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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Palast der Republik - Sachstand der Asbestsanierung und verbleibender Gebäudewert (G-SIG: 14011783)

Sanierungskosten, Gutachten zum verbleibenden Gebäudewert, Weiternutzung relevanter Teile des Palastes der Republik

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen

Datum

20.03.2001

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher Bundestag14/540827. 02. 2001

Palast der Republik – Sachstand der Asbestsanierung und verbleibender Gebäudewert

der Abgeordneten Petra Pau, Roland Claus und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Die Asbestsanierung des Palastes der Republik sollte ursprünglich im Mai 2001 abgeschlossen werden. Zwischenzeitlich wurde bekannt, dass Verzögerungen eintreten werden und ein Abschluss der Asbestsanierung nicht vor Jahresende 2001 erwartet wird.

Nach der Asbestsanierung wird der Baukörper des Palastes der Republik als technischer Rohbau erhalten sein. In Anlehnung an allgemeine Kalkulationsrichtwerte im Bauwesen kann davon ausgegangen werden, dass damit noch rd. 50% des ursprünglichen Gebäudewertes vorhanden sein werden. Allerdings sind bisher keine genaueren Untersuchungen darüber und über die künftige Nutzbarkeit und ggf. Integrationsfähigkeit in ein neues städtebauliches Konzept für das Schlossplatzareal bekannt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Wann wird die Asbestsanierung des Palastes der Republik voraussichtlich abgeschlossen werden?

2

Aus welchen Gründen sind Verzögerungen gegenüber der früheren Zeitplanung eingetreten?

3

Wie hoch werden die Kosten der Asbestsanierung insgesamt real sein und wie sind evtl. Abweichungen von den früheren Kostenrahmen zu begründen?

4

Welche Untersuchungen, Gutachten o. ä. hat die Bundesregierung seit Beginn der Asbestsanierung beauftragt oder geplant, um a) den nach Asbestsanierung verbleibenden Gebäudewert im Hinblick auf eine Weiterverwendung und Integration des Rohbaus in ein neues städtebauliches Ensemble bzw. b) die Abrisskosten des verbleibenden Rohbaus bei Verzicht auf seine Weiternutzung zu ermitteln?

5

Wie beurteilt die Bundesregierung die Position, dass die Weiternutzung relevanter Teile des Palastes der Republik nicht nur aus historisch-kulturellen Gründen, sondern auch aus ökonomischen Gründen geboten ist, da die entstehenden Abrisskosten den möglichen Anteil einer öffentlichen Finanzierung an der Gesamtmaßnahme weiter senken würden und der Verlust des verbleibenden Gebäudewertes ebenfalls negativ zu Buche schlagen würde?

6

Auf welche Weise sichert die Bundesregierung die Chancengleichheit jener Initiativen, die von der Weiter- und Umnutzung relevanter Teile des verbleibenden Rohbaus ausgehen, dies aber wegen der fehlenden Untersuchungen funktionell und kalkulatorisch nicht darstellen können?

Berlin, den 22. Februar 2001

Petra Pau Roland Claus und Fraktion

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