordneten Maritta Böttcher, Dr. Heinrich Fink und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Durch das Rentenreformgesetz 1992 ist die Anrechnung von Ausbildungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 58 SGB VI von maximal dreizehn auf maximal sieben Jahre reduziert worden. Durch das Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz von 1996 sind die Anrechnungszeiten abermals auf nunmehr maximal drei Jahre reduziert worden. Außerdem ist durch das Rentenreformgesetz 1992 die Bewertung der Ausbildungszeiten von 90 % auf 75 % des Durchschnittsverdienstes der Versicherten reduziert worden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Wie viele Absolventinnen und Absolventen von Schulen, Fachschulen, Hochschulen oder berufsvorbereitender Bildungsmaßnahmen sind von der Kürzung der Anrechnungszeiten bzw. ihrer reduzierten Bewertung betroffen?

2

Zu welchen finanziellen Entlastungen haben die Kürzung der Anrechnungszeiten und ihre reduzierte Bewertung nach Kenntnis der Bundesregierung bisher geführt und welche entlastenden Wirkungen erwartet die Bundesregierung für die Zukunft?

3

Wie wirken sich die Kürzung der Anrechnungszeiten und ihre reduzierte Bewertung auf eine Hochschulabsolventin oder einen Hochschulabsolventen mit insgesamt sieben Ausbildungsjahren aus, die oder der nach der Ausbildung

a) einen Durchschnittsverdienst erzielt oder

b) einen Verdienst in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze erzielt?

4

Wie wirken sich die Kürzung der Anrechnungszeiten und ihre reduzierte Bewertung auf eine Arbeitnehmerin oder einen Arbeitnehmer aus, die oder der nach zehnjähriger Schulzeit, einer einjährigen berufsvorbereitenden Maßnahme und einer anschließenden dreijährigen betrieblichen Ausbildung zehn Jahre lang einen Durchschnittsverdienst erzielt, dann nach erfolgreicher Zugangsprüfung ein vierjähriges Hochschulstudium absolviert, um dann bis Rentenantritt einen Verdienst zu erzielen, der um ein Viertel über dem Durchschnitt liegt?

5

Hält die Bundesregierung die geltenden Anrechnungszeiten und deren Bewertung für sozial- und bildungspolitisch gerechtfertigt und wie begründet sie ihre Auffassung?

6

Befürwortet die Bundesregierung eine Änderung der Anrechnungszeiten und deren Bewertung?

7

Wird die Bundesregierung das Problem der Anrechnung von Ausbildungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung in ihre angekündigten Überlegungen zur Weiterentwicklung des Systems der Bildungsfinanzierung einbeziehen?

Berlin, den 24. November 2000

Maritta Böttcher Dr. Heinrich Fink Roland Claus und Fraktion

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