Nachweis einfacher Deutschkenntnisse beim Ehegattennachzug von Spätaussiedlern
der Abgeordneten Jürgen Trittin, Josef Philip Winkler, Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), Dr. Uschi Eid, Thilo Hoppe, Ute Koczy, Monika Lazar, Jerzy Montag, Kerstin Müller (Köln), Winfried Nachtwei, Omid Nouripour, Claudia Roth (Augsburg), Irmingard Schewe-Gerigk, Rainder Steenblock und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Seit Januar 2005 schreibt das Bundesvertriebengesetz (BVFG) vor, dass Spätaussiedler bereits in der Heimat deutsche Sprachkenntnisse nachweisen müssen.
Die eingereisten Spätaussiedlerbewerber haben diese Auflage auch erfüllt.
Ausländische Ehepartner ohne Sprachkenntnisse wurden in die Aufnahmebescheide nicht aufgenommen, durften bislang jedoch im Rahmen der Familienzusammenführung als Ausländer einreisen, wenn die Partner die Voraussetzungen für die Anerkennung erfüllt hatten, da nach Artikel 6 des Grundgesetzes die Kernfamilie geschützt ist.
Darauf haben sich die Familien verlassen.
Die seit 28. August 2007 geltenden Neuregelungen zum Familiennachzug verlangen von ausländischen Ehepartnern Deutschkenntnisse nach dem europäischen Referenzrahmen A 1, die noch im Herkunftsland nachzuweisen sind.
In dem Integrationszentrum Lager Friedland leben derzeit ca. 40 Spätaussiedlerfamilien, für die die Neuregelung ohne Übergangsfrist gilt.
In der Konsequenz bedeutet dies, dass die Familien auseinandergerissen werden und die bereits mit eingereisten ausländischen Familienangehörigen wieder ausreisen müssten, um im Herkunftsland ihre Deutschkenntnisse nachzuweisen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen3
Inwieweit wurden die betroffenen Familien durch die Botschaften und Konsulate bei der Visum-Antragstellung über die verschärften Bedingungen für den notwendigen Nachweis von Deutschkenntnissen ausreichend und rechtzeitig informiert?
Warum wurden keine Übergangsregelungen für die betroffenen Personen vereinbart?
Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, für die derzeit im Integrationszentrum Lager Friedland lebenden Spätaussiedler und deren Familien, die bereits in die Bundesrepublik Deutschland eingereist waren, bevor die Neuregelung zum Familiennachzug in Kraft trat, Übergangsregelungen zu treffen, die für die betroffenen Familien Ausnahmeregelungen zulassen, damit diese Familien noch nach der alten Gesetzeslage wieder zusammengeführt werden können?