Möglichkeiten zur Gründung einer Stiftung zur Förderung der Selbsthilfe von Menschen mit Behinderungen und im Alter mit Mitteln aus der Zinsersparnis für den Bund im Zusammenhang mit der Versteigerung der UMTS-Lizenzen
der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Monika Balt, Heidemarie Ehlert, Dr. Heidi Knake-Werner, Dr. Uwe-Jens Rössel und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
In der Bundesrepublik Deutschland leisten Selbsthilfeorganisationen einen beträchtlichen Teil gesellschaftlich notwendiger Arbeit im sozialen Bereich. Sie sind ein unverzichtbarer Bestandteil des sozialen Sicherungsnetzes. Ihre – vorwiegend ehrenamtliche – Arbeit umfasst praktische Hilfe genauso wie emotionale Zuwendung, fachkundige Beratung und politische Interessenvertretung. Der Kaffeenachmittag, das Weihnachts- oder Sommerfest, der Gruppenausflug sind genauso wichtige Bestandteile dieser Arbeit wie Erfahrungsaustausch, Öffentlichkeitsarbeit, Verbesserungsvorschläge für die kommunale Infrastruktur, die Beseitigung baulicher und/oder kommunikativer Barrieren oder die Unterstützung bei der Suche nach geeigneten Wohnungen, Freizeitangeboten, Urlaubsmöglichkeiten oder Arbeitsplätzen. Die eigene, finanzielle Basis für diese Arbeit der Selbsthilfeorganisationen ist hingegen meist äußerst labil.
Seit Jahren versuchen engagierte Selbsthilfeorganisationen behinderter Frauen und Männer und von Menschen im höheren Lebensalter, diese finanzielle Schieflage zu verändern.
Immerhin sind von einem Konkurs solcher Selbsthilfegruppen oder mit der Einschränkung ihres Leistungsangebots jedes Mal dutzende oder hunderte von Menschen betroffen. Ihre Lebensqualität verschlechtert sich – unverschuldet – von einem Tag auf den anderen. Ersatzangebote können häufig nicht, nur mit großen Abstrichen und/oder nur mit erheblicher Verzögerung geschaffen werden. Auf diejenigen, durch deren Engagement solche Angebote in den Kommunen oder überregional erst möglich wurden, wirken derartige Leistungseinschränkungen stark demotivierend.
Als ein Weg, diese praktisch permanente Existenzbedrohung der Selbsthilfearbeit zu verringern oder gar zu beseitigen, wird seit langem die Gründung einer entsprechenden Stiftung angesehen. Obwohl die steuerlichen Bedingungen für Stiftungen jüngst verbessert wurden, fehlte der Realisierung dieses Vorhabens bisher die finanzielle Grundlage.
Nunmehr brachte die Versteigerung der UMTS-Lizenzen jedoch die Summe von nahezu 100 Mrd. DM in die Bundeskasse. Wenngleich dieser Betrag zum Schuldenabbau des Bundes verwandt werden soll, entwickelt sich bei Selbsthilfeorganisationen die Hoffnung, mit einem Teil aus der sich ergebenden Zinsersparnis in Höhe von vier bis fünf Mrd. DM – gedacht ist z. B. an einen Betrag von 100 Mio. DM, also einen Anteil 2,5 bis 2 Prozent – die sehr sinnvolle Gründung einer Stiftung im o. g. Sinne anschieben zu können. Es würde sich um eine einmalige Ausgabe handeln, die der Bund tätigen müsste. Die Arbeit der Stiftung, die den Selbsthilfegruppen unmittelbar zugute käme, wäre dann aus den Zinsen aus dem Stiftungskapital und sonstigen Erträgen (ggf. auch zusätzlichen Einnahmen) zu finanzieren. Die Initatorinnen und Initiatoren dieser Stiftung brauchen also eine Starthilfe, eine einmalige Investition.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Wie steht die Bundesregierung zu dem Gedanken, durch die Gründung einer finanziell solide ausgestatteten Stiftung die Tätigkeit der Selbsthilfeorganisationen behinderter und alter Menschen zu unterstützen und deren bisherigen finanziellen Gratwanderungen somit wirksam abzubauen?
Wie bewertet die Bundesregierung das Engagement etlicher betroffener Frauen und Männer, nunmehr die Chance zu nutzen, endlich eine solche Stiftung zu schaffen, um zukünftig die wichtige Selbsthilfearbeit mit geringeren Risiken betreiben zu können?
Wie steht die Bundesregierung zu dem Vorschlag, eine solche Stiftung mit einem Startkapital von rund 100 Mio. DM aus der Zinsersparnis auszustatten, die sich aus dem Einsatz der bei der Versteigerung der UMTS-Lizenzen erzielten Erlöse von ca. 100 Mrd. DM für den Abbau der Schulden des Bundes ergibt?
Welche anderen Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, eine solche Stiftungs-Initiative finanziell zu unterstützen, falls sie nicht beabsichtigt, die Gründung dieser Stiftung mit einem einmaligen Betrag von 100 Mio. DM aus der Zinsersparnis zu fördern, die sich aus dem Einsatz der bei der Versteigerung der UMTS-Lizenzen erzielten Erlöse von ca. 100 Mrd. DM für den Abbau der Schulden des Bundes ergibt?