Inanspruchnahme der Altschuldenentlastung nach Altschuldenhilfeverordnung
der Abgeordneten Christine Ostrowski und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Wie viele Anträge auf zusätzliche Entlastung von Altverbindlichkeiten nach der Altschuldenhilfeverordnung (AHGV) von Wohnungsunternehmen, denen wirtschaftliche Existenzgefährdung bescheinigt wird, liegen nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zum gegenwärtigen Zeitpunkt vor und wie viele davon konnten bereits beschieden worden?
Wie hoch beziffert sich der Anteil der kommunalen Wohnungsunternehmen und der Wohnungsgenossenschaften an den gestellten/beschiedenen Anträgen und wie hoch ist der Anteil privater Wohneigentümer, die u. U. auch Zinshilfe nach § 7 AHGV in Anspruch genommen haben?
Wie viele Erklärungen kreditgebender Banken liegen im Zusammenhang mit der Antragstellung nach AHGV bei der KfW vor, in denen a) auf Vorfälligkeitsentschädigung verzichtet wird, b) ein sonstiger finanzieller Beitrag in Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung geleistet wird?
Gibt es Anzeichen dafür und welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, dass Anträge betroffener existenzgefährdeter Wohnungsunternehmen, Altschuldenentlastung nach AHGV zu erhalten, daran scheitern bzw. verzögert werden, weil die Kreditinstitute bzw. Länder nicht bereit sind a) auf Vorfälligkeitsentschädigung zu verzichten oder einen sonstigen finanziellen Beitrag in Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung zu leisten, b) das entsprechende Bundesland sich nicht bereit erklärt, das Sanierungskonzept des betreffenden Unternehmens finanziell zu unterstützen?
Gibt es Anzeichen dafür und welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, dass a) Wohnungsunternehmen finanziell nicht in der Lage sind, den Abriss aus Eigenmitteln bzw. neuerlicher Kreditaufnahme vorzufinanzieren, b) ein langfristiges Sanierungskonzept des Unternehmens wegen des anhaltenden Bevölkerungsrückgangs in der Region nicht zu erreichen ist?
Aus welchen Ländern, Regionen und Kommunen sind bisher Anträge von Wohnungsunternehmen eingegangen und beschieden worden, aus welchen Bundesländern gibt es noch keine Anträge?
Wie hoch beziffert sich die finanzielle Altschuldenentlastung der bisher eingegangenen bzw. beschiedenen Anträge im Durchschnitt und wie hoch ist der Betrag, der bisher zur Entlastung von Altschulden auf abgebrochenen Wohnraum insgesamt zugesagt bzw. abgerufen wurde?
Wie hoch prognostiziert die Bundesregierung den Umfang und den Abruf der Entlastungsmittel für das Jahr 2001?
Wie vielen der bisher eingegangenen Anträge auf Altschuldenentlastung liegen Sanierungskonzepte auf der Grundlage abgestimmter kommunaler bzw. regionaler Konzepte zugrunde?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die AHGV zwar darauf verweist, dass die Wohnraumverminderung notwendiger Bestandteil eines tragfähigen Sanierungskonzeptes sein soll, das städtebauliche Aspekte berücksichtigt, dass aber diese Formulierung allein nicht garantiert, dass dem Sanierungskonzept ein ganzheitliches städtebauliches, von den gewählten kommunalen Gremien beschlossenes Konzept zugrunde liegt?
Hält es die Bundesregierung für erforderlich, die Verbindlichkeit zur Erstellung eines ganzheitlichen, vom gewählten, kommunalen Gremium beschlossenen Konzepts als Voraussetzung für zusätzliche Altschuldenentlastung konsequenter zu regeln?
Wie schätzt die Bundesregierung die Gefahr ein, dass aus den in den Fragen 4 und 5 benannten Gründen die mit der Altschuldenhilfeverordnung beabsichtigte Entlastung existenzgefährdeter Wohnungsunternehmen ins Leere läuft?