Fehlbelegungsabgabe und Belegungsbindung
der Abgeordneten Christine Ostrowski und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Das Land Hessen räumt den Kommunen größeren Verwendungsspielraum bei den ihnen zufließenden Geldern aus der Fehlbelegungsabgabe beim Sozialen Wohnungsbau ein. Anstelle der bisher rein investiven Verwendung werden die Kommunen ermächtigt, die Mittel der Fehlbelegungsabgabe auch im nicht-investiven Bereich, beispielsweise für kommunales Wohngeld und den Erwerb von Belegungsrechten einzusetzen. Gleichzeitig praktizieren Kommunen, vor allem in den neuen Bundesländern und in Berlin, die mit massivem Leerstand zu kämpfen haben, die Aussetzung oder Aufhebung von Belegungsbindungen und Fehlbelegungsabgaben in betroffenen Wohngebieten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Wie hoch beziffern sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Einnahmen, die den Kommunen in den jeweiligen Ländern insgesamt aus Fehlbelegungsabgaben im Zeitraum von 1994 bis 1999 zuflossen?
Ist der Bundesregierung das Vorgehen der hessischen Landesregierung bekannt und sieht die Bundesregierung angesichts dessen gesetzgeberischen Handlungsbedarf, um evtl. die Handhabung und Verwendung der Fehlbelegungsabgabe generell zu lockern?
In welchen weiteren Ländern wird nach Kenntnis der Bundesregierung ähnlich dem Land Hessen verfahren?
Sieht die Bundesregierung angesichts der Entscheidungen einiger Kommunen in ostdeutschen Bundesländern, die Belegungsbindungen für einen Anteil an Wohnungen, für die sie nach dem Altschuldenhilfegesetz vorgesehen waren, aufzuheben oder zeitweise auszusetzen, gesetzgeberischen Handlungsbedarf, beispielsweise bei der Novellierung des Altschuldenhilfegesetzes?