Belastungen der ostdeutschen Wohnungswirtschaft und des Bundes durch Altschuldentilgung und Zinszahlung
der Abgeordneten Christine Ostrowski, Dr. Christa Luft, Dr. Uwe-Jens Rössel und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Nach Schätzungen der Bundesregierung aus dem Jahr 1996 hatten Wohnungsunternehmen und Wohnungseigentümer in den ostdeutschen Bundesländern im Jahr 1995 nach Auslaufen des Moratoriums zur Bedienung der Altschulden Kreditverbindlichkeiten bei den inzwischen privatisierten Banken in Höhe von rund 51 Mrd. DM.
14,5 Mrd. DM darunter resultierten allein aus den aufgelaufenen Zinsen nach der Erhöhung des zu DDR-Zeiten vereinbarten Wohnungsbaukreditzinses in Höhe von 4 Prozent auf das in den neunziger Jahren marktübliche Niveau in Höhe von 8 bis 10 Prozent. Trotz Kappung durch das Altschuldenhilfegesetz (AHG) blieben allein von den Kreditnehmern der Wohnungswirtschaft bei der ehemaligen Deutschen Kreditbank AG, die 1995 von der Bayerischen Landesbank gekauft wurde, und der ehemaligen Berliner Stadtbank AG, die 1991 von der Berliner Bank AG gekauft wurde, Altverbindlichkeiten in Höhe von rund 9,4 Mrd. DM zu bedienen (s. Bundestagsdrucksache 13/5064, S. 15).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Schuldenstand der Wohnungsunternehmen und der Wohnungseigentümer aus den so genannten Altschulden seit 1995 bis heute entwickelt?
Zinszahlungen in welcher Höhe sind nach Kenntnis bzw. Schätzungen der Bundesregierung für Altverbindlichkeiten von den betreffenden Schuldnern aus der Wohnungswirtschaft seit diesem Zeitraum an die Kreditinstitute geflossen, und mit welchen weiteren Zahlungen für die nächsten Jahre wird noch gerechnet?
Wie hoch beziffert sich die bisherige Erlösabführung aus den von den Wohnungsunternehmen gemäß AHG veräußerten Wohnungen an den Erblastentilgungsfonds, differenziert nach Jahresscheiben?
In welcher Weise und in welcher Höhe hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die erzwungene Übernahme wie vieler so genannter negativ restituierter Wohnungen durch die ostdeutschen kommunalen Wohnungsunternehmen auf deren Altsschuldenbelastung, Privatisierungsquote und auf die entsprechende Erlösabführung ausgewirkt?
Wie wird sich nach Schätzungen der Bundesregierung die Erlösabführung von Wohnungsunternehmen gemäß AHG in den Jahren 2002 bis 2006 entwickeln?
Mit welchen Laufzeiten sowie Zins- und Tilgungskonditionen hat der Bund, der im Rahmen des AHG rund 30 Mrd. DM der Altverbindlichkeiten der ostdeutschen Wohnungswirtschaft zu deren Teilentlastung bzw. die Gewährung von Zinshilfen übernommen hat, Kreditverträge mit den entsprechenden Banken geschlossen?
In welcher Höhe sind von den Kreditinstituten Ausgleichsforderungen erhoben worden, die ihnen für Altkredite, die sich im Zeitraum bis Ende 1994 als nicht werthaltig erwiesen, bzw. bei denen Wertberichtigungen vorgenommen wurden, entsprechend DM-Bilanzgesetz eingeräumt wurden?
Hat das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen die von den Kreditinstituten vorgelegten Forderungen auf Ausgleichszahlungen geprüft, in wie vielen Fällen beanstandet und hatte dies Auswirkungen auf die Zahlung von Ausgleichsforderungen durch den Bund?
In wie vielen Fällen und in welcher Höhe sind solche Ausgleichsforderungen, die von privaten Geldinstituten aufgrund von Wertberichtigungen für Altkredite der Wohnungswirtschaft erhoben worden, abschließend anerkannt worden?
Sind die Wertberichtigungen für Altverbindlichkeiten auch für die betreffenden Kreditnehmer wirksam geworden?
Wenn nein, warum nicht?
In welcher Höhe sind Ausgleichsforderungen, die Geldinstituten seit dem 1. Juli 1990 bewilligt wurden, durch den Bund bzw. den Erblastentilgungsfonds bisher gezahlt worden und in welcher Höhe sind sie ggf. noch zu entrichten?
In welcher Höhe sind durch die Begleichung dieser Ausgleichsforderungen seit 1990 Zinsaufwendungen für den Bund entstanden, die den Bundeshaushalt bzw. den Erblastentilgungsfonds belasteten bzw. noch belasten?
Welche Erlöse für den Bundeshaushalt wurden durch die Privatisierung der staatlichen Banken der DDR insgesamt und speziell durch die Banken, die die wohnungswirtschaftlichen Altkredite übernahmen, erzielt?
Welche Kosten sind dem Bund und den Ländern durch die Altschuldenhilfe insgesamt bis heute durch
a) Aufwendungen für Tilgung und Zins der übernommenen Kredite bzw. Zinshilfen,
b) Ausgleichszahlungen wegen Wertberichtigungen der Altkredite an die Geldinstitute,
c) Kosten für Zinsaufwendungen für Kredite, die für diese Zwecke extra aufgenommen werden mussten,
d) Kosten, die durch Kreditaufnahmen für den Erblastentilgungsfonds entstanden,
e) Kosten durch zusätzliche Teilentlastungen an Wohnungsunternehmen, die entsprechend § 6a AHG, die weitere Bedienung der Altschulden bzw. die weitere Erlösabführung nicht mehr zu vertreten haben,
f) sonstige Kosten entstanden?
Hat die Bundesregierung Gespräche mit dem Bundesverband Deutscher Banken e. V. bzw. mit den betreffenden Bankinstituten über ihren Beitrag zur Lösung der Leerstandskrise der ostdeutschen Wohnungswirtschaft sowie über deren Verzicht auf Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Ablösung von Altschulden auf abgerissenen Wohnraum durch Zuschüsse des Bundes geführt und zu welchem Ergebnis haben diese Verhandlungen geführt?