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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Möglichkeiten für ein staatlich gefördertes nationales Agrarversicherungssystem (G-SIG: 14011896)

Einführung eines staatlich geförderten Agrarversicherungssystems zur Absicherung gegen Naturkatastrophen und Seuchen, verfügbare Mittel, sächsisches Modell der Mehrfachgefahrenabsicherung

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft

Datum

19.04.2001

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/568327. 03. 2001

Möglichkeiten für ein staatlich gefördertes nationales Agrarversicherungssystem

der Abgeordneten Kersten Naumann, Uwe-Jens Rössel, Roland Claus und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Die Landwirtschaft ist als ein mit lebenden Organismen produzierendes „Gewerbe unter freiem Himmel“ in besonderem Maße mit Naturkatastrophen wie Trockenheit und Überschwemmungen sowie Tierseuchen konfrontiert. Die Folgen haben oftmals erhebliche Auswirkungen auf das wirtschaftliche Ergebnis der Betriebe, die trotz Rücklagen aus guten Jahren zu erheblichen Liquiditätsproblemen bis hin zur Existenzgefährdung führen können. Es kommt immer wieder zu Situationen, in denen der Staat finanziell helfen muss. Da solche Hilfen von politischen Entscheidungen und der Haushaltslage abhängig sind, ist das mit nicht wenigen Problemen verbunden. Diese Unterstützungspraxis ist weder für die betroffenen Landwirtschaftsbetriebe noch die Länder bzw. den Bund befriedigend.

Im Unterschied zu Deutschland gibt es in einigen Mitgliedsländern der EU (z. B. Spanien, Griechenland, Portugal, Italien, Frankreich, Österreich, Luxemburg) und in anderen Staaten (z. B. Japan, Kanada, USA) staatlich geförderte Agrarversicherungssysteme.

Auch in Deutschland wird darüber seit Jahren diskutiert, wobei das sächsische Modell einer Mehrgefahrenabsicherung konzeptionell am weitesten gediehen scheint. Seine Realisierung scheiterte bisher an der Frage der staatlichen Mitfinanzierung, da die Landesregierung des Freistaates Sachsen auf einer Beteiligung des Bundes besteht. Grundsätzlich ist mit dem „Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen im Agrarsektor“, Ziffer 11.5 „Beihilfen zur Zahlung von Versicherungsprämien“ (2000/C 28/02), die EU-rechtliche Grundlage für staatliche Beihilfen gegeben. Seitens des früheren Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten gab es im Vorjahr die öffentliche Zusage, die Problematik der Schaffung eines staatlich geförderten Agrarversicherungssystems zu prüfen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Wie steht die Bundesregierung grundsätzlich zur Einführung eines staatlich geförderten Agrarversicherungssystems in Deutschland?

2

Aus welchen Gründen machte Deutschland bisher keinen Gebrauch von der Möglichkeit der Installation eines staatlich geförderten Versicherungssystems für Landwirtschaftsbetriebe?

3

Sieht die Bundesregierung im Nichtvorhandensein eines staatlich geförderten nationalen Agrarversicherungssystems zur Risikoabsicherung gegenüber Naturkatastrophen und Seuchen einen Wettbewerbsnachteil der deutschen Landwirtschaftsbetriebe?

4

Was ist der Inhalt des ministeriellen Prüfauftrages zum Problemkreis Schaffung eines staatlich geförderten Agrarversicherungssystems?

5

Bis wann soll die Prüfung einer evtl. staatlich geförderten Versicherungslösung abgeschlossen werden?

6

Wie viele staatliche Mittel wurden in den letzten zehn Jahren zur Unterstützung von Landwirtschaftsbetrieben aufgrund von Witterungsunbilden und Seuchen insgesamt und unterteilt nach EU, Bund, Ländern sowie Unterstützungsarten (verlorene Zuschüsse, Zinsausfallerstattungen an Banken zur Zinsverbilligung etc.) verausgabt?

7

Wie beurteilt die Bundesregierung das sächsische Modell einer Mehrgefahrenabsicherung (freiwillige Teilnahme der Landwirtschaftsbetriebe, Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, Pool-Lösung, keine Gewinnorientierung, allfällige Überschussbeteiligung, Nachschusspflicht etc.) und seine bundesweite Realisierbarkeit?

8

Welche Position hat die Bundesregierung zum sächsischen Vorschlag der Kostenteilung der Mehrgefahrenabsicherung zwischen Staat und Landwirtschaftsbetrieben im Verhältnis von 60 zu 40 in der Pflanzenproduktion und 50 zu 50 in der Tierproduktion?

9

Teilt die Bundesregierung den Standpunkt der sächsischen Landesregierung, dass auch eine Beteiligung des Bundes an der Finanzierung des Pools einer Mehrgefahrenabsicherung erforderlich ist?

10

In welchem Umfang müssten nach dem derzeitigen Stand der ministeriellen Prüfung für eine Versicherungslösung Mittel durch die Landwirtschaftsbetriebe und durch den Staat aufgebracht werden?

11

Welche Finanzierungsquellen und Umschichtungsmöglichkeiten sieht die Bundesregierung im Einzelplan 10 des Bundeshaushaltes für die Mitfinanzierung einer Agrarversicherung durch den Bund?

12

Hält die Bundesregierung es für möglich, dass im Falle der Anwendung des Instruments der Modulation im Ergebnis der Halbzeitbewertung der Agenda 2000 ein Teil der durch lineare Kürzungen der Direktzahlungen frei werdenden Mittel zur Finanzierung der staatlichen Beihilfen in einem künftigen Agrarversicherungssystem herangezogen wird und falls ja, in welcher Höhe?

Berlin, den 27. März 2001

Kersten Naumann Uwe-Jens Rössel Roland Claus und Fraktion

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