Energieeinsparung und CO2-Minderung im Gebäudebereich – Nachfrage zur Drucksache 14/4196
der Abgeordneten Christine Ostrowski und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage „Energieeinsparung im Wohnungswesen – Bilanz und Alternativen“ (Bundestagsdrucksache 14/4196) hat die Bundesregierung u. a. ausgeführt, dass
- anhand von Heizkostenabrechnungen die Entwicklung des Energieverbrauchs von Gebäuden mit mehreren Wohnungen mehrfach statistisch untersucht wurde und die Ergebnisse, witterungsbereinigt, einen deutlichen Abwärtstrend zeigen sowie
- schon durch die breite Anwendung energetisch verbesserter Bauprodukte, losgelöst von der Beachtung der Vorschriften durch einzelne Bauherren, eine deutliche Verbesserung bewirkt wurde.
Vor diesem Hintergrund, so die Bundesregierung, gehe sie davon aus, dass sich das bisher verwendete Instrumentarium zur Energieeinsparung und Emissionsminderung im Gebäudebereich grundsätzlich bewährt hat. Zur Wirkung der Wärmeschutzverordnung von 1995 hinsichtlich der Ergebnisse bei der Senkung des Energieverbrauchs verwies die Bundesregierung darauf, dass mit ihr das Ziel verfolgt wurde, den Heizwärmebedarf (nicht den Energiebedarf oder den Energieverbrauch) um 30 % zu senken und dass der Energieverbrauch eines Gebäudes neben der wärmetechnischen Qualität der Gebäudehülle als Bestandteil der Wärmeschutzverordnung noch von weiteren Faktoren abhängt.
Zur Wirkung der Heizungsanlagenverordnung, des KfW- Modernisierungsprogramms für die neuen Länder sowie des CO2-Minderungsprogramms, verwies die Bundesregierung auf ihre Vorbemerkung.
Insgesamt trifft die Antwort der Bundesregierung zu der Frage, welche Wirkung durch die Heizungsanlagenverordnung 1994, die Wärmeschutzverordnung 1995, das CO2-Minderungsprogramm und KFW- Modernisierungsprogramm für die neuen Bundesländer auf die Senkung des Energieverbrauchs und der CO2-Emission im Wohngebäudebestand erzielt wurden, keine befriedigende Aussage.
Die Daten des Berichts des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie „Energiedaten 2000“ zeigen bei den Positionen Energieverbrauch und CO2- Emission der Haushalte folgende Grafiken:
Grafik 1:
Grafik 2:
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Welchen Einfluss und welche Anteile am Energieverbrauch eines Wohngebäudes haben nach Kenntnis der Bundesregierung näherungsweise a) die Gebäudehülle, b) die Art und Qualität der Heizungsanlage, c) der Standort, d) das Nutzerverhalten und e) sonstige Faktoren?
Welche Gründe sind nach Ansicht der Bundesregierung dafür maßgebend, dass – wie aus der Grafik 1 ersichtlich – der Energieverbrauch der Haushalte von der Tendenz her seit 1991 angestiegen ist?
Welche Gründe sind nach Ansicht der Bundesregierung dafür maßgebend, dass – wie aus der Grafik 1 ersichtlich – der Energieverbrauch der Haushalte trotz Einführung des Instrumentariums zur Energieeinsparung und Emissionsminderung im Gebäudebereich Mitte der neunziger Jahre zunächst deutlich anstieg, sich ab 1998 wieder vermindert, aber immer noch über dem Niveau von 1994 liegt?
Welche Gründe sind nach Ansicht der Bundesregierung dafür maßgebend, dass sich – wie aus der Grafik 2 ersichtlich – die CO2-Emissionen der Haushalte in einer steten Zickzack-Kurve bewegen und trotz des bisher verwendeten Instrumentariums zur Energieeinsparung und Emissionsminderung im Gebäudebereich einen über die Jahre steigenden Trend aufweisen?
Wie beurteilt die Bundesregierung angesichts der Kurvenverläufe in Grafik 1 und 2 die Wirkung der Ökozulage bei der Eigenheimzulage, für die in den Jahren 1995 bis 1999 53,2 Mio. DM staatliche Gelder ausgegeben wurden?
Wie beurteilt die Bundesregierung angesichts der Kurvenverläufe in Grafik 1 und 2 speziell die Verlängerung der Ökozulage bei der Eigenheimzulage um weitere zwei Jahre?
Welchen Standpunkt bezieht die Bundesregierung zum Gutachten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) vom 30. November 1999 „Energieeinsparung durch Altbausanierung“, das zu dem Ergebnis gekommen ist, dass das bisher verwendete Instrumentarium zur Energieeinsparung und Emissionsminderung im Gebäudebereich nicht zu den erwarteten Einsparungen im Energieverbrauch und CO2-Ausstoß geführt hat und daher den Erfolg einer weiteren Anhebung der Standards durch die angekündigte Energieeinsparverordnung mit Skepsis beurteilt?
Teilt die Bundesregierung den Standpunkt, dass die Wirkungen des bisherigen Instrumentariums, insbesondere jene der Heizungsanlagen- und der Wärmeschutzverordnung sowie Hemmnisse und Ausweichverhalten analysiert werden sollten bevor mit der Energieeinsparverordnung eine weitere neue Verordnung eingeführt wird, die u. U. nicht die erwarteten und erwünschten Wirkungen zeitigt?
Wenn nein, warum nicht?
Geht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der in Grafik 1 und 2 dargestellten Kurvenverläufe nach wie vor davon aus, dass sich das bisher verwendete Instrumentarium zur Energieeinsparung und Emissionsminderung im Gebäudebereich grundsätzlich bewährt hat oder sieht sie entsprechenden Änderungsbedarf?