Staatsratsgebäude – Zukunft nach Auszug des Bundeskanzleramtes
der Abgeordneten Petra Pau, Roland Claus und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Im Rahmen der Hauptstadtplanung ist vorgesehen, dass das Bundeskanzleramt im Frühjahr 2001 in den Neubau im Spreebogen umzieht und der provisorische Sitz im Staatsratsgebäude am Schlossplatz in Berlin-Mitte aufgegeben wird. Die anschließende Nutzung des bundeseigenen Gebäudes am Schlossplatz ist ungeklärt. Die Zukunft des Gebäudes zu bestimmen, wurde auch der Expertenkommission Historische Mitte Berlin als Fragestellung übertragen.
In den Vorgaben zum städtebaulichen Ideenwettbewerb zur Spreeinsel 1994 ist noch vom Abriss des Gebäudes ausgegangen worden. Eine breite Initiative der Fachöffentlichkeit hatte 1995 einen Perspektivenwechsel eingeleitet und die Abrissüberlegungen zurückgedrängt. Nachdem das Staatsratsgebäude von der Bundesregierung zunächst als Informationszentrum für den Hauptstadtumzug und später als provisorischer Dienstsitz des Bundeskanzleramtes genutzt worden war, ist das Staatsratsgebäude mittlerweile als ein publikumsfreundliches, vielseitig nutzbares und baukulturell wertvolles Bauwerk von einer breiten Öffentlichkeit erkannt und anerkannt worden.
Insbesondere die Öffnung des Staatsratsgebäudes für die Präsentation und Erörterung des Hauptstadtumzugs und die Veranstaltungen des Berliner Stadtforums haben dem Gebäude eine ebenso reale wie symbolische Öffentlichkeit gegeben, die es zuvor nie hatte. Während die eigentliche Machtzentrale der DDR, das frühere ZK-Gebäude, heute dem Auswärtigen Amt dient und durch den Neubau eher verborgen wirkt und der Palast der Republik seit einem Jahrzehnt geschlossen ist, hat allein der veränderte Gebrauch des Staatsratsgebäudes der demokratischen Inbesitznahme früherer Orte staatlicher Repräsentanz durch die Bevölkerung Ausdruck verliehen. Erst durch diese demokratische Inbesitznahme war es im Übrigen denkbar, dass der Bundeskanzler vorübergehend im Staatsratsgebäude seinen Sitz nahm.
Mit dem bevorstehenden Auszug des Bundeskanzleramtes wird die Frage der weiteren Nutzung des Staatsratsgebäudes und der Reaktivierung des öffentlichen Charakters dieses Gebäudes und des gesamten Schlossplatzareals wieder aktuell. Vor diesem Hintergrund muss die jüngst bekannt gewordene Absicht des Bundesnachrichtendienstes (BND), mit einem Teil seiner Dienststelle übergangsweise in die an das Staatsratsgebäude anschließenden Bürogebäude zu ziehen, ebenso kritisch bewertet werden wie der presseöffentlich geäußerte Wunsch des Vertriebenenverbandes, seinen Sitz hierher zu verlegen. Wie das Berliner Stadtschloss nach der Novemberrevolution ein öffentlich zugänglicher Ort geworden war, so sollte auch das Staatsratsgebäude nach dem friedlichen Umbruch 1989/1990 ein Ort der Öffentlichkeit bleiben.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Wann wird der Auszug des Bundeskanzlersamtes aus dem Staatsratsgebäude abgeschlossen sein?
Wer ist in der Bundesregierung zuständig für den Betrieb und die Unterhaltung des Gebäudes nach Auszug des Bundeskanzleramtes?
Welche (ggf. Zwischen-) Nutzungen sind unmittelbar nach Auszug des Bundeskanzleramtes vorgesehen bzw. welche Zwischennutzungen sind nach Auffassung der Bundesregierung im Vorfeld und während der Umgestaltung des Schlossplatzareals sinnvoll?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag, das Staatsratsgebäude anderen Trägern, z. B. dem Land Berlin, zu übertragen, um es für öffentliche Nutzungen verfügbar zu machen?
Wann wird der zum Spreekanal offene Staatsratsgarten der Öffentlichkeit zugänglich gemacht?
In welcher Weise würde der zeitweilige Einzug von Dienststellen des BND in Bürogebäude hinter dem Staatsratsgebäude die öffentliche Nutzbarkeit und Zugänglichkeit des Staatsratsgebäudes und des Staatsratsgartens beeinträchtigen?
Auf welche Weise wurden bzw. werden die zukünftigen Nutzungen des Staatsratsgebäudes mit dem Deutschen Bundestag, mit dem Land Berlin und ggf. weiteren Institutionen abgestimmt?