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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Zukunft der Bundesforschungsanstalt für Viruserkrankungen der Tiere (G-SIG: 14013026)

Integration der Bundesforschungsanstalt für Viruserkrankungen der Tiere (BFAV) in das Rahmenkonzept für die Bundesforschungsanstalten, Leistungsfähigkeit der BFAV am Standort Wusterhausen

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft

Datum

03.09.2002

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/987016. 08. 2002

Zukunft der Bundesforschungsanstat für Viruserkrankungen der Tiere

der Abgeordneten Wolfgang Gehrcke, Kersten Naumann, Roland Claus und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Am 4. Juli 2002 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Neuordnung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes und der Lebensmittelsicherheit verabschiedet. Das Gesetz sieht unter anderem eine Ausweitung der Zuständigkeiten der Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere (BFAV) vor. Die Risikobewertung im Bereich der Tierseuchen soll wegen des Sachzusammenhangs mit der Forschung in diesem Bereich bei der BFAV konzentriert werden. Die Regelungen, die das Gesetz bezüglich der BFAV trifft, stehen in Spannung zu den Vorgaben des Rahmenkonzepts für die Bundesforschungsanstalten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) vom 12. Juni 1996 hinsichtlich der BFAV.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Kann das Rahmenkonzept für die Bundesforschungsanstalten im Geschäftsbereich des BMVEL vom 12. Juni 1996 hinsichtlich der BFAV angesichts der tiefgreifenden gesetzlich geregelten Erweiterung der Aufgaben weiterhin uneingeschränkt Gültigkeit besitzen?

2

Welche Anpassungen des Rahmenkonzepts für die Bundesforschungsanstalten im Geschäftsbereich des BMVEL vom 12. Juni 1996 hält das BMVEL hinsichtlich der BFAV für erforderlich, insbesondere bezüglich des Standortes Wusterhausen und der dort angesiedelten epidemiologischen Forschung mit ihrer zentralen Bedeutung für Risikobewertungen zu Tierseuchen (BSE, MKS, Schweinepest etc.)?

3

Wann und in welcher Form wird das BMVEL, die Beschäftigten der von der Neuorganisation betroffenen Behörden, die Personalvertretungen sowie die zuständigen Fachgremien der Institutionen (nach Satzung der BFAV z. B. Anstaltskollegium etc.) in die Umsetzung der Neuorganisation einbeziehen?

4

Welche Maßnahmen gedenkt das BMVEL zu ergreifen, um die derzeitige Leistungsfähigkeit am Standort Wusterhausen zumindest mittelfristig zu gewährleisten? Wann und in welchem Umfang werden bereits als notwendig anerkannte, immer wieder verschobene, aber Anfang des Jahres in Aussicht gestellte Bauunterhaltsleistungen am Standort Wusterhausen realisiert?

5

Welche Maßnahmen gedenkt das BMVEL zu ergreifen, um die drohende Abwanderung von spezialisierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus der für Risikobewertungen im Bereich der Tierseuchen zentralen epidemiologischen Forschung am Standort Wusterhausen zu verhindern?

Berlin, den 15. August 2002

Wolfgang Gehrcke Kersten Naumann Roland Claus und Fraktion

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