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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Insolvenzen von Wohnungsunternehmen - Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung vom 21. Februar 2001 auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christine Ostrowski... und der Fraktion der PDS (Drucksache 14/5392) (G-SIG: 14011853)

Wirksamkeit der Härtefall-Verordnung für existenzbedrohte Wohnungsunternehmen sowie Höhe der Altschuldenhilfeentlastung für die Unternehmen

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen

Datum

28.03.2001

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/552108. 03. 2001

Insolvenzen von Wohnungsunternehmen – Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung vom 21. Februar 2001 auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christine Ostrowski … und der Fraktion der PDS (Drucksache 14/5392)

der Abgeordneten Christine Ostrowski, Dr. Uwe-Jens Rössel, Heidemarie Ehlert, Dr. Christa Luft und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Ist aus der Antwort der Bundesregierung auf die Frage 3 der o. g. Kleinen Anfrage, dass die Bundesregierung erst im Rahmen des Antragsverfahrens auf zusätzliche Altschuldenhilfeentlastung Erkenntnisse darüber erwartet, wie viele Wohnungsunternehmen in ihrer Existenz gefährdet sind, zu schließen, dass die Bundesregierung die Härtefall-Verordnung (einschließlich der damit verbundenen finanziellen Mittel) in Kraft setzte ohne vor der Inkraftsetzung zu wissen, um wie viele existenzbedrohte Unternehmen und wie viele finanzielle Mittel es annähernd geht?

Wenn nein, warum nicht?

2

Kann sich die Bundesregierung der Auffassung anschließen, dass einer Verordnung, die das Ziel hat, existenzbedrohten Wohnungsunternehmen zusätzliche Altschuldenhilfeentlastung zu ermöglichen, vorausgehen muss, dass man sich im Vorfeld Kenntnis über den Umfang existenzbedrohter Wohnungsunternehmen verschafft, wenn die Verordnung (einschließlich der damit verbundenen finanziellen Mittel) wirksam helfen und praktisch greifen soll?

Wenn nein, warum nicht?

3

Kann sich die Bundesregierung der Auffassung anschließen, dass – wenn man sich erst im Nachhinein und im Rahmen des Antragsverfahrens Erkenntnisse über die Zahl existenzbedrohter Unternehmen verspricht – hypothetisch der Fall denkbar wäre, dass die zur zusätzlichen Altschuldenhilfeentlastung insgesamt vorgesehenen 700 Mio. DM ggf. nicht ausreichen, um allen existenzbedrohten Unternehmen zusätzliche Altschuldenhilfeentlastung zu gewähren?

4

Ist sich die Bundesregierung sicher, dass die zur zusätzlichen Altschuldenhilfeentlastung insgesamt vorgesehenen 700 Mio. DM ausreichen, und woher bzw. aufgrund welcher Tatsachen gelangt sie zu dieser Sicherheit?

5

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass der Fall denkbar ist, dass Wohnungsunternehmen, die nicht unter die Kriterien des § 6a Zweites Altschuldenhilfe-Änderungsgesetz fallen (bspw. einen Wohnungsleerstand von unter 15 % aufweisen) dennoch aus anderen Gründen (bspw. regionale und strukturelle Faktoren, hoher, nicht zu bedienender Kapitaldienst, weitere Abwanderung sowie biologisch bedingte Schrumpfung der Bevölkerung) in ihrer Existenz bedroht sind?

Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 5. März 2001

Christine Ostrowski Dr. Uwe-Jens Rössel Heidemarie Ehlert Dr. Christa Luft Roland Claus und Fraktion

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