Bundesstraße B 180 – Ortsumfahrung Stollberg (Sachsen)
der Abgeordneten Christine Ostrowski und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
In welcher Planungs- bzw. Bauphase befindet sich die Ortsumfahrung der Bundessstraße B180 Stollberg (Sachsen)?
Welches Finanzvolumen ist für die Errichtung dieser Ortsumfahrung notwendig, und welche Summe steht dafür derzeit sicher bereit?
In welchen zeitlichen Abschnitten soll die Ortsumfahrung fertiggestellt werden?
Welche Umweltschutzmaßnahmen sind an dieser Ortsumfahrung vorgesehen, und welche Summen sollen dafür verwendet werden?
Weshalb erfolgte deren Einordnung und Bezeichnung als „B180, Ortsumfahrung Stollberg“, obwohl aus Lageplänen hervorgeht, dass der vorhandene Straßenzug der B180 mit der geplanten Ortsumfahrung von Stollberg in allen drei Varianten (siehe Tabelle in der Anlage) keine Straße aus dem Zuge der B180 heraus ist (siehe Kopie Übersichtslageplan in der Anlage)?
Weshalb wurde die Planung der Variante 3 nicht weiter verfolgt, obwohl sie im Variantenvergleich der möglichen Trassenführungen mit den geringsten Baukosten, geringen Eingriffen in bestehende Landschaftsgefüge sowie der Einhaltung der Trassierungsparameter für die vorgesehene Geschwindigkeit von 80 km/h am günstigsten abschneidet?
Welche Gründe gab es, die Variante 2 zu verwerfen und ausschließlich die Planungen zur Variante 1 wieder aufzunehmen, obwohl in einem Bericht des Straßenbauamtes Zwickau aus dem Jahre 1993 die Variante 2 als favorisierte Variante verfolgt und die Variante 1 als zu teuer verworfen wurde?
Was sind die wesentlichen Inhalte der Umweltverträglichkeitsstudie für die untersuchte Trassenführung der Ortsumfahrung Stollberg?
Welcher Kosten-Nutzen-Faktor wurde für die Ortsumfahrung in den drei Varianten ermittelt?
Mit welcher Entwicklung der Fahrzeugbelegungszahlen a) im Zuge der geplanten Ortsumfahrung und b) im gesamten Straßenzug der B180 rechnet die Bundesregierung?
Hat die Bundesregierung die Ergebnisse eines Luftgutachtens im Auftrage des Stadtrates Stollberg aus dem Jahre 1994 bei der Bewertung der Trassenvarianten berücksichtigt?
Wenn ja, in welchen Punkten?
Wenn nein, warum nicht?