Situation der Lehrerinnen und Lehrer bei den vom Arbeitsamt geförderten Bildungsträgern
der Abgeordneten Maritta Böttcher, Dr. Klaus Grehn, Pia Maier und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Im Rahmen der Neuorganisation der Bundesanstalt für Arbeit (BA) muss auch die Qualität der Weiterbildung von Arbeitslosen thematisiert werden. Rund 7 Mrd. Euro an Steuer- und Beitragsgeldern fließen jährlich in Bildungseinrichtungen zur Umschulung und Fortbildung von Arbeitslosen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Nach welchen Vergabekriterien – über die Regelungen im Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) hinaus – erhalten die Bildungsanbieter Aufträge von Seiten der Arbeitsämter?
Wie will die BA über die Arbeitsämter die stark in die Kritik geratenen Lehrinhalte der beauftragten Bildungsträger besser kontrollieren und auf ihre Zweckmäßigkeit überprüfen?
Welche Löhne erhalten die Lehrkräfte bei den Bildungsträgern im Durchschnitt bundesweit?
Wie viele Lehrkräfte sind in festen Arbeitsverhältnissen beschäftigt?
Wie viele Lehrkräfte erhalten Tariflöhne?
Bei wie vielen Maßnahmen wird die Unterrichtsvorbereitungszeit bezahlt?
Wie viele Lehrkräfte verzichten freiwillig auf etwa 30 Prozent der üblichen Honorare, um in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis gelangen zu können und dem Arbeitgeber die dadurch entstehenden Zusatzkosten abzunehmen?
Gibt es Überlegungen im Hinblick auf bundesweite Vergabekriterien für Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen, die die tarifliche Entlohnung von Lehrkräften einbeziehen?