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[Deutscher Bundestag
Drucksache
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14. Wahlperiode
13. 10. 2000
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 10. Oktober 2000 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Klaus-Jürgen Hedrich, Dr. Norbert
Blüm, Peter Götz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 14/4088 –
Beitrag Deutschlands für eine nachhaltige Lösung der Probleme in den Groß- und
Megastädten der Entwicklungs- und Transformationsländer
Nach Schätzung der UNO werden im Jahre 2025 zwei Drittel der
Weltbevölkerung in Städten leben. Die Bevölkerungsexplosion, die die Welt immer noch
erlebt, spielt sich vor allem in den Städten der Entwicklungs- und
Transformationsländer ab. Gerade dort verschlechtern sich die sozialen Bedingungen, die
Umwelt, die Gesundheit und das Wohlergehen der Bewohner in den Städten.
Bis zum Jahre 2025 werden 360 urbane Zentren mehr als 1 Million Einwohner
zählen, 27 „Megastädte“, die meisten davon in Asien, sogar mehr als
10 Millionen. Gerade in den Entwicklungs- und Transformationsländern
zeigen sich die Stadtverwaltungen der Groß- und Megastädte häufig dabei
hoffnungslos überfordert, mit den gravierenden Infrastruktur-, Umwelt-, Wasser-,
Strom- und Müllentsorgungsproblemen sowie mit Armut, sozialen Konflikten
und Kriminalität fertig zu werden.
Anfang Juli fand in Berlin die Weltkonferenz über die Zukunft der Städte
URBAN 21 als Nachfolgekonferenz zur UNO-Umweltkonferenz von 1992 in
Rio und der HABITAT-Konferenz von 1996 in Istanbul statt. Ungefähr 3 000
Experten, unter ihnen Minister und Bürgermeister von Metropolen vor allem
auch aus Entwicklungs- und Transformationsländern, führten einen intensiven
Erfahrungsaustausch, der nach Ansicht von Beobachtern allerdings kaum zu
greifbaren Ergebnissen führte.
1. Zu welchen konkreten, über die HABITAT-Konferenz von 1996 in Istanbul
hinausführenden Ergebnissen hat die Konferenz „URBAN 21“ geführt?
Die Auswirkungen des fortschreitenden Urbanisierungsprozesses erfordern ein
kontinuierliches Engagement für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung. Mit
der Weltkonferenz zur Zukunft der Städte URBAN 21 in Berlin ist der in Istanbul
begonnene weltweite Dialog über nachhaltige Stadtentwicklung mit einer
stärker fachlichen Orientierung fortgesetzt worden.
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Die in der Abschlußerklärung der Berliner Konferenz enthaltenen
Empfehlungen stellen einen umfassenden Orientierungsrahmen für verstärkte
Anstrengungen zur Verbesserung der Lebensbedingungen der in Ballungsgebieten lebenden
Menschen dar. Gleichzeitig ist die „Berlin-Erklärung“ auch ein Beitrag zur
Sondersitzung der Vereinten Nationen (Istanbul + 5) im Jahre 2001. Inhaltliche
Grundlage für den Kongress war ein von einer international zusammengesetzten
Kommission erarbeiteter „Weltbericht“, der die gegenwärtigen, globalen
Tendenzen der Stadtentwicklung analysiert und Leitbilder für eine nachhaltige
städtebauliche Entwicklung formuliert.
Zu vielen Bereichen konnte Konsens erzielt werden, der deutlich über
Ergebnisse bisheriger internationaler Konferenzen hinausgeht. Dies betrifft
insbesondere:
Die Forderung nach einem aktivierenden, effizienten und handlungsfähigen
Staat.
Die Forderung nach kommunaler Selbstverwaltung und kommunalem
Selbstverständnis als Maßstab der Politik.
Die Stärkung der Bedeutung von Programmen, die lokale Beschäftigung
sichern, der Kriminalität vorbeugen und Jugendlichen eine Chance geben –
wie etwa das Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt“.
Die Aufforderung, Stadt und Umland im Zusammenhang zu sehen: Die
Regionen wurden aufgefordert, eigenständige Lösungen zu entwickeln.
Entwicklung von integrierten und umweltverträglichen Gesamtkonzepten
des Stadtverkehrs.
Lebenslange Weiterbildung als Motor für die Beteiligung der Bürger an der
nachhaltigen Stadtentwicklung bei stärkerer Einbeziehung der Frauen.
Die Warnung vor dem Wildwuchs der Städte, vor nicht integrierten
Standorten, vor funktionalen „Monokulturen“.
Im Rahmen des Ministersegments der Weltkonferenz hat Brasilien angeboten,
die Themen anlässlich eines Städteforums im Juni 2001 in Rio de Janeiro zu
vertiefen.
2. Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus dem auf dem UNO-
Weltsozialgipfel in Genf beschlossenen Ziel einer Halbierung der
weltweiten Armut bis 2015 für ihr entwicklungspolitisches Engagement in
Groß- und Megastädten, wo sich oftmals die Mehrheit der ärmsten
Bevölkerungsschichten in Entwicklungs- und Transformationsländern
konzentriert?
Die Verbesserung der Lebensbedingungen der Menschen ist das Ziel der
Bundesregierung, die aktiv darauf hingewirkt hat, dass die Armutsbekämpfung von
der internationalen Gemeinschaft als wichtigste Zukunftsaufgabe aufgegriffen
wird. Die Bundesregierung begrüßt deshalb die Erklärung der auf dem
Millenniums-Gipfel der Vereinten Nationen versammelten Staats- und
Regierungschefs, in der sie sich das Ziel gesetzt haben, den Anteil der Menschen, die von
weniger als einem Dollar pro Tag leben müssen, bis zum Jahre 2015 zu halbieren.
Bundeskanzler Gerhard Schröder hat auf dem Gipfel angekündigt, dass die
Bundesregierung einen Aktionsplan für den Beitrag Deutschlands zur Erreichung
dieses Ziels erstellt.
Der Bundesregierung ist bewusst, dass ein großer und wachsender Teil der
Armen weltweit in den Groß- und Mega-Städten der Entwicklungsländer lebt.
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Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit trägt dieser Tatsache bereits jetzt
mit einer großen Zahl von Projekten Rechnung.
Die Bundesregierung versteht die Bekämpfung von Armut als eine umfassende
Aufgabe. Der neue Weltentwicklungsbericht 2000/2001 der Weltbank betont in
diesem Zusammenhang nicht nur die Bedeutung von Wirtschaftswachstum,
sondern hebt die gesellschaftlichen Aspekte der Armut sowie die Bedeutung von
Demokratie, Menschenrechten, Zivilgesellschaft und Gleichberechtigung von
Frauen und Männern hervor.
Die Bundesregierung unterstützt daher in ihrer Entwicklungspolitik lokale
Vorhaben zur Armutsbekämpfung ebenso wie Reformen der politischen,
wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen. Diese Reformen sind
oftmals Voraussetzung für den Erfolg lokaler Initiativen zur Bekämpfung der
Armut in Groß- und Megastädten.
3. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung Groß- und Megastädte in
Entwicklungs- und Transformationsländern beim Aufbau moderner
Selbstverwaltungsstrukturen?
Die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit der Bundesregierung fördert die
Selbstverwaltung auf kommunaler Ebene und leistet damit einen Beitrag zur
Entwicklung der lokalen Demokratie. Auf zentralstaatlicher Ebene wird auf
politische und rechtliche Rahmenbedingungen hingewirkt, die den Kommunen
größeren Handlungsspielraum geben. Besondere Bedeutung kommt deshalb
Dezentralisierungsprozessen im Partnerland oder Maßnahmen der Staats- und
Verwaltungsreform zu, die auf die Steigerung der politischen Autonomie und
Selbstverwaltungstätigkeit der Kommunen zielen. Auf kommunaler Ebene
werden die Kapazitäten der lokalen Akteure durch Beratung beim Aufbau und der
Reform von Kommunalverwaltungen, durch Aus- und Fortbildungsmaßnahmen
oder durch Managementberatung zur Stadtplanung und -entwicklung gestärkt.
Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung auf multilateraler Ebene
verschiedene Programme und Initiativen, die eine Stärkung der
Selbstverwaltungsstrukturen der Kommunen zum Ziel haben. Ein Beispiel ist das „Urban
Management Programme“, das von der Weltbank, UNCHS/Habitat, UNDP und anderen
Gebern unterstützt wird.
4. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung Groß- und Megastädte in
Entwicklungs- und Transformationsländern im stadtplanerischen Bereich?
Die Unterstützung der Bundesregierung von Großstädten im stadtplanerischen
Bereich konzentriert sich auf integrale Stadtteilsanierung in Armutsvierteln.
Gemeinsam mit den Anwohnervertretungen der betroffenen Stadtviertel werden
Stadtteilentwicklungspläne und Verbesserungsmaßnahmen erarbeitet und
umgesetzt.
Die Aktivitäten umfassen vor allem die Wohnraumverbesserung (in der Regel
über Wohnungsbaukreditprogramme) und die infrastrukturelle Erschließung
der informellen Stadtteile. Mit den Vorhaben werden unter stadtplanerischen
Gesichtspunkten wichtige strukturelle Wirkungen erzielt. Die Bewohner der
Viertel erhalten erstmals Eigentumstitel an Grundstücken und Wohnhäusern
bzw. geregelte Mietverträge. Die Erfassung und Registrierung des
Wohneigentums schafft u. a. eine verlässliche Datenbasis für die kommunale Raumplanung
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und stellt eine Voraussetzung für die Herausbildung eines Bodenmarktes dar. Vor
allem trägt die Vergabe von Eigentumstiteln dazu bei, dass arme Familien, die
Wohnhäuser erworben haben, so vor Vertreibung geschützt werden. Durch die
Verbesserung der Wohn- und Wohnumfeldbedingungen, die Schaffung größerer
Rechtssicherheit und ihre Einbeziehung in die Projektgestaltung identifizieren
sich die Stadtteilbewohner und -bewohnerinnen in stärkerem Maße mit ihren
Vierteln.
Die Bundesregierung fördert ferner multilaterale Initiativen zur Stärkung der
gesamtstädtischen Planung, insbes. die Städte-Allianz („Cities Alliance“), die u. a.
Städte dabei unterstützt, Gesamtkonzepte für die räumliche Entwicklung und für
Infrastrukturinvestitionen (City Development Strategies) im Dialog der örtlich
beteiligten Partner vorzubereiten.
5. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung Groß- und Megastädte in
Entwicklungs- und Transformationsländern bei der Bewältigung
großstädtischer Umwelt-, Müllbeseitigungs- und Nahverkehrsprobleme?
Die Lösung großstädtischer Umwelt-, Müllbeseitigungs- und
Nahverkehrsprobleme gehört zum Zielkatalog der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in
der Kommunal- und Stadtentwicklung. Die Bundesregierung strebt dabei an, die
notwendigen Investitionen durch strukturbildende Reformen bei den Trägern zu
ergänzen, um damit Managementqualität und Effizienz zu verbessern,
Nachhaltigkeit zu erreichen, partizipative Mitwirkung und Kundenorientierung zu
stärken sowie die Lebensbedingungen der Armen zu verbessern.
Die Bundesregierung begrüßt das von der Millenniumsversammlung der
Vereinten Nationen beschlossene Ziel, den Anteil der Menschen, die keinen Zugang
zu hygienisch einwandfreiem Trinkwasser haben, bis 2015 um die Hälfte zu
reduzieren. Sie trägt mit den von ihr unterstützten Vorhaben im Bereich der
Siedlungswasserwirtschaft in Großstädten oder Stadtteilen von Großstädten dazu bei,
dieses Ziel zu erreichen. Zu nennen sind insbesondere Vorhaben in der Türkei
(u. a. Ankara und Istanbul) sowie Vorhaben in Amman, Gaza, Alexandria,
La Paz, São Paulo, Arequipa, Managua, Accra und Dakar. Das Gewicht hat sich
dabei von Wasserversorgungs- auf Abwasserentsorgungsvorhaben verschoben,
da die Zunahme von ungereinigtem Abwasser die Gewinnung von
einwandfreiem Trinkwasser erschwert. Großstädtische Wasserversorgungsvorhaben
neueren Datums legen den Schwerpunkt weniger auf eine rein quantitative
Verbesserung der Wasserangebotes, sondern auf Verlustreduzierung und
nachhaltige Nutzung der Ressource Wasser.
Die Zahl von Vorhaben der Abfall- und Recyclingwirtschaft in großstädtischen
Bereichen ist zur Zeit noch gering, wird aber in den kommenden Jahren
ansteigen (Türkei, Tunesien, Ägypten). Die Vorhaben werden flankiert durch
Maßnahmen der personellen Unterstützung, die beim Träger ansetzen und die
Nachhaltigkeit der Investitionen absichern helfen.
Im Bereich der Luftreinhaltung in städtischen Gebieten unterstützt die
Bundesregierung u. a. den Einsatz von verbesserten Energieerzeugungstechnologien,
die aufgrund eines höheren Wirkungsgrads zu einem geringeren
Brennstoffeinsatz und somit auch zu geringeren umweltschädigenden Emissionen
beitragen. Schwerpunkte liegen derzeit in den Städten Chinas, zukünftig auch
Ägyptens.
Die Zahl der Vorhaben im Förderbereich Stadtverkehr ist gering, da sie aufgrund
des hohen Investitionsbedarfs in der Regel ein erhebliches Finanzvolumen
binden. Schwerpunkte liegen derzeit in Städten Chinas und der Türkei. Weitere Vor-
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haben werden gegenwärtig in Benin, Chile, China, Indonesien und Vietnam
vorbereitet oder befinden sich in einer frühen Phase der Durchführung
Von den multilateralen Initiativen, die die Verbesserung der Umwelt- und
Infrastruktursituation in Großstädten zum Ziel haben, ist die Einrichtung eines Asia
Europe Environment Technology Centre (AEETC) in Bangkok, Thailand,
hervorzuheben. Die Bundesregierung unterstützt das Zentrum, das im Rahmen des
ASEM-Prozesses gegründet wurde, bei der Vorbereitung einer Megacities-
Konferenz Ende 2001 sowie der Erstellung eines Arbeitsprogramms für die Themen
Energie und Abfall in Megastädten.
6. Welche Rolle misst die Bundesregierung der Förderung der lokalen
Wirtschaftsentwicklung und dabei insbesondere der Rolle der informellen
Wirtschaft hinsichtlich des großstädtischen Entwicklungsprozesses in
Entwicklungs- und Transformationsländern bei?
Aus Sicht der Bundesregierung ist die lokale Wirtschaftsförderung ein zentrales
Element zur Unterstützung einer armutsorientierten Wirtschaftsentwicklung in
den Partnerländern. Lokale Wirtschaftsförderung ermöglicht es im besonderem
Maße, auf die Interessen der armen und ärmsten Bevölkerungskreise einzugehen
und diese durch gezielte Fördermaßnahmen und durch Partizipation an lokalen
Entscheidungen in den Wirtschaftsprozess zu integrieren. Dabei wird nicht
zwischen informellen und formellen Kleinst- und Kleinunternehmen unterschieden;
insofern ist die Förderung des informellen Sektors integraler Bestandteil der
lokalen Wirtschaftsförderung. Von besonderem Interesse ist hierbei die
Verknüpfung von Dezentralisierungsprozessen mit lokaler Wirtschaftsförderung.
7. Welche Bedeutung haben Privatisierungsmaßnahmen nach Auffassung der
Bundesregierung für die Bewältigung der oben genannten Probleme in
Groß- und Megastädten in Entwicklungs- und Transformationsländern?
Die Bundesregierung misst der Beteiligung von Unternehmen des privaten
Sektors vor allem bei der infrastrukturellen Entwicklung in Groß- und Megastädten
hohe Bedeutung bei. Für diese Beteiligung haben sich unterschiedliche
Partnerschaftsformen herausgebildet, die bis zur Übernahme bislang öffentlicher
Dienstleistungen durch private Versorgungsunternehmen reichen können. Die
Bundesregierung sieht in der Umstellung auf wirtschaftliche Betriebsführung
einen wichtigen Schritt zur Verbesserung der Leistungen, zur Erhöhung der
Effizienz sowie zur wirtschaftlichen Nachhaltigkeit.
Geeignete Sektoren für die Beteiligung von privaten Unternehmen sind vor
allem die Wasserver- und Abwasserentsorgung und der öffentliche Nahverkehr.
Zurzeit werden Investitionsvorhaben im Bereich Wasserver- und
Abwasserentsorgung, die mit privatwirtschaftlichen Betreibermodellen verbunden sind,
in den großen Städten einer Reihe von Ländern durchgeführt bzw. vorbereitet
(Albanien, Jordanien, Namibia, Peru, Uganda).
In den meisten Entwicklungs- und Transformationsländern ist es notwendig, die
Kommunalverwaltung durch Ausbildungs- und Beratungsmaßnahmen auf ihre
neuen Aufgaben in diesem Zusammenhang, insbesondere auf die Wahrnehmung
ihrer Aufsichtsfunktion gegenüber privatwirtschaftlichen Betreibern,
vorzubereiten. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die möglicherweise zusätzliche
finanzielle Belastung armer Bevölkerungsgruppen aufgrund der notwendigen
Einführung kostendeckender Tarife durch die privatwirtschaftlichen Betreiber. Um den
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Ausschluss Armer von kommunalen Dienstleistungen zu vermeiden, können
kompensatorische Maßnahmen (z. B. Hilfsprogramme für sozial bedürftige
Zielgruppen sowie ggf. eine mit den privaten Betreibern zu vereinbarende
Quersubventionierung) erforderlich sein. Des Weiteren kann die Zusammenarbeit der
Behörden mit informellen Anbietern kommunaler Dienstleistungen, wie zum
Beispiel privaten Wasserverkäufern oder örtlichen Selbsthilfegruppen, die
Versorgung ärmerer Bevölkerungsgruppen verbessern.
Die Bundesregierung wirkt bei der von der Weltbank angeführten multilateralen
Initiative Public-Private Infrastructure Advisory Facility mit, deren Aufgabe es
ist, die Erfahrungen im Bereich der privaten Beteiligung an
Infrastrukturaufgaben auszuwerten und für die Entwicklungspolitik zu nutzen.
8. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung Groß- und Megastädte in
Entwicklungs- und Transformationsländern bei der Bewältigung dortiger
sozialer Probleme wie z. B. der hohen Konzentration zugewanderter
ärmster, häufig indigener Bevölkerungsgruppierungen und großflächiger so
genannter informeller Siedlungen, die sich oft im Stadtrandgebiet befinden?
Die Entwicklungspolitik der Bundesregierung wirkt auf mehreren Wegen daran
mit, soziale Probleme in Groß- und Megastädten in den Partnerländern zu lösen.
Sie unterstützt Städte unmittelbar bei der Stärkung einer demokratischen und
partizipativen Willensbildung sowie beim Aufbau einer effizienten Verwaltung.
Darüber hinaus wird auch eine Vielzahl lokaler Gruppen, Initiativen und
Nichtregierungsorganisationen bei ihren Anstrengungen zur Bewältigung sozialer
Probleme und Konflikte unterstützt. Indigenen Bevölkerungsgruppen kommt
hierbei besondere Bedeutung zu, vor allem im Hinblick auf kulturelle
Erfordernisse im Rahmen der Stadtentwicklung und -sanierung.
Die Verbesserung der sozialen Infrastruktur, wie u. a. der Bau von
Gemeindezentren, Schulen, Kindergärten, Gesundheitseinrichtungen und Sportplätzen,
kann einen Beitrag zur Minderung der hohen sozialen Spannungen in den
informellen Siedlungen leisten. Besonders für arbeitslose Jugendliche sind Vorhaben
der Ausbildung, der Beschäftigungsförderung und der Freizeitgestaltung (z. B.
Sport) bedeutsam.
Für die Bewältigung sozialer Probleme sind die verbesserten Chancen zum
Einkommenserwerb entscheidend. Eine besondere Rolle spielen hierbei die
Mikrofinanz-Programme, die vor allem der wirtschaftlich aktiven Bevölkerung – auch
im informellen Sektor – Zugang zu Krediten verschaffen. Die deutsche
Entwicklungszusammenarbeit fördert entsprechende Vorhaben in zahlreichen Groß- und
Megastädten der Entwicklungs- und Transformationsländer (u. a. in Ägypten,
Bolivien, Bulgarien, China, Philippinen).
9. Welche Rolle spielen hierbei nach Auffassung der Bundesregierung die
Bemühungen im Rahmen der kommunalen Entwicklungszusammenarbeit,
basierend auf der in Rio 1992 beschlossenen so genannten Lokalen
Agenda 21, und kommunalen Partnerschaften?
Die Bundesregierung begrüßt partnerschaftliche Kontakte, Austausch und
Zusammenarbeit von deutschen Kommunen und ihren Bürgerschaften mit
Kommunen in den Entwicklungs- und Transformationsländern.
Dies eröffnet neue Möglichkeiten in der Entwicklungszusammenarbeit auf
kommunaler Ebene unter jeweils aktiver Mitwirkung der Bürgerschaften bei der Er-
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arbeitung und Ausgestaltung der Programme. Solche „Agenda-Partnerschaften“
dienen der nachhaltigen Entwicklung sowohl in den Entwicklungsländern als
auch in unserer eigenen Gesellschaft. Sie fördern das Verständnis für globale
Zusammenhänge, für Partnerschaft und Völkerverständigung („Eine-Welt-
Gedanke“) und ermöglichen eine gemeinsame Suche nach Problemlösungen auf
lokaler Ebene.
Im Rahmen der Kommunalen Entwicklungszusammenarbeit können
Kommunen im Rahmen ihrer eigenen Zuständigkeiten, als Teil ihrer Nord-Süd-
Kontakte, Projekte durchführen, die, ausgerichtet auf den kommunalen
Wirkungsbereich, auch auf die Umsetzung der Agenda 21 zielen und einen wertvollen
Beitrag zur Vermittlung von kommunalem Know-how leisten.
Diese Aktivitäten sind – als Teil der deutschen Entwicklungszusammenarbeit –
eine sinnvolle Ergänzung der Arbeit von Bund und Ländern und somit ein
qualitativer Beitrag zur besseren Bewältigung kommunaler Aufgabenstellungen
auch in Groß- und Megastädten in Entwicklungsländern.
An den Programmen und Projekten im Bereich der Kommunalen
Entwicklungszusammenarbeit, die das Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung über seine Durchführungs- und Vorfeldorganisationen
fördert, beteiligen sich seit vielen Jahren Kommunen durch die Abstellung von
Experten und Expertinnen und durch die Einbeziehung in
Praktikantenprogramme.
10. Inwieweit kooperiert die Bundesregierung im Rahmen ihrer
Entwicklungszusammenarbeit zugunsten von Groß- und Megastädten in
Entwicklungs- und Transformationsländern mit Nichtregierungsorganisationen,
Kirchen, politischen Stiftungen sowie Unternehmen der Privatwirtschaft?
Die Bundesregierung unterstützt eine Vielzahl von Vorhaben privater Träger/
NRO in Groß- und Megastädten in Entwicklungs- und Transformationsländern.
In der Zusammenarbeit mit privaten Trägern gilt das Antragsprinzip; die Träger
sind in ihrer Entscheidung frei, wo und in welchen Bereichen sie Vorhaben
planen.
Zahlreiche Vorhaben privater Träger arbeiten in den Slumgebieten von Groß-
und Megastädten, vor allem in Bereichen wie Grund- und berufliche Bildung,
Straßenkinder und Gemeindeorganisationen. Vorhaben der politischen
Stiftungen zielen insbesondere auf die Stärkung von lokaler Demokratie, partizipativer
Willensbildung und Kommunalverwaltung. Zahlreiche weitere Projekte,
insbesondere der Unternehmen der Wohnungswirtschaft sowie der Kirchen, zielen auf
die Verbesserung der Wohnbedingungen insbesondere der armen
Bevölkerungsgruppen.
11. Inwieweit koordiniert die Bundesregierung ihre diesbezüglichen
Entwicklungsaktivitäten mit der Weltbank, UNDP und dem UN-Zentrum für
das menschliche Siedlungswesen sowie anderen internationalen
Organisationen und bilateralen Gebern?
Bei der Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen steht das Zentrum für
menschliche Siedlungen (Habitat-Zentrum) im Vordergrund, dessen
entwicklungspolitische Aktivitäten eng mit dem UNDP verzahnt sind. Die
Bundesregierung ist Mitglied der VN-Kommission für menschliche Siedlungen, die die
Aufgaben eines Aufsichtsorgans für das Habitat-Zentrum wahrnimmt. In dieser
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Rolle ist die Bundesregierung regelmäßig an der Beratung und Beschlussfassung
über das Arbeitsprogramm des Habitat-Zentrums beteiligt. Die Bundesregierung
hat die von VN-Untergeneralsekretär Töpfer betriebene Neuausrichtung und
Revitalisierung des Habitat-Zentrums aktiv unterstützt. Sie begrüßt die
Fokussierung des Arbeitsprogramms 2000/2001 auf die globalen Kampagnen für „Secure
tenure“ und „Urban governance“. Diese Schwerpunkte entsprechen den
sektorpolitischen Zielen der Bundesregierung im Siedlungswesen.
Bei der Weltbank wirkt die Bundesregierung im Rahmen ihrer Verantwortung als
Anteilseignerin bei der Beschlussfassung über Strategien und Programme mit.
Sie hat sich an der Erarbeitung der 1999 von der Weltbank beschlossenen
„Strategie für die Städte“ beteiligt.
Neben der Mitwirkung in Aufsichts- bzw. Leitungsorganen pflegen die
Bundesregierung sowie die Durchführungsorganisationen auf Arbeitsebene zahlreiche
Kontakte mit Einrichtungen der VN, der Weltbank und anderen internationalen
Organisationen, die dem Erfahrungsaustausch und der Zusammenarbeit bis hin
zur Kooperation auf Projektebene dienen.
Mit anderen bilateralen Gebern besteht eine enge Zusammenarbeit im Rahmen
der EU sowie der OECD. Die Bundesregierung unterstützt – ebenso wie die
anderen Mitgliedsstaaten der EU – zurzeit die Erarbeitung eines Sektorkonzepts für
die Kommunal- und Stadtentwicklung in der Entwicklungspolitik der
Europäischen Kommission.
12. Welche Bedeutung räumt die Bundesregierung dem Bündnis „Cities
Alliance“ ein und in welchem Rahmen aus welchem Titel des
Einzelplans 23 plant sie eine finanzielle Beteiligung hieran?
Die Bundesregierung hat die „Städte-Allianz“ als Bündnis der Weltbank, der VN
sowie der bilateralen Geber mit den Städten vor allem der Entwicklungs- und
Transformationsländer mitbegründet und aktiv gefördert. Die Bundesministerin
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung war Gastgeberin der
Gründungsveranstaltung am 17. Dezember 1999 in Berlin, an der u. a. Nelson
Mandela als Schirmherr teilnahm. Die Bundesregierung begrüßt es deshalb, dass
der Millenniums-Gipfel der VN die wichtigste Initiative dieser „Städte-Allianz“,
die „Cities without Slums“-Initiative, unterstützt hat, indem er sich das Ziel,
bis 2020 eine signifikante Verbesserung der Lebensbedingungen von mindestens
100 Millionen Slumbewohnern zu erreichen, zu Eigen gemacht hat.
Die „Städte-Allianz“ ist ein Netzwerk der genannten Bündnis-Partner, die
gemeinsam darauf hinwirken wollen, die Investitionen für eine Verbesserung der
Slum-Gebiete nachhaltig zu erhöhen und dabei alle verfügbaren
Finanzierungsquellen zu nutzen, insbesondere auch die Kapitalmärkte. Eine weitere wichtige
Aufgabe ist die Abstimmung und bessere Verzahnung von laufenden und
zukünftigen Entwicklungsvorhaben. Die Beiträge der Geber zur Allianz bestehen
in erster Linie in der Bereitschaft, die von ihnen jeweils geförderten Aktivitäten
zur Slumverbesserung und Armutsbekämpfung zu verstärken und in den Dienst
dieser Initiative zu stellen. Die Bundesregierung hat dies im Hinblick auf die von
ihr geförderten Vorhaben in Slum-Gebieten zugesagt und bereits umgesetzt.
Die Städte-Allianz hat bei der Weltbank ein kleines Sekretariat eingerichtet, das
die Kernaktivitäten koordiniert. Die Bundesregierung hat hierfür einen
finanziellen Beitrag von insgesamt 1,0 Mio. US-$ in Aussicht gestellt. Davon wurden
1999 bereits 0,5 Mio. DM aus dem Titel 686 32 vertraglich zugesagt. 2000
soll die vertragliche Zusage für den Restbetrag aus dem gleichen Titel erfolgen
(neue Bezeichnung: 686 01.8).
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13. Spielt die Notwendigkeit der Erarbeitung von Lösungskonzepten für die
gravierenden wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Probleme in
Groß- und Megastädten in zahlreichen ärmsten Entwicklungsländern eine
Rolle für die Erarbeitung so genannter Poverty Reduction Strategie
Papers und Entschuldungsentscheidungen im Rahmen der HIPC-
Entschuldungsinitiative (HIPC: Heavily Indebted Poor Countries)?
Die Erarbeitung von „Poverty Reduction Strategy Papers“ dient der Bestimmung
und Priorisierung staatlicher Maßnahmen, die einen größtmöglichen Beitrag zur
Verminderung der Armut leisten können. Das Ergebnis des partizipativen
Prozesses der Erarbeitung dieser Strategien ist je nach Land – und den
länderspezifischen Ursachen und Symptomen der Armut – unterschiedlich und nicht
vorherbestimmbar.
In den Ländern, in denen die Armut in Städten und Mega-Städten konzentriert ist
und ein – im Vergleich zu anderen Bereichen – gewichtiges Problem darstellt,
werden voraussichtlich entsprechende armutsrelevante Lösungsansätze und
Interventionen, soweit sie finanzierbar und umsetzbar sind, eine große Rolle
im Rahmen der Armutsbekämpfungsstrategien spielen.
Die Weltbank hat in ihre Handlungsanleitung für die „Poverty Reduction
Strategy Papers“ ein Kapitel über städtische Armut aufgenommen, das in diesen
Fällen zum Tragen kommen soll. (PRSP-Sourcebook, Chapter: Urban Poverty)
14. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die
Verabschiedung der „Weltcharta der Kommunalen Selbstverwaltung“ auf Ebene der
Vereinten Nationen voranzutreiben?
Die Bundesregierung befürwortet das Anliegen, durch eine „Weltcharta der
kommunalen Selbstverwaltung“ den Gedanken einer bürgernahen und
demokratischen Verwaltung zu stärken. Sie hat den vorliegenden Entwurf während der
ersten Sitzung des Vorbereitungskomitees zur Habitat-Konferenz „Istanbul + 5“
in Nairobi (Mai 2000) unterstützt. Sie wird bei den künftigen Beratungen in den
zuständigen Gremien konstruktiv mitarbeiten und die deutschen Erfahrungen
mit der kommunalen Selbstverwaltung einbringen.
15. Welcher prozentuale Anteil an den Ausgaben für entwicklungspolitische
Zusammenarbeit der Bundesregierung entfällt auf Maßnahmen der
Verwaltungszusammenarbeit, insbesondere zur Förderung der
Leistungsfähigkeit von Kommunalverwaltungen, und wie hat sich dieser Anteil in
den letzten zehn Jahren entwickelt?
Die Statistiken des BMZ werden nach den im Rahmen des
Entwicklungshilfeausschusses (DAC) der OECD vereinbarten Förderbereichsschlüsseln geführt.
Im Förderbereich „Öffentlicher Sektor“ (hierunter fallen Projekte in den
Bereichen Parlament, Kommunalregierung, Dezentralisierung sowie öffentlicher
Dienst und dessen Reform) wurden im Jahr 1999 aus dem Einzelplan 23 für die
bilaterale Technische Zusammenarbeit im weiteren Sinne und die Finanzielle
Zusammenarbeit 35,06 Mio. DM ausgezahlt. Dies entspricht 1,13 % der
Gesamtauszahlungen in der bilateralen Zusammenarbeit, sowie einer Zunahme von
67,83 % im Vergleich zu 1990 (hier waren es 20,89 Mio. DM mit einem Anteil an
den Gesamtauszahlungen von 0,68 %). Im Förderbereich „Stadtentwicklung und
-verwaltung“, zu dem unter anderem die kommunale Verwaltung und Stadtver-
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waltung sowie Gemeindefinanzen zählen, wurden 1999 37,22 Mio. DM
ausgezahlt. Dies entspricht einem Anteil von 1,20 % an den Gesamtauszahlungen und
einer Zunahme von 64,47 % im Vergleich zu 1990 (hier waren es 22,63 Mio. DM
mit einem Anteil von 0,74 % an den Gesamtauszahlungen).
Zusammengenommen machten die genannten Förderbereiche 1999 einen Anteil von 2,33 % an den
Gesamtauszahlungen aus. Nicht erfasst sind hierbei allerdings eine Fülle von
Maßnahmen, die auch der Verwaltungsförderung dienen, aber primär anderen
Förderbereichen zugeordnet wurden (z. B. auf Bildung, Gesundheit,
Beschäftigung, Handel, Energie, Verkehr, Umwelt usw.) sowie die Förderbereiche
Allgemeine Dienste der öffentlichen Hand und Finanzverwaltung.
16. Welche Ziele und welche fachlichen Schwerpunkte stellt die
Bundesregierung bei ihren Fördermaßnahmen in den Entwicklungsländern zur
Verbesserung der Verwaltungsleistung, insbesondere der
Kommunalverwaltung, in den Mittelpunkt?
Bei der Förderung von Kommunalverwaltungen geht es um den Aufbau von
leistungsfähigen Strukturen, die über finanzielle Mittel und personelle
Kompetenzen verfügen. Entwicklungsprogramme in diesem Bereich konzentrieren sich
daher auf Beratung beim Aufbau und der Reform von Institutionen, auf Aus- und
Fortbildungsmaßnahmen und auf die Unterstützung bei der Reform von
Finanzverfassungen.
Leistungsfähige Verwaltungsstrukturen, insbesondere auf kommunaler Ebene,
sind die Grundlage für eine sozial, ökonomisch und ökologisch nachhaltige
Entwicklung, die in besonderem Maße von der lokalen Ebene ausgeht. Nicht zuletzt
trägt die Förderung von Verwaltungen auf kommunaler Ebene langfristig dazu
bei, über eine größere Bürgernähe von lokalen Verwaltungseinheiten eine höhere
Partizipation der Bevölkerung zu erreichen und damit auch einen Beitrag zur
Demokratisierung der Partnerländer zu leisten.
17. Welche Gründe sind dafür ausschlaggebend, dass die Bundesregierung
trotz der entwicklungspolitischen Bedeutung der Siedlungsentwicklung
und der Verwaltungsqualität in Entwicklungs- und
Transformationsländern kein aktuelles Sektorpapier für diesen Bereich vorgelegt hat?
Die Sektorkonzepte des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung sind fachlich geprägte, sektorpolitische Leitlinien, die
vor allem für die Konzeption von Programmen und Projekten genutzt werden.
Die Sektorkonzepte für den Bereich kommunaler Aufgaben wurden erst vor
wenigen Jahren überarbeitet und entsprechen den Anforderungen. Eine
Neufassung ist derzeit nicht erforderlich.
Einen aktuellen Überblick über Perspektiven und den Sachstand der Kommunal-
und Stadtentwicklung in der Entwicklungspolitik der Bundesregierung enthält
das BMZ Spezial Nr. 015 des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin
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