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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Artenschutz durch Wildtierbewirtschaftung (Wildlife Management) im Rahmen von Technischer und Finanzieller Zusammenarbeit (G-SIG: 14012572)

Projekte zur nachhaltigen Bewirtschaftung der Wildtierressourcen in der Entwicklungszusammenarbeit, Fördermittel, Trophäenjagd, Bestrebungen zur Aufhebung des Handelsverbots für Elfenbein

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Datum

08.02.2002

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/802017. 01. 2002

Artenschutz durch Wildtierbewirtschaftung (Wildlife Management) im Rahmen von Technischer und Finanzieller Zusammenarbeit

der Abgeordneten Eva-Maria Bulling-Schröter, Carsten Hübner und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Die Bundesregierung hat am 20. April 2001 vor der Presse über die im Rahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit in einem Gesamtvolumen von 1,76 Mrd. DM geförderten 185 Projekte auf dem Gebiet des Naturschutzes gesprochen.

Sie setzt in ihrer Schwerpunktsetzung dabei u. a. auf die Unterstützung nachhaltiger Formen und Strategien der Bewirtschaftung „nachwachsender Ressourcen“.

Darunter fallen also auch Projekte der Wildtierbewirtschaftung unter partizipativer und wirtschaftlich begünstigender Einbeziehung lokaler Bevölkerungsgruppen in verschiedenen Entwicklungsländern, insbesondere in Afrika.

Grundsätzliches Ziel solcher häufig als Integrated Conservation and Development Projects (ICDPs) geführten Projekte ist nach Aussagen der Bundesregierung und nachgeordneter Verwaltungs- und Durchführungsorganisationen, wie z. B. des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) und der Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ), die Beseitigung der verbreiteten ländlichen Armut als Voraussetzung für die Verbesserung der als Folge von Versorgungswilderei, unangepasster Landbewirtschaftung und des Vordringens von Siedlungen und Wirtschaftsflächen in Schutzgebiete vielfach katastrophalen Gefährdung der biologischen Vielfalt, insbesondere in und in der Umgebung von Nationalparks.

Dem Anspruch nach geht es dabei um die konfliktlose Integration von Entwicklungszielen mit solchen der Erhaltung der biologischen Vielfalt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:

1. a) Wie viele der genannten 185 Projekte umfassen direkt oder indirekt (etwa über die Entwicklung geeigneter Verwaltungsstrukturen, Aus- und Fortbildung, capacity building) Maßnahmen der Wildtierbewirtschaftung?

b) Wie hoch ist der Anteil der auf derartige Maßnahmen entfallenden Fördermittel an den genannten 1,76 Mrd. DM zu beziffern?

2. a) Auf welche Weise, mit welchen Methoden und welchem finanziellen Mitteleinsatz setzt das Tropenökologische Begleitprogramm (TÖZ) wissenschaftliche Ergebnisse aus „projektbegleitenden Studien“ in die Beratungsspraxis und in die Unterstützung der jeweiligen Projekte hinsichtlich der Umsetzung internationaler Vereinbarungen wie der Agenda 21 und der Biodiversitätskonvention um?

b) Welche Einrichtungen, Institutionen, private Auftragnehmer oder andere Stellen werden mit derartigen Studien und Gutachteraufgaben beauftragt (bitte alle Einrichtungen, Institutionen, private Auftragnehmer oder sonstige, die mit solchen Aufgaben von 1999 bis 2001 betraut wurden, auflisten)?

3. a) Zu welchen der oben beschriebenen Projekte liegen derzeit umfassende Projektberichte vor, welche den Grad der Erfüllung hinsichtlich der spezifizierten entwicklungspolitischen und schutzpolitischen Ziele abschließend beschreiben und bewerten?

b) Für welche Projekte sind entsprechende Zwischenberichte (mid-term reviews) verfügbar?

4. Welche Projekte enthalten explizit welche operablen Zielvorgaben im Hinblick auf die Bewahrung der biologischen Vielfalt, an denen der Grad der Zielerreichung kontrolliert, abgelesen und bewertet werden kann?

5. a) Auf welche Weise erfolgt die laufende Erfolgskontrolle im Hinblick auf die Erreichung biodiversitäts-bezogener Projektziele?

b) Bei welchen Projekten werden Monitoring-Maßnahmen in welchem Umfang im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit ganz oder teilweise finanziert?

6. Bei welchen Projekten haben die vom BfN in Anlehnung an die Ergebnisse der Workshops zur Nachhaltigen Konsumtiven Nutzung von Wildtieren (NKN, Dezember 1999, September 2000) festgelegten Kriterien zur Akzeptanz von Trophäenjagd als mögliche Maßnahme des Naturschutzes (Trophäenjagd auf gefährdete Arten im Ausland, BfN-Skripten 40) bereits Eingang in die Prüfung von Projektanträgen und in die Bewertung laufender oder bereits abgeschlossener Projekte gefunden?

7. Auf welche Informationen und welche Quellen stützen sich Prüfung und Bewertung von Wildtierbewirtschaftungsprojekten, insbesondere Trophäenjagd, bezüglich der in der NKN-Definition enthaltenen Kriterien, dass „Nachhaltigkeit“ nur gegeben ist, wenn

  • die Struktur der Zielpopulation, -art oder -unterart,
  • deren Rolle im Ökosystem,
  • deren langfristige Überlebenschance
  • sowie andere Populationen oder Arten bzw. Unterarten und betroffene Ökosysteme
  • nicht beeinträchtigt werden?

8. Wurden im Rahmen des TÖZ bereits Studien vergeben, welche auf die Operationalisierung dieser Kriterien für Prüfungs- und Bewertungszwecke sowie auf die entsprechende Bewertung laufender oder abgeschlossener Projekte im Rahmen der Wildtierbewirtschaftung, insbesondere Trophäenjagd gerichtet sind, bzw. wann ist damit zu rechnen?

9. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass Projekte zum Aufbau oder zur Optimierung von Wildtierbewirtschaftungsformen, einschließlich der Trophäenjagd, angesichts der weltwirtschaftlichen Konstellation und Bedingungen signifikant zur Lösung von Armutsproblemen in sog. Entwicklungsländern beitragen können?

10. Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass anlässlich der 25-Jahrfeier zum Inkrafttreten des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (WA) in der Bundesrepublik Deutschland im Juni 2001 auf dem offiziellen gemeinsamen Ausstellungsstand des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) und des BfN Propagandamaterial des Africa Resources Trust (ART) ausgelegen hat, einer Organisation, die nachweislich als PR-Arm des in London ansässigen Zimbabwe Trust fungiert und seit 1992 alle verfügbaren propagandistischen Mittel einsetzt, um (u. a.) das Elfenbein-Handelsverbot zu Fall zu bringen?

Sieht die Bundesregierung die Stoßrichtung von ART im Gegensatz zu der eigenen Politik, soweit die bei der 11. Vertragsstaatenkonferenz in Nairobi im April 2000 von ihr vertretene Position als maßgeblich angesehen werden kann?

Wenn nein, warum nicht?

Fragen14

1

a) Wie viele der genannten 185 Projekte umfassen direkt oder indirekt (etwa über die Entwicklung geeigneter Verwaltungsstrukturen, Aus- und Fortbildung, capacity building) Maßnahmen der Wildtierbewirtschaftung?

1

b) Wie hoch ist der Anteil der auf derartige Maßnahmen entfallenden Fördermittel an den genannten 1,76 Mrd. DM zu beziffern?

2

a) Auf welche Weise, mit welchen Methoden und welchem finanziellen Mitteleinsatz setzt das Tropenökologische Begleitprogramm (TÖZ) wissenschaftliche Ergebnisse aus „projektbegleitenden Studien“ in die Beratungsspraxis und in die Unterstützung der jeweiligen Projekte hinsichtlich der Umsetzung internationaler Vereinbarungen wie der Agenda 21 und der Biodiversitätskonvention um?

2

b) Welche Einrichtungen, Institutionen, private Auftragnehmer oder andere Stellen werden mit derartigen Studien und Gutachteraufgaben beauftragt (bitte alle Einrichtungen, Institutionen, private Auftragnehmer oder sonstige, die mit solchen Aufgaben von 1999 bis 2001 betraut wurden, auflisten)?

3

a) Zu welchen der oben beschriebenen Projekte liegen derzeit umfassende Projektberichte vor, welche den Grad der Erfüllung hinsichtlich der spezifizierten entwicklungspolitischen und schutzpolitischen Ziele abschließend beschreiben und bewerten?

3

b) Für welche Projekte sind entsprechende Zwischenberichte (mid-term reviews) verfügbar?

4

Welche Projekte enthalten explizit welche operablen Zielvorgaben im Hinblick auf die Bewahrung der biologischen Vielfalt, an denen der Grad der Zielerreichung kontrolliert, abgelesen und bewertet werden kann?

5

a) Auf welche Weise erfolgt die laufende Erfolgskontrolle im Hinblick auf die Erreichung biodiversitäts-bezogener Projektziele?

5

b) Bei welchen Projekten werden Monitoring-Maßnahmen in welchem Umfang im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit ganz oder teilweise finanziert?

6

Bei welchen Projekten haben die vom BfN in Anlehnung an die Ergebnisse der Workshops zur Nachhaltigen Konsumtiven Nutzung von Wildtieren (NKN, Dezember 1999, September 2000) festgelegten Kriterien zur Akzeptanz von Trophäenjagd als mögliche Maßnahme des Naturschutzes (Trophäenjagd auf gefährdete Arten im Ausland, BfN-Skripten 40) bereits Eingang in die Prüfung von Projektanträgen und in die Bewertung laufender oder bereits abgeschlossener Projekte gefunden?

7

Auf welche Informationen und welche Quellen stützen sich Prüfung und Bewertung von Wildtierbewirtschaftungsprojekten, insbesondere Trophäenjagd, bezüglich der in der NKN-Definition enthaltenen Kriterien, dass „Nachhaltigkeit“ nur gegeben ist, wenn

die Struktur der Zielpopulation, -art oder -unterart,

deren Rolle im Ökosystem,

deren langfristige Überlebenschance

sowie andere Populationen oder Arten bzw. Unterarten und betroffene Ökosysteme

nicht beeinträchtigt werden?

8

Wurden im Rahmen des TÖZ bereits Studien vergeben, welche auf die Operationalisierung dieser Kriterien für Prüfungs- und Bewertungszwecke sowie auf die entsprechende Bewertung laufender oder abgeschlossener Projekte im Rahmen der Wildtierbewirtschaftung, insbesondere Trophäenjagd gerichtet sind, bzw. wann ist damit zu rechnen?

9

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass Projekte zum Aufbau oder zur Optimierung von Wildtierbewirtschaftungsformen, einschließlich der Trophäenjagd, angesichts der weltwirtschaftlichen Konstellation und Bedingungen signifikant zur Lösung von Armutsproblemen in sog. Entwicklungsländern beitragen können?

10

Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass anlässlich der 25-Jahrfeier zum Inkrafttreten des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (WA) in der Bundesrepublik Deutschland im Juni 2001 auf dem offiziellen gemeinsamen Ausstellungsstand des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) und des BfN Propagandamaterial des Africa Resources Trust (ART) ausgelegen hat, einer Organisation, die nachweislich als PR-Arm des in London ansässigen Zimbabwe Trust fungiert und seit 1992 alle verfügbaren propagandistischen Mittel einsetzt, um (u. a.) das Elfenbein-Handelsverbot zu Fall zu bringen?

Sieht die Bundesregierung die Stoßrichtung von ART im Gegensatz zu der eigenen Politik, soweit die bei der 11. Vertragsstaatenkonferenz in Nairobi im April 2000 von ihr vertretene Position als maßgeblich angesehen werden kann?

Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 17. Januar 2002

Eva-Maria Bulling-Schröter Carsten Hübner Roland Claus und Fraktion

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