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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Anerkennung von Krankheiten als Berufskrankheiten bei Wismut-Beschäftigten (G-SIG: 14012007)

Anerkennung von Strahlenschäden bei Wismutbeschäftigten als Berufskrankheit, statistische Angaben zu diesbezüglichen Verfahren, Strahlenschutzgrenzwerte

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung

Datum

14.06.2001

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/601710. 05. 2001

Anerkennung von Krankheiten als Berufskrankheiten bei Wismut-Beschäftigten

der Abgeordneten Dr. Ruth Fuchs, Eva-Maria Bulling-Schröter und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

In den letzten Jahren hat sich der wissenschaftliche Erkenntnisstand über die Schadwirkung im Bereich der radioaktiven Niedrigstrahlung drastisch verändert. Leider schlägt sich diese Tatsache auch in den Entwürfen für eine Novelle der Strahlenschutzverordnung nicht nieder. Nach wie vor wird mit „Grenzwerten“ als Schwellen operiert, unterhalb derer keine Schädigung auftritt.

Besonders drastisch schlägt diese Fehleinschätzung bei der Bewertung inkorporierter Radionuklide zu Buch. Die Aufnahme radioaktiver Partikel vorzugsweise durch Einatmen von Feinstaub ist bei Wismut-Arbeitern unvermeidlich. Von einem eingeatmeten und im Atmungstrakt festhaftenden mikroskopisch kleinen Teilchen geht eine intensive Strahlung aus, durch die das unmittelbar angrenzende Zellengewebe in Struktur und Funktion stark verändert wird. Die vorzugsweise von den Uranisotopen und deren radioaktiven Zerfallsprodukten ausgehende dichtionisierende Strahlung wird bei den üblichen dosimetrischen Betrachtungen im Falle der Inkorporation hoch unterschätzt. Obwohl lange bekannt ist, dass der Schadmechanismus dieser Strahlung auf biomolekularer Ebene völlig verschieden ist von den Mechanismen der Photonenstrahlung, dient immer noch die Röntgenstrahlung als Bezugslevel.

Inzwischen ist auch experimentell nachgewiesen, dass bereits durch ein einziges Alphateilchen irreparable Veränderungen der Vererbungs- und Steuerungsprozesse hervorgerufen werden können. Aus der Tatsache, dass solche Veränderungen messtechnisch prinzipiell nicht erfassbar sind, darf nicht der Schluss gezogen werden, dass keine bleibenden individuellen Schäden auftreten. Bei zeitlich zurückliegenden Einwirkung (wie bei Wismut-Arbeitern) lassen sich solche Schäden mikrodosimetrisch u. a. an charakteristischen Chromosomenaberrationen erkennen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen32

1

Wie viele Mitarbeiter hatte die SDAG Wismut (SDAG: Sowjetisch-Deutsche-Aktiengesellschaft) und wie viele Mitarbeiter werden heute noch durch die Wismut GmbH beschäftigt?

2

Wie viele anerkannte Fälle von Berufskrankheiten gibt es unter ehemaligen Mitarbeitern der Wismut?

3

Wie viele Anträge auf Anerkennung von Berufskrankheiten wurden nach dem 3. Oktober 1990 gestellt?

4

Wie viele Anträge auf Anerkennung von Berufskrankheiten wurden durch die Berufsgenossenschaften abgelehnt?

5

In wie vielen Fällen wurde gegen die Ablehnung der Entscheidung der Berufsgenossenschaften Widerspruch eingelegt?

6

In welchen Fällen haben Sozialgerichte zu Fragen der Anerkennung von Krankheiten, die als Folge einer Beschäftigung bei der Wismut in Frage kamen, entschieden (mit Bitte um tabellarische Auflistung der Entscheidungen)?

7

In wie vielen Fällen haben Sozialgerichte gegen den klagenden Beschäftigten entschieden?

8

In wie vielen Fällen haben Sozialgerichte für den klagenden Beschäftigten entschieden?

9

In wie vielen Fällen hat die Berufsgenossenschaft Berufung eingelegt?

10

In wie vielen Fällen haben die klagenden Beschäftigten Berufung eingelegt?

11

Wie viele Verfahren sind von der Berufsgenossenschaft gewonnen worden?

12

In wie vielen Fällen gab es Vergleiche?

13

Wie viele Fälle sind insgesamt bis vor das Bundessozialgericht gelangt?

14

Wie viele Verfahren sind nach 1, 2, 3 bis 15 Jahren abgeschlossen worden (mit Bitte um tabellarische Auflistung nach Jahren und Verfahren)?

15

Wie viele der erkrankten Mitarbeiter sind vor Abschluss der Verfahren verstorben?

16

Wie viele Mitarbeiter mit anerkannter Berufskrankheit sind an dieser Berufskrankheit verstorben?

17

Wie und von wem werden die Berufsgenossenschaften finanziert?

18

Wer legt die Liste der infragekommenden Berufskrankheiten fest?

19

Wer legt die Anerkennungskriterien für die einzelnen Berufskrankheiten fest?

20

Wie werden neue wissenschaftliche Erkenntnisse durch die Berufsgenossenschaften umgesetzt, und welchen Einfluss haben diese auf laufende Anerkennungsverfahren?

21

Welche Studien zu den genannten Problemen laufen zurzeit im Auftrag der Bundesregierung, im Auftrag der Berufsgenossenschaft und im Auftrag der Landesregierungen?

22

Wie viele Mitarbeiter der Wismut sind heute ionisierenden Strahlen ausgesetzt?

23

Welche Firmen und Firmenausgliederungen waren seit 1990 mit der Sanierung der Wismut betraut?

24

Wie viele Personen arbeiten außerhalb der Wismut an der Sanierung der Hinterlassenschaft?

25

Durch welche Strahlenschutzbehörde wurde der Bereich der Wismut nach 1990 überwacht?

26

Welche Strahlengrenzwerte gelten für die Wismut-Betriebe, -Betriebsteile oder -Anlagen, und wer überwacht die Einhaltung?

27

Wo wurden die für den Strahlenschutz relevanten Daten der Wismut-Arbeiter gesammelt?

28

Welche Empfehlungen lassen sich, aus den gewonnen Gesundheitsdaten der Wismut-Arbeiter, für gegenwärtig und zukünftig in der Uran- und Atomindustrie Beschäftigte ableiten?

29

An welcher Stelle liegen die jährlichen Strahlenbelastungen für jede Person vor?

30

Wurde die Überwachung der Berufslebensdosis der Mitarbeiter der Wismut nach 1990 durchgeführt, und in welcher Form wurde die bis 1990 angefallene Strahlenbelastung dabei berücksichtigt?

31

Wie viele Wismut-Arbeiter haben bereits Berufslebensdosen oberhalb von 400, 500, 600, 700 oder 800 Millisievert erhalten?

32

Wie viele beruflich strahlenexponierte Personen haben in Deutschland außer den Wismut-Arbeitern bereits Berufslebensdosen oberhalb von 400, 500, 600, 700 oder 800 Millisievert erhalten?

Berlin, den 8. Mai 2001

Dr. Ruth Fuchs Eva-Maria Bulling-Schröter Roland Claus und Fraktion

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