Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 14/6271
14. Wahlperiode 14. 06. 2001
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung vom
11. Juni 2001 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Ruth Fuchs, Eva-Maria Bulling-
Schröter und der Fraktion der PDS
– Drucksache 14/6017 –
Anerkennung von Krankheiten als Berufskrankheiten bei Wismut-Beschäftigten
In den letzten Jahren hat sich der wissenschaftliche Erkenntnisstand über die
Schadwirkung im Bereich der radioaktiven Niedrigstrahlung drastisch
verändert. Leider schlägt sich diese Tatsache auch in den Entwürfen für eine
Novelle der Strahlenschutzverordnung nicht nieder. Nach wie vor wird mit
„Grenzwerten“ als Schwellen operiert, unterhalb derer keine Schädigung
auftritt. Besonders drastisch schlägt diese Fehleinschätzung bei der Bewertung
inkorporierter Radionuklide zu Buch. Die Aufnahme radioaktiver Partikel
vorzugsweise durch Einatmen von Feinstaub ist bei Wismut-Arbeitern
unvermeidlich. Von einem eingeatmeten und im Atmungstrakt festhaftenden
mikroskopisch kleinen Teilchen geht eine intensive Strahlung aus, durch die das
unmittelbar angrenzende Zellengewebe in Struktur und Funktion stark verändert
wird. Die vorzugsweise von den Uranisotopen und deren radioaktiven
Zerfallsprodukten ausgehende dichtionisierende Strahlung wird bei den üblichen
dosimetrischen Betrachtungen im Falle der Inkorporation hoch unterschätzt.
Obwohl lange bekannt ist, dass der Schadmechanismus dieser Strahlung auf
biomolekularer Ebene völlig verschieden ist von den Mechanismen der
Photonenstrahlung, dient immer noch die Röntgenstrahlung als Bezugslevel.
Inzwischen ist auch experimentell nachgewiesen, dass bereits durch ein einziges
Alphateilchen irreparable Veränderungen der Vererbungs- und
Steuerungsprozesse hervorgerufen werden können. Aus der Tatsache, dass solche
Veränderungen messtechnisch prinzipiell nicht erfassbar sind, darf nicht der Schluss
gezogen werden, dass keine bleibenden individuellen Schäden auftreten. Bei
zeitlich zurückliegenden Einwirkung (wie bei Wismut-Arbeitern) lassen sich
solche Schäden mikrodosimetrisch u. a. an charakteristischen
Chromosomenaberrationen erkennen.
Vo r b e m e r k u n g
Nach wie vor geht der Strahlenschutz von einer linearen Dosis-Wirkungs-
Beziehung aus, nach der auch niedrige Strahlenexpositionen mit
Gesundheitsrisiken verbunden sind, wenn auch nur mit der entsprechend geringen
Wahrscheinlichkeit. Die Grenzwerte in der Strahlenschutzverordnung sind deshalb
keine Schwellenwerte, unterhalb derer keine Effekte auftreten. Unterhalb
dieser Werte sollen die Strahlenexpositionen unter Beachtung des Standes von
Wissenschaft und Technik und unter Berücksichtigung aller Umstände des
Einzelfalls so gering wie möglich gehalten werden. Ein Grund dafür ist die
Tatsache, dass auch in niedrigen Expositionsbereichen Effekte zu beobachten sind
und auch individuelle Schäden nicht ausgeschlossen werden können. Zum
einen gibt es die charakteristischen Chromosomenaberrationen, die aber nicht
mit gesundheitlichen Effekten gleichzusetzen sind. Zum anderen gibt es die
Ergebnisse epidemiologischer Studien zu den gesundheitlichen Auswirkungen.
Im Zusammenhang mit dem Uranerzbergbau steht dabei der Lungenkrebs im
Vordergrund. Auch hier zeigen neue Ergebnisse, dass die Annahme einer
linearen Dosis-Wirkungs-Beziehung für den Strahlenschutz nach wie vor am besten
geeignet ist.
1. Wie viele Mitarbeiter hatte die SDAG Wismut (SDAG: Sowjetisch-
Deutsche-Aktiengesellschaft) und wie viele Mitarbeiter werden heute noch
durch die Wismut GmbH beschäftigt?
In der Wismut GmbH sind derzeit 3 063 Arbeitnehmer beschäftigt. Im
Dezember 1990 hatte die Sowjetisch-Deutsche Aktiengesellschaft (SDAG) Wismut
noch etwa 28 500 Mitarbeiter.
2. Wie viele anerkannte Fälle von Berufskrankheiten gibt es unter
ehemaligen Mitarbeitern der Wismut?
Bei den ehemaligen Beschäftigten der SDAG Wismut wurden bis 1999 in
insgesamt 31 325 Fällen eine Berufskrankheit anerkannt. In 7 695 Fällen handelte
es sich um strahleninduzierte Krebserkrankungen (BK-Ziffer 2402 bzw. Nr. 92
der BK-Liste der DDR).
3. Wie viele Anträge auf Anerkennung von Berufskrankheiten wurden nach
dem 3. Oktober 1990 gestellt?
Von 1991 bis zum Jahresende 1999 wurden von den gewerblichen
Berufsgenossenschaften insgesamt 14 426 Anzeigen auf Vorliegen einer
Berufskrankheit bei ehemaligen Wismut-Beschäftigten bearbeitet, in 4 620 Fällen konnte
der ursächliche Zusammenhang zwischen Erkrankung und der Tätigkeit
nachgewiesen werden.
In den Jahren 1991 bis 1993 waren BK-Anzeigen und -Verfahren gemäß einem
im Einigungsvertrag vorgesehenen Verteilerschlüssel zu rund 18 % auch von
den übrigen Unfallversicherungsträgern (Landwirtschaftliche
Berufsgenossenschaften, öffentliche Unfallversicherungsträger) zu bearbeiten. Deren
Entscheidungen sind bei der Gesamtzahl der anerkannten Berufskrankheiten
hinzuzuzählen; detaillierte Angaben liegen nicht vor.
4. Wie viele Anträge auf Anerkennung von Berufskrankheiten wurden durch
die Berufsgenossenschaften abgelehnt?
Auf die Antwort zu Frage Nr. 3 wird verwiesen.
5. In wie vielen Fällen wurde gegen die Ablehnung der Entscheidung der
Berufsgenossenschaften Widerspruch eingelegt?
Ausführungen zu den Fragen 5 bis 15 können nur auf der Basis der Daten der
seit 1994 allein zuständigen Bergbau-Berufsgenossenschaft gemacht werden,
die allerdings auch schon das Jahr 2000 umfassen.
Bei der Bergbau-Berufsgenossenschaft haben in 763 von 4 424 ablehnenden
Entscheidungen Versicherte oder ihre Vertreter Widerspruch erhoben (22,8 %).
6. In welchen Fällen haben Sozialgerichte zu Fragen der Anerkennung von
Krankheiten, die als Folge einer Beschäftigung bei der Wismut in Frage
kamen, entschieden (mit Bitte um tabellarische Auflistung der
Entscheidungen)?
Bis Ende 2000 sind im Zusammenhang mit Entscheidungen der Bergbau-
Berufsgenossenschaft 184 sozialgerichtliche Entscheidungen ergangen, die in
177 Fällen von Versicherten bzw. deren Vertretern angestrengt wurden. Diese
verteilen sich auf die Jahre 1993 bis 2000 wie folgt:
1993 1 Fall,
1995 7 Fälle,
1996 13 Fälle,
1997 22 Fälle,
1998 37 Fälle,
1999 54 Fälle ,
2000 50 Fälle.
Von einer weiter differenzierten Aufstellung ist abgesehen worden; dies würde
eine individuelle Aktenauswertung per Hand erfordern.
7. In wie vielen Fällen haben Sozialgerichte gegen den klagenden
Beschäftigten entschieden?
Von den 177 abgeschlossenen Sozialgerichtsverfahren zur BK 2402 endeten 4
mit Urteil zu Gunsten des Klägers und 2 durch Anerkenntnis der
Berufsgenossenschaften im laufenden Verfahren. Vergleiche wurden nicht abgeschlossen.
In 2,2 % der Verfahren wurde daher zu Gunsten des Versicherten entschieden,
die Anerkenntnisquote lag bei 1 %.
In den übrigen ca. 97 % der Fälle ergingen im Wesentlichen entweder Urteile
zu Gunsten der Berufsgenossenschaft (57 Fälle) bzw. nahm der Kläger seine
Klage zurück (93 Fälle). In den verbleibenden 28 Fällen trat eine Erledigung
auf andere Weise ein. Darunter fallen Vergleiche ohne Sachentscheidung zu
Lasten der Berufsgenossenschaft (beispielsweise Vereinbarung zusätzlicher
Begutachtungen zu einem späteren Zeitpunkt) oder das Nichtweiterbetreiben
des Verfahrens durch den klagenden Versicherten.
8. In wie vielen Fällen haben Sozialgerichte für den klagenden Beschäftigten
entschieden?
Es wird auf die Antwort zu Frage Nr. 7 verwiesen.
9. In wie vielen Fällen hat die Berufsgenossenschaft Berufung eingelegt?
Die Bergbau-Berufsgenossenschaft hat in 3 der 4 Verurteilungsfälle Berufung
eingelegt.
10. In wie vielen Fällen haben die klagenden Beschäftigten Berufung
eingelegt?
Seitens der Kläger oder ihrer Vertreter wurde gegen 24 der 57
klageabweisenden Urteile Berufung eingelegt.
11. Wie viele Verfahren sind von der Berufsgenossenschaft gewonnen
worden?
Von den insgesamt entweder durch die Bergbau-Berufsgenossenschaft oder
durch die Versicherten und ihren Vertreter eingelegten Berufungen (27 Fälle)
sind bisher 15 in der zweiten Instanz erledigt worden. Dabei handelt es sich um
10 Rücknahmen sowie 5 Urteile zu Gunsten der Bergbau-
Berufsgenossenschaft.
12. In wie vielen Fällen gab es Vergleiche?
Es wird auf die Antwort zu Frage Nr. 11 verwiesen.
13. Wie viele Fälle sind insgesamt bis vor das Bundessozialgericht gelangt?
In einem Fall ist vor dem Bundessozialgericht Nichtzulassungsbeschwerde
erhoben worden; das Landessozialgericht hatte die Revision nicht zugelassen.
14. Wie viele Verfahren sind nach 1, 2, 3 bis 15 Jahren abgeschlossen worden
(mit Bitte um tabellarische Auflistung nach Jahren und Verfahren)?
Zur Bearbeitungszeit im Widerspruchs- und Klageverfahren ist festzustellen:
72 % der Widerspruchsverfahren konnten innerhalb eines Jahres, 27 % bis zum
Ablauf von 2 Jahren, 1 Prozent binnen 3-Jahresfrist und ein Fall nach Ablauf
von 5 bis 6 Jahren erledigt werden.
Die Klageverfahren dauerten in 25 % der Fälle bis zu einem, in 54 % der Fälle
bis zu 2, in 18 % der Fälle bis zu 3, in 2 % der Fälle bis zu 4 und in einem Fall
bis zu 5 Jahre lang.
Die Verfahrensdauer im Berufungsverfahren belief sich in 47 % der Fälle auf
bis zu 1 Jahr, in 22 % der Fälle auf bis zu 2, in 20 % der Fälle auf bis zu 3
Jahren und in 1 Fall auf bis zu 4 Jahren.
Das Nichtzulassungsbeschwerde-Verfahren wurde binnen Jahresfrist erledigt.
15. Wie viele der erkrankten Mitarbeiter sind vor Abschluss der Verfahren
verstorben?
Während der Rechtsbehelfsverfahren sind 120 Versicherte verstorben, d. h. in
rund 12 % der Fälle.
16. Wie viele Mitarbeiter mit anerkannter Berufskrankheit sind an dieser
Berufskrankheit verstorben?
Von 1991 bis 1999 sind 1 890 Personen verstorben, bei denen das für die
Berufskrankheit (BK 92 bzw. BK 2402) ursächliche Leiden zum Tode führte. Es
handelte sich dabei auch um Personen, deren Berufskrankheit schon vor 1991
anerkannt wurde.
17. Wie und von wem werden die Berufsgenossenschaften finanziert?
Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine „Haftpflichtversicherung“ der
Unternehmer zugunsten ihrer Arbeitnehmer. Die Beiträge werden allein von
den Unternehmern aufgebracht. Die Organisation im gewerblichen Bereich ist
branchenspezifisch, d. h. nach Gewerbezweigen gegliedert (insgesamt 35
gewerbliche Berufsgenossenschaften).
Die Aufbringung der Mittel erfolgt einmal jährlich im nachträglichen
Umlageverfahren. Die Beiträge müssen den tatsächlichen Bedarf der
Berufsgenossenschaft im abgelaufenen Geschäftsjahr decken. Die Beitragshöhe des einzelnen
Unternehmens richtet sich nach den gezahlten Arbeitsentgelten und dem Grad
der Unfallgefahr. Maßgeblich für die Feststellung der Unfallgefahr sind die
Belastungen, die durch Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten in einem
mehrjährigen Überprüfungszeitraum verursacht worden sind. Dieser so genannte
Gefahrtarif wird von den paritätisch besetzten Selbstverwaltungen der einzelnen
Berufsgenossenschaften festgesetzt.
Übersteigen die Belastungen einer Berufsgenossenschaft ein gesetzlich
festgelegtes Höchstmaß, greift ein branchenübergreifendes Ausgleichsverfahren ein.
Danach sind die übrigen Berufsgenossenschaften verpflichtet, den
überschießenden Anteil aufzubringen. Von diesem Lastenausgleich partizipiert seit
Einführung des Verfahrens die Bergbau-Berufsgenossenschaft. 1999 hat sie rund
827 Mio. DM Ausgleichsmittel erhalten; dies entspricht fast 60 % ihrer
Gesamtausgaben.
18. Wer legt die Liste der infrage kommenden Berufskrankheiten fest?
Die Berufskrankheiten sind nach § 9 Abs. 1 des Siebten Buches
Sozialgesetzbuch (SGB VII) von der Bundesregierung in der Berufskrankheiten-
Verordnung zu bezeichnen; die Verordnung bedarf der Zustimmung des Bundesrates.
Das Gesetz bindet den Verordnungsgeber an die Voraussetzungen, dass die
Krankheiten
– nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft
– durch besondere Einwirkungen verursacht sind,
– denen bestimmte Personengruppen durch ihre Arbeit in erheblich höherem
Grade als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sind.
Die Liste ist im Anschluss an die Neukodifikation des
Unfallversicherungsrechts im SGB VII 1997 neu gefasst worden; sie umfasst derzeit 67
Krankheiten und Gruppen von Erkrankungen.
19. Wer legt die Anerkennungskriterien für die einzelnen Berufskrankheiten
fest?
Durch die Aufnahme in die Berufskrankheitenliste ist verbindlich festgestellt,
dass die dort aufgeführten schädigenden Einwirkungen generell geeignet sind,
die aufgelisteten Erkrankungen berufstypisch zu verursachen. Daraus folgt
noch keine automatische Anerkennung im Einzelfall. Hierzu bedarf es
zusätzlich der Feststellung der Ursachenzusammenhänge zwischen den konkreten
Tätigkeiten des Betroffenen, der individuellen Gefährdung am Arbeitsplatz und
der diagnostizierten Erkrankung. Diese Feststellungen werden vom
zuständigen Unfallversicherungsträger im Rahmen des individuellen
Anerkennungsverfahrens von Amts wegen getroffen.
20. Wie werden neue wissenschaftliche Erkenntnisse durch die
Berufsgenossenschaften umgesetzt, und welchen Einfluss haben diese auf laufende
Anerkennungsverfahren?
Die Berufsgenossenschaften tragen durch eigene Forschung und Beteiligung an
Forschung Dritter zur Weiterentwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse über
das Erkrankungsgeschehen durch den Uranerzbergbau Wismut bei. Zur Frage
möglicher extrapulmonaler Krebserkrankungen bei Uranbergleuten wurden
zwei Gutachten bei dem international renommierten Strahlenbiologen Prof. Dr.
W. Jacobi in Auftrag gegeben (Jacobi und Roth 1995; Jacobi, Roth und Noske
1998). Diese führten dazu, dass neben Lungentumoren seit 1998 auch
Leukämien, Lebertumore und Knochentumore bei ehemaligen Wismut-Beschäftigten
bei Erfüllung der Voraussetzungen als Berufskrankheit anerkannt werden
können. Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) sowie
Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) gehen mit logistischer Unterstützung durch die
Berufsgenossenschaften in umfangreichen Studien ebenfalls der Frage nach, ob
Tumore anderer Lokalisationen (u. a. Kehlkopf) gehäuft bei Uranbergleuten
aufgetreten sind.
Darüber hinaus konnten durch die von den Berufsgenossenschaften
finanzierten und ausgeführten Studien über die Strahlenexposition (Lehmann et al.,
1998) und über Staub- und Gefahrstoffexpositionen (Bauer und Dahmann,
2000) erheblich verbesserte Erkenntnisse über die Belastungen im
Uranbergbau gewonnen werden, die auch in die Studien von BAuA und BfS sowie in die
Anerkennungspraxis einfließen.
21. Welche Studien zu den genannten Problemen laufen zurzeit im Auftrag
der Bundesregierung, im Auftrag der Berufsgenossenschaft und im
Auftrag der Landesregierungen?
Zur Verbesserung des Erkenntnisstandes über die Gesundheitsgefährdungen
von Wismut-Beschäftigten werden seit längerem eine Reihe von Studien
durchgeführt.
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin:
– Regionale Fall-Kontroll-Studie „Erkrankungsrisiko bezüglich
Kehlkopfkrebs und Leukämie bei Wismutbergarbeitern“
(Dr. J. Conrady, PreCura e. V.)
(abgeschlossen; Präsentation 17. Mai 2001)
– Epidemiologische Studie „Risiko der Entwicklung von Autoimmun- und
Tumorerkrankungen bei ehemaligen Uranbergbauleuten auf der Grundlage
von Autoantikörperbestimmungen, insbesondere in Bezug auf Quarzstaub-,
Strahlen- und Schwermetallexposition“
(Dr. K. Conrad, TU Dresden)
(abgeschlossen; Präsentation am 25. September 2001)
– „Lungenkrebsrisiko bei Uranbergarbeitern – welchen Einfluss hat die
zusätzliche Belastung durch Quarz und Asbeststaub“
(GSF-Institut für Epidemiologie, München)
(Studie in Bearbeitung)
– „Erkrankungsrisiko bezüglich Kehlkopfkrebs und Leukämie bei ehemaligen
Wismut-Beschäftigten“
(BAuA-Eigenforschung)
(Studie in Bearbeitung)
– „Analyse des Krankenstandes der Wismut-Beschäftigten im Zeitraum 1985
bis 1989“
(BAuA-Eigenforschung)
(Studie in Bearbeitung – Abschluss Mitte 2001)
– Fall-Kontroll-Studie „Leberkrebs durch Radonexposition bei ehemaligen
Uranbergarbeitern der Wismut“
(BAuA-Eigenforschung)
(Studie in Bearbeitung)
– „Analyse der Todesursachen von Silikotikern aus dem Uranerzbergbau der
Wismut“
(BAuA-Eigenforschung)
(Studie in Bearbeitung – Abschluss Mitte 2001)
Bundesamt für Strahlenschutz
Kohortenstudie „Deutsche Uranbergarbeiterstudie“ – zum Todesfallgeschehen
von 60 000 Bergarbeitern zwischen 1946 und 1989
1. Teil: Studie an Wismut-Beschäftigten zur Klärung von
Zusammenhängen zwischen beruflicher Strahlenbelastung und
Krebserkrankungen an 60 000 ehemaligen Arbeitnehmern (Kohortenstudie)
2. Teil: Fallkontrollstudie Lungenkrebs an 3 000 verstorbenen Personen
(von EU gefördert)
3. Teil: Studie an Kindern von Wismut-Arbeitern hinsichtlich Auftreten
gesundheitlicher Beeinträchtigungen bei etwa 10 000
Nachkommen von Wismut-Beschäftigten
(BfS-Eigenforschung)
(Studie in Bearbeitung – erste Ergebnisse Herbst 2002)
22. Wie viele Mitarbeiter der Wismut sind heute ionisierenden Strahlen
ausgesetzt?
Bei der Wismut GmbH waren im vergangenen Jahr 1 592 Beschäftigte als
beruflich strahlenexponierte Personen eingestuft.
23. Welche Firmen und Firmenausgliederungen waren seit 1990 mit der
Sanierung der Wismut betraut?
Ende 1990 wurde der aktive Wismut-Uranerzbergbau eingestellt und mit der
Stilllegung der Bergbaubetriebe sowie ersten Sanierungsarbeiten auf
kontaminierten Betriebsflächen begonnen. Seit dieser Zeit wurden 1 747
Fremdfirmen vorwiegend aus den Wismut-Regionen mit sanierungsvorbereitenden,
sanierungsbegleitenden und ausführenden Arbeiten mit einem Gesamtumfang
von über 900 Mio. DM beauftragt. Davon waren 71 Unternehmen mit einer
Strahlenschutzgenehmigung nach § 20 StrlSchV (berufliche
Strahlenexposition) tätig. Der Bundesregierung ist die Anzahl der dabei eingesetzten
Mitarbeiter dieser Fremdfirmen nicht bekannt.
24. Wie viele Personen arbeiten außerhalb der Wismut an der Sanierung der
Hinterlassenschaft?
Es wird auf die Antwort zu Frage Nr. 23 verwiesen.
25. Durch welche Strahlenschutzbehörde wurde der Bereich der Wismut
nach 1990 überwacht?
In der Zeit von 1990 bis zum Erreichen der Arbeitsfähigkeit der zuständigen
Behörden für die Genehmigung und Aufsicht im Strahlenschutz in den Ländern
Sachsen und Thüringen erfolgten Genehmigung und Aufsicht im Bereich
Wismut durch die Gemeinsame Einrichtung der Länder für Reaktorsicherheit und
Strahlenschutz (GEL).
Im Freistaat Thüringen ist die zuständige Behörde für die Genehmigung im
Bereich Wismut GmbH das Oberbergamt Gera; für die Aufsicht ist das Bergamt
Gera zuständig. Im Freistaat Sachsen ist das Landesamt für Umwelt und
Geologie (LfUG) die zuständige Behörde.
Vom 1. August 1995 bis zum 21. September 2000 war das Sächsische
Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) Genehmigungsbehörde
für Arbeiten im Rahmen der Sanierung der Wismut-Hinterlassenschaften, die
sich 1990 noch im Eigentum der Wismut GmbH befanden. Mit Änderung der
Zuständigkeitsverordnung Atom- und Strahlenschutzrecht (AtStrZuVO) vom
1. Juli 2000 wurde diese Aufgabe wieder dem LfUG übertragen.
26. Welche Strahlengrenzwerte gelten für die Wismut-Betriebe, -
Betriebsteile oder -Anlagen, und wer überwacht die Einhaltung?
Gemäß Artikel 3 des Einigungsvertrages vom 31. August 1990 gelten für die
Stilllegung und Sanierung der Betriebsstätten und Anlagen der Wismut GmbH
die folgenden gesetzlichen Grundlagen der ehemaligen DDR fort:
Verordnung über die Gewährleistung von Atomsicherheit und
Strahlenschutz (VOAS) vom 11. Oktober 1984 (Gbl. I Nr. 30 S. 341) nebst
Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Gewährleistung von
Atomsicherheit und Strahlenschutz (DB zur VOAS) vom 11. Oktober 1984
(Gbl. I Nr. 30 S. 348; Ber. Gbl. I 1987 Nr. 18 S. 196) und die
Anordnung zur Gewährleistung des Strahlenschutzes bei Halden und
industriellen Absetzanlagen und bei der Verwendung darin abgelagerter
Materialien vom 17. November 1980 (Gbl. I Nr. 34 S. 347).
Die darin genannten Strahlenschutzgrundsätze einschließlich des Grenzwertes
für die effektive Äquivalentdosis von 50 Millisievert pro Jahr (entspricht dem
Grenzwert in der noch gültigen StrlSchV) für beruflich strahlenexponierte
Personen bilden die Grundlage des Strahlenschutzes in den Sanierungsbetrieben
der Wismut GmbH.
Die Überwachung erfolgt neben dem fachlich qualifizierten Personal der
Wismut GmbH durch die strahlenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörden der
Freistaaten Sachsen und Thüringen einschließlich ihrer Landesmessstellen.
Eine Kontrolle über die Einhaltung der Grenzwerte für die berufliche
Strahlenexposition wird darüber hinaus durch das Bundesamt für Strahlenschutz
durchgeführt.
27. Wo wurden die für den Strahlenschutz relevanten Daten der Wismut-
Arbeiter gesammelt?
Bis 1990 wurden die für den Strahlenschutz relevanten Daten allein bei der
SAG/SDAG Wismut aufbewahrt. Danach erfolgte die Aufbewahrung bei der
Wismut GmbH. Die Daten und Informationen zum Strahlenschutz wurden
auch an die zuständigen Landesbehörden entsprechend deren Forderungen und
den Festlegungen in den Strahlenschutzgenehmigungen übergeben.
28. Welche Empfehlungen lassen sich, aus den gewonnen Gesundheitsdaten
der Wismut-Arbeiter, für gegenwärtig und zukünftig in der Uran- und
Atomindustrie Beschäftigte ableiten?
Die „Uranbergarbeiterstudie“, die derzeit beim Bundesamt für Strahlenschutz
durchgeführt wird, kann Aussagen zu gesundheitlichen Effekten erst in etwa
einem Jahr treffen. Daraus werden sich vorrangig Empfehlungen für im
Uranerzbergbau Beschäftigte ableiten lassen. Inwieweit sich hieraus Empfehlungen
für in der Atomindustrie Beschäftigte ergeben können, ist derzeit nicht
absehbar.
29. An welcher Stelle liegen die jährlichen Strahlenbelastungen für jede
Person vor?
Für die Zeit bis einschließlich 1990 sind die Angaben zur jährlichen
Strahlenexposition der Beschäftigten bei der Wismut GmbH vorhanden. Die Angaben
sind jedoch aus verschiedenen Gründen nicht vollständig, da in den
Bergbaubetrieben erst ab 1972 und in den Aufbereitungsbetrieben erst nach 1984 mit
einer systematischen Erfassung der personenbezogenen Expositionsdaten
begonnen wurde. Für gesundheitliche und wissenschaftliche Auswertungen sind
die Daten auch an die Berufsgenossenschaft und das Bundesamt für
Strahlenschutz übergeben worden.
Die ab 1991 ermittelten Werte der jährlichen Strahlenexpositionen liegen in
der Wismut GmbH, dem Bundesamt für Strahlenschutz, dem Landesamt für
Umwelt und Geologie Dresden-Radebeul (Sachsen) und dem Bergamt Gera
(Thüringen) vor.
30. Wurde die Überwachung der Berufslebensdosis der Mitarbeiter der
Wismut nach 1990 durchgeführt, und in welcher Form wurde die bis 1990
angefallene Strahlenbelastung dabei berücksichtigt?
Eine Ermittlung der Berufslebensdosis der Mitarbeiter der Wismut GmbH war
auf der Grundlage der für die Sanierung geltenden Gesetze bzw. Verordnungen
bisher nicht erforderlich. Die Ermittlung der Berufslebensdosis ist weder in
den Empfehlungen der internationalen Fachgremien noch in der EU-Richtlinie
96/29 vorgesehen.
Berechnungen zur Ermittlung der akkumulierten Strahlenexposition bzw. Dosis
während der Tätigkeit in der SDAG Wismut und Wismut GmbH wurden
jedoch im Zusammenhang mit Verfahren zur Anerkennung von
Berufskrankheiten durchgeführt.
Im Hinblick auf die Novelle der Strahlenschutzverordnung, nach der die
Berufslebensdosis ermittelt werden muss, wurden allerdings im Jahr 2000 auf
der Basis des vorhandenen Datenmaterials Abschätzungen der
Berufslebensdosis der noch als beruflich strahlenexponierte Personen in der Wismut GmbH
Beschäftigten vorgenommen. Als Grundlage für eine retrospektive Ermittlung
der Strahlenexposition in den Jahren vor 1991 wurde dabei eine so genannte
„Job-Exposure-Matrix“ verwendet, die gemeinsam von Mitarbeitern der
Bergbau-Berufsgenossenschaft und der Wismut GmbH für die Berufskrankheiten-
Anerkennungsverfahren erarbeitet worden war. Ab 1991 wurden die
vorliegenden individuellen Expositionen verwendet. Die Berechnung der effektiven
Dosen aus den Expositionsangaben erfolgte nach den Berechnungsgrundlagen zur
Ermittlung der Strahlenexposition im Bergbau.
31. Wie viele Wismut-Arbeiter haben bereits Berufslebensdosen oberhalb
von 400, 500, 600, 700 oder 800 Millisievert erhalten?
195 der derzeit bei der Wismut beschäftigten, beruflich strahlenexponierten
Personen haben eine Berufslebensdosis von mehr als 400 Millisievert. Diese
teilen sich wie folgt auf:
– 60 Personen mit einer Lebenszeitdosis zwischen 400 und 500 Millisievert,
– 42 Personen mit einer Lebenszeitdosis zwischen 500 und 600 Millisievert,
– 24 Personen mit einer Lebenszeitdosis zwischen 600 und 700 Millisievert,
– 18 Personen mit einer Lebenszeitdosis zwischen 600 und 800 Millisievert
und
– 51 Personen mit einer Lebenszeitdosis über 800 Millisievert.
32. Wie viele beruflich strahlenexponierte Personen haben in Deutschland
außer den Wismut-Arbeitern bereits Berufslebensdosen oberhalb von
400, 500, 600, 700 oder 800 Millisievert erhalten?
In Deutschland sind außerhalb der Wismut ca. 160 Personen beschäftigt, die
Berufslebensdosen von mehr als 400 Millisievert erhalten haben. Diese teilen
sich wie folgt auf:
– 50 Personen mit einer Lebenszeitdosis zwischen 400 und 500 Millisievert,
– 26 Personen mit einer Lebenszeitdosis zwischen 500 und 600 Millisievert,
– 9 Personen mit einer Lebenszeitdosis zwischen 600 und 700 Millisievert,
– 14 Personen mit einer Lebenszeitdosis zwischen 600 und 800 Millisievert
und
– 54 Personen mit einer Lebenszeitdosis über 800 Millisievert.
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