Qualitätsstandards zahnmedizinischer Versorgung bei der Bundeswehr
der Abgeordneten Birgit Homburger, Walter Hirche, Günther Friedrich Nolting, Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann, Dr. Helmut Haussmann, Ulrich Heinrich, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Dr. Irmgard Schwaetzer, Marita Sehn, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Eine Sprecherin des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) bestätigte Meldungen, wonach die Bundeswehr plant, deutsche Soldaten künftig aus Kostengründen mit polnischem Zahnersatz zu versorgen. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, wie die Bundeswehr garantieren will, dass in Deutschland gängige Qualitätsstandards eingehalten werden. Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr haben Anspruch auf eine zahnmedizinische Versorgung, wie sie in Deutschland Standard ist.
Daher fragen wir die Bundesregierung:
Fragen8
Wie hoch waren die Kosten für zahntechnische Fremdlaborleistungen im Jahr 2001 für Soldaten der Bundeswehr?
Wie viele Arbeitsplätze werden durch die Aufträge der Bundeswehr durch den oben genannten Umsatz im deutschen Zahntechnikerhandwerk gehalten?
Wie will die Bundeswehr sicherstellen, dass die in der deutschen Zahnmedizin geltenden Qualitätskriterien eingehalten werden?
Wie beabsichtigt die Bundeswehr sicherzustellen, dass nur Materialien verwendet werden, die den Auflagen der deutschen Bestimmungen entsprechen (CE-Zertifizierung, Konformitätserklärungen)?
Welche Vereinbarungen hat das BMVg getroffen bzw. wird es treffen, um sicherzustellen, dass Haftung für den in Polen hergestellten Zahnersatz in selbem Umfang gewährleistet wird wie für in Deutschland hergestellten Zahnersatz?
Liegen Berechnungen vor, welche Kosten der Bundeswehr entstehen durch zeitlichen Mehraufwand in den Behandlungseinrichtungen, wenn Zahnersatz nachgearbeitet werden muss oder Wiederholungsarbeiten durchgeführt werden müssen?
Welche Argumente rechtfertigen nach Meinung des Bundesministers der Verteidigung, Rudolf Scharping, die unterschiedliche Behandlung von Soldaten der Bundeswehr gegenüber anderen beamtenrechtlich vergleichbaren Beschäftigten des Staates, die ihren Zahnersatz nach den Beihilferichtlinien erhalten und ihn weiterhin in deutschen Meisterbetrieben herstellen lassen können?
Ist die Entscheidung eine Einzelentscheidung des BMVg oder verfolgt das Bundesministerium des Innern ähnliche Pläne, die Beihilferichtlinien so zu ändern, dass auch den übrigen Beschäftigten beim Bund nur noch polnischer Zahnersatz erstattet wird?