Wohnbedarfprognosen und Schlussfolgerungen für den sozialen Wohnungsbau
der Abgeordneten Christine Ostrowski und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat die Reform des sozialen Wohnungsbaus angekündigt; ein Eckwertepapier einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe liegt bereits vor.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Teilt die Bundesregierung den Standpunkt, dass die Reform des sozialen Wohnungsbaus die Erarbeitung von Wohnbedarfprognosen voraussetzt und wenn ja, welche Wohnbedarfprognosen hat die Bundesregierung initiiert bzw. auf welche mittelfristigen (bis 2015) und langfristigen Wohnbedarfsprognosen (bis 2030) stützt sie sich bei der Ausarbeitung ihrer Reformüberlegungen?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über aktuell vorliegende Wohnbedarfsprognosen? Welche Institute und Einrichtungen haben diese Prognosen erstellt und wie lauten die wesentlichen Kernaussagen?
Welche der der Bundesregierung bekannten Wohnbedarfsprognosen präferiert die Bundesregierung und wie begründet sie ihre Auffassung?
Welche Überlegungen hat die Bundesregierung hinsichtlich der Festlegung künftiger Einkommensgrenzen für die soziale Wohnungsbauförderung, vor dem Hintergrund der Tatsache, dass unter den momentanen Bedingungen und geltenden Einkommensgrenzen rund 12 Millionen Haushalte (40 Prozent der westdeutschen Mieterhaushalte und nahezu 50 Prozent der ostdeutschen Mieterhaushalte) Anspruch auf eine geförderte Sozialwohnung hätten, während der Gesamtbestand an Sozialmietwohnungen auf rund 2,3 Mio. geschrumpft ist?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass für die rund 2,1 Mio. im 1. Förderweg geförderten Sozialmietwohnungen die Belegungs- und Mietpreisbindungsdauer nicht vom Fördergeber, sondern von der Entscheidung des Bauherrn und seinen Rückzahlungsmöglichkeiten abhängig ist?
Wie beurteilt die Bundesregierung unter diesen Umständen die Tatsache, dass dadurch, trotz langjähriger und hoher staatlicher Ausgaben, längerfristige soziale Belegungs- und Bindungsmöglichkeiten vorzeitig verloren gingen bzw. verschenkt wurden?
Gibt es im Zusammenhang mit den Reformvorhaben Überlegungen, einen Bestand an Sozialwohnungen durch andere Bindungsmöglichkeiten und -fristen bzw. durch Abschaffung von vorfristigen Tilgungsmöglichkeiten länger in der sozialen Bindung zu erhalten?
Teilt die Bundesregierung den Standpunkt, dass die soziale Wohnungsförderung zukünftig auf jene Bevölkerungsgruppen konzentriert werden soll, die sich nicht allein am Markt versorgen können und wenn ja, was kennzeichnet nach Meinung der Bundesregierung jene Bevölkerungsgruppen bzw. welche Kriterien setzt die Bundesregierung an, um die förderungswürdigen Gruppen zu charakterisieren und festzusetzen?
Teilt die Bundesregierung den Standpunkt, dass die Reform der sozialen Wohnungsförderung in dieser Form die Erarbeitung von Prognosen voraussetzt, wie sich förderungsbedürftige Bevölkerungsgruppen quantitativ entwickeln und zwar sowohl hinsichtlich ihrer Einkommen als auch weiterer Faktoren?
Welche Prognosen zur Entwicklung jener förderungsbedürftigen Bevölkerungsgruppen hat die Bundesregierung initiiert bzw. auf welche diesbezüglichen Prognosen stützt sie sich bei der Ausarbeitung ihrer Reformüberlegungen?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über aktuell vorliegende Prognosen? Welche Institute und Einrichtungen zur Entwicklung der förderbedürftigen Bevölkerungsgruppen haben diese Prognosen erstellt? Wie lauten die wesentlichen Kernaussagen dieser Prognosen und welche Position hat die Bundesregierung dazu?
Rechnet die Bundesregierung mittelfristig bzw. langfristig wieder mit einem höheren Bedarf an geförderten Wohnungen? Wenn nein, wie begründet sie ihre Auffassung?