Wehrgerechtigkeit
der Abgeordneten Heidi Lippmann, Wolfgang Gehrcke, Carsten Hübner, Dr. Winfried Wolf und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Mit den „Eckpfeilern für eine Erneuerung von Grund auf“ des Bundesministers der Verteidigung, Rudolf Scharping, hat die Bundesregierung eine Neuausrichtung der Bundeswehr eingeleitet, die u. a. eine Absenkung der Personalstärke der Bundeswehr auf ca. 285 000 Soldaten und Soldatinnen vorsieht. Die Reduzierung soll ausschließlich durch eine nicht unbeträchtliche Verringerung der Zahl der Wehrdienstleistenden erreicht werden. Damit ist die Frage gestellt, ob die nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 13. April 1978 gebotene Wehrgerechtigkeit künftig noch gewährleistet werden kann. Um diese Frage sachgerecht und exakt beantworten zu können, ist genauer zu klären, wie sich die Rahmendaten der Einberufungen in den letzten Jahren entwickelt haben. Unter anderem daraus kann genauer extrapoliert werden, von welchen Grunddaten künftig auszugehen ist.
1. Stärke der einzelnen männlichen Jahrgänge 1970 bis 1982
- Wie stark sind die einzelnen Jahrgänge 1970 bis 1982?
- Wie stark haben sich diese Jahrgänge bis heute verändert – durch Sterbefälle, – durch Wegzug aus der Bundesrepublik Deutschland, – durch Zuwanderung, – durch Einbürgerung?
- Wie hoch ist demnach die Zahl der Wehrpflichtigen?
- Wie viele Wehrpflichtige sind wegen Wegzugs ohne Genehmigung nicht erreichbar?
2. Wehrdienstfähigkeit dieser Jahrgänge (bitte möglichst aufgeschlüsselt nach Jahrgängen)
- Wie viele Wehrpflichtige wurden bei der ersten Musterung – wehrdienstfähig (T 1, T 2, T 3), – wehrdienstfähig unter Freistellung von der Grundausbildung (T 7), – vorübergehend nicht wehrdienstfähig (T 4), – dauernd nicht wehrdienstfähig (T 5) gemustert?
- Wie viele Wehrpflichtige waren drei Jahre nach dem jeweiligen Hauptmusterungsjahr – wehrdienstfähig, – wehrdienstfähig unter Freistellung von der Grundausbildung, – vorübergehend nicht wehrdienstfähig, – dauernd nicht wehrdienstfähig?
- Wie viele Wehrpflichtige sind heute noch – wehrdienstfähig, – wehrdienstfähig unter Freistellung von der Grundausbildung, – vorübergehend nicht wehrdienstfähig, – dauernd nicht wehrdienstfähig?
- Wie viele Wehrpflichtige konnten bis heute nicht gemustert werden?
3. Wehrdienstausnahmen ohne Ersatzdienste (bitte aufgeschlüsselt nach Jahrgängen)
- Wie viele Wehrpflichtige, die nicht als Kriegsdienstverweigerer anerkannt sind, mussten wegen gesetzlicher Wehrdienstausnahmen auf Dauer freigestellt werden – nach § 10 Wehrpflichtgesetz (WPflG) (Ausschluss vom Wehrdienst), – nach § 11 WPflG (Befreiung), – nach § 12 WPflG (unzumutbare Härte), – nach § 13 WPflG (Unabkömmlichkeitsstellung)?
- Wie viele Wehrdienstfähige, die nicht als Kriegsdienstverweigerer anerkannt sind, können als über 25-Jährige nicht mehr einberufen werden?
4. Ausschöpfung der Jahrgänge durch die Bundeswehr (bitte aufgeschlüsselt nach Jahrgängen)
- Wie viele Wehrpflichtige haben Wehrdienst geleistet a) nur als Wehrpflichtige, b) als Wehrpflichtige, die sich dann freiwillig länger verpflichtet haben (bis max. zwei Jahre), c) als Wehrpflichtige, die sich dann freiwillig länger verpflichtet haben (über zwei Jahre), d) nur als freiwillige Soldaten mit max. zwei Jahren Dienstzeit, e) nur als freiwillige Soldaten mit mehr als zwei Jahren Dienstzeit?
5. Einberufung von Reservisten (aufgeschlüsselt nach Jahrgängen)
- Wie viele Grundwehrdienstleistende wurden nach Ableistung ihres Wehrdienstes einmalig zu Wehrübungen einberufen?
- Wie viele von diesen wurden noch ein zweites oder drittes Mal zu Wehrübungen einberufen?
- Wie viele freiwillig länger dienende Wehrdienstleistende wurden nach Ende ihrer Dienstzeit einmalig zu Wehrübungen einberufen?
- Wie viele von diesen wurden noch ein zweites oder drittes Mal zu Wehrübungen einberufen?
6. Ausschöpfung der Jahrgänge durch Ersatzdienste ohne Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer (aufgeschlüsselt nach Jahrgängen)
- Wie viele Wehrpflichtige haben einen Dienst geleistet a) als Helfer im Katastrophenschutz (§ 13a WPflG)? b) in der Entwicklungshilfe (§ 13b WPflG)? c) im Vollzugsdienst der Polizei und beim Bundesgrenzschutz (§ 42 und § 42a WPflG)?
7. Kriegsdienstverweigerer (aufgeschlüsselt nach Jahrgängen)
- Wie viele Wehrpflichtige der einzelnen Jahrgänge waren Kriegsdienstverweigerer: a) Zahl der Antragsteller?
- b) Zahl der anerkannten Kriegsdienstverweigerer?
- c) Wie viele Wehrpflichtige sind vor ihrer Einberufung zum Wehrdienst als Kriegsdienstverweigerer anerkannt worden?
8. Ersatzdienste der anerkannten Kriegsdienstverweigerer (tatsächliche Dienstleistung)
- Wie viele anerkannte Kriegsdienstverweigerer haben a) Zivildienst voll geleistet, b) Zivildienst nach angefangenem oder absolviertem Wehrdienst geleistet, c) keinen Zivildienst geleistet, weil durch Wehrdienst abgegolten, d) statt Zivildienst andere Ersatzdienste geleistet, e) haben Ersatzdienst nach § 14 Zivildienstgesetz (ZDG) (Katastrophenschutz) – nach § 14a ZDG (Entwicklungsdienst), – nach § 14b ZDG (andere Dienste im Ausland), – nach § 15 ZDG (Polizeivollzugsdienst), – nach § 15a ZDG (Freies Arbeitsverhältnis) geleistet, f) wurden einberufen, haben aber keinen Dienst geleistet, da nicht angetreten, g) wurden einberufen, haben den Dienst aber abgebrochen?
9. Totalverweigerer
- Wie viele Angehörige der hier angesprochenen Altersjahrgänge haben sowohl den Wehrdienst wie den zivilen Ersatzdienst verweigert?
- Wie viele von diesen haben den Antrag auf „Totalverweigerung“ während ihrer Dienstzeit gestellt?
10. Dienstausnahmen bei anerkannten Kriegsdienstverweigerern (aufgeschlüsselt nach Jahrgängen)
- Wie viele gesetzliche Zivildienstausnahmen gab es – nach § 9 Abs. 1 ZDG (Ausschluss), – nach § 10 ZDG (Befreiung), – nach § 13 ZDG (unzumutbare Härte), – nach § 16 ZDG (UK-Stellung)?
- weil die Dienstfähigkeit nach Musterung weggefallen ist?
- vor Dienstantritt?
- nach Dienstantritt?
11. Einberufungsreserve der Bundeswehr
- Wie viele tauglich gemusterte Wehrpflichtige ohne gesetzliche Wehrdienstausnahmen oder dauerhafte Befreiung bzw. Zurückstellung sind noch nicht einberufen a) aus dem Geburtsjahrgang 1973, b) aus dem Geburtsjahrgang 1974, c) aus dem Geburtsjahrgang 1975, d) aus dem Geburtsjahrgang 1976, e) aus dem Geburtsjahrgang 1977, f) aus dem Geburtsjahrgang 1978, g) aus dem Geburtsjahrgang 1979, h) aus dem Geburtsjahrgang 1980, i) aus dem Geburtsjahrgang 1981, j) aus dem Geburtsjahrgang 1982?
12. Einberufungsreserve Zivildienst
- Wie viele tauglich gemusterte anerkannte Kriegsdienstverweigerer ohne gesetzliche Wehrdienstausnahmen oder dauerhafte Befreiung bzw. Zurückstellung sind noch nicht zum Zivildienst herangezogen worden a) aus dem Geburtsjahrgang 1973 b) aus dem Geburtsjahrgang 1974, c) aus dem Geburtsjahrgang 1975, d) aus dem Geburtsjahrgang 1976, e) aus dem Geburtsjahrgang 1977, f) aus dem Geburtsjahrgang 1978, g) aus dem Geburtsjahrgang 1979, h) aus dem Geburtsjahrgang 1980, i) aus dem Geburtsjahrgang 1981, j) aus dem Geburtsjahrgang 1982?
13. Grundwehrdienst in den Jahren 1994 bis 2000 (unabhängig von Geburtsjahrgängen)
- Wie viele Wehrpflichtige wurden in diesen Jahren einberufen (Angaben bitte für die einzelnen Jahre getrennt anführen)?
- Bei wie vielen musste die Einberufung zurückgenommen werden – aus gesundheitlichen Gründen, – wegen gesetzlicher Wehrdienstausnahmen einschließlich Einberufungshindernissen und Unabkömmlichstellungen?
- Wie viele wurden als Ersatz für Ausfälle vorbenachrichtigt?
- In wie vielen Fällen war ein Ersatz für Ausfälle nicht mehr möglich?
- Wie viele haben den Grundwehrdienst angetreten?
- Wie viele waren nach Ablauf eines Monats noch im Grundwehrdienst?
- Wie viele Strafanzeigen wegen eigenmächtiger Abwesenheit gemäß § 15 Wehrstrafgesetz (WStG) wurden in diesen Jahren gestellt?
- Wie viele Strafanzeigen wegen Fahnenflucht (§ 16 WStG) wurden in diesen Jahren gestellt?
14. Zivildienst in den Jahren 1994 bis 2000
- Wie viele Zivildienstpflichtige wurden in diesen Jahren einberufen (Angaben für die einzelnen Jahre getrennt anführen)?
- Bei wie vielen musste die Einberufung aus gesundheitlichen Gründen zurückgenommen werden?
- Bei wie vielen musste die Einberufung zurückgenommen werden wegen gesetzlicher Wehrdienstausnahmen einschließlich Einberufungshindernisse und Unabkömmlichstellungen?
- Wie viele haben in diesen Jahren den Dienst angetreten?
- Wie viele Strafanzeigen wurden wegen eigenmächtiger Abwesenheit (§ 52 ZDG) in diesen Jahren gestellt?
- Wie viele Strafanzeigen wurden wegen Dienstflucht (§ 53 ZDG) in diesen Jahren gestellt?
15. Reserveübungen im Jahr 2000
- Wie viele Wehrübungstage wurden im Jahre 2000 insgesamt abgehalten?
- Wie viele Reservisten haben im Jahre 2000 an Wehrübungen teilgenommen – als ehemalige Grundwehrdienstleistende, – als ehemalige freiwillig länger dienende Wehrdienstleistende, – als Zeitsoldaten?
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Stärke der einzelnen männlichen Jahrgänge 1970 bis 1982
Wehrdienstfähigkeit dieser Jahrgänge (bitte möglichst aufgeschlüsselt nach Jahrgängen)
Wehrdienstausnahmen ohne Ersatzdienste (bitte aufgeschlüsselt nach Jahrgängen)
Ausschöpfung der Jahrgänge durch die Bundeswehr (bitte aufgeschlüsselt nach Jahrgängen)
Einberufung von Reservisten (aufgeschlüsselt nach Jahrgängen)
Ausschöpfung der Jahrgänge durch Ersatzdienste ohne Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer (aufgeschlüsselt nach Jahrgängen)
Kriegsdienstverweigerer (aufgeschlüsselt nach Jahrgängen)
Ersatzdienste der anerkannten Kriegsdienstverweigerer (tatsächliche Dienstleistung)
Totalverweigerer
Dienstausnahmen bei anerkannten Kriegsdienstverweigerern (aufgeschlüsselt nach Jahrgängen)
Einberufungsreserve der Bundeswehr
Einberufungsreserve Zivildienst
Grundwehrdienst in den Jahren 1994 bis 2000 (unabhängig von Geburtsjahrgängen)
Zivildienst in den Jahren 1994 bis 2000
Reserveübungen im Jahr 2000