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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Reformierung der Bundesanstalt für Arbeit und Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter (G-SIG: 14012663)

Reform der Bundesanstalt für Arbeit, Auswirkung auf Förderung und Integration von Behinderten, zukünftige Leistungen zu Gunsten von Schwerbehinderten, Unterscheidung in der statistischen Erfassung zwischen Vermittlungen in den ersten Arbeitsmarkt und in andere Bereiche

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung

Datum

14.03.2002

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/839727. 02. 2002

Reformierung der Bundesanstalt für Arbeit und Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter

der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Dr. Klaus Grehn, Pia Maier und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Am 22. Februar 2002 stellte die Bundesregierung erste Vorstellungen für eine Reformierung der Tätigkeit der Bundesanstalt für Arbeit (BA) öffentlich vor.

Die am gleichen Tage vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (BMA) bekannt gemachten Informationen zu einem „Zweistufenplan der Bundesregierung für kunden- und wettbewerbsorientierte Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ enthalten zahlreiche Gesichtspunkte, die eine verstärkte Übertragung von Aufgaben an die private Arbeitsvermittlung erwarten lassen. Zugleich ist eine stärkere Konzentration der BA auf „Schwerpunkte“ vorgesehen.

Das zum 1. Juli 2001 in Kraft getretene Neunte Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) „Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen“ räumt der BA als einem der Rehabilitationsträger in einem gegliederten System eine hohe und gesetzlich detailliert festgelegte Verantwortung für die berufliche Förderung und Integration von Schwerbehinderten auf dem Arbeitsmarkt ein. Auch das SGB III enthält entsprechende Regelungen.

Das Vorhaben der Bundesregierung, im Vergleich zum Jahresende 1999 50 000 Arbeitsplätze für Schwerbehinderte zu schaffen, übertrug der BA einen wichtigen Anteil an der Realisierung dieser Zielstellung. Dazu sollten insbesondere solche spezifischen Instrumente und Dienstleistungen weiter ausgebaut werden, wie z. B. die mit dem SGB IX auf eine gesetzliche Grundlage gestellten Integrationsfachdienste und Integrationsfirmen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Wie berücksichtigt die Bundesregierung bei den gegenwärtig geplanten Maßnahmen zur Reformierung der BA Aufgaben zur umfassenden beruflichen Förderung und Integration von Menschen mit Behinderungen, insbesondere von Schwerbehinderten, die gesetzlich vorgesehen sind?

2

Inwiefern sieht die Bundesregierung die berufliche Förderung und Integration von Schwerbehinderten als einen Schwerpunkt im Reformprozess der BA und durch welche Maßnahmen und Schritte beabsichtigt sie eine Verbesserung der Leistungserbringung zugunsten der betroffenen Schwerbehinderten?

3

In welchem Umfang und mit welcher Zielorientierung beabsichtigt die Bundesregierung, weitere Aufgaben der beruflichen Förderung und Integration von Schwerbehinderten an private Vermittlungsfirmen zu übertragen und welche Maßnahmen beabsichtigt sie in diesem Zusammenhang, um die Einhaltung besonderer Schutzinteressen von Schwerbehinderten zu sichern?

4

Welche Veränderungen ergeben sich aus der beabsichtigten Reformierung der BA für solche wichtigen Bereiche der beruflichen Förderung und Integration von Schwerbehinderten, wie

– Berufsbildungs- und Berufsförderungswerke

– Integrationsfachdienste und Integrationsfirmen

– Verantwortliche bzw. Abteilungen für berufliche Rehabilitation von Schwerbehinderten in örtlichen und Landesarbeitsämtern?

5

Durch welche Maßnahmen soll der beabsichtigte Wegfall der Landesarbeitsämter kompensiert werden, um regionalen Erfordernissen bei einer besonders hohen Arbeitslosigkeit von Schwerbehinderten – z. B. in den neuen Bundesländern – besser Rechnung tragen zu können?

6

Welche zusätzlichen Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung, um die im Bereich der privaten Wirtschaft liegende Quote von 3,3 Prozent bei der Beschäftigung von Schwerbehinderten zu erhöhen und die Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze für Schwerbehinderte zu fördern?

7

Welche Veränderungen sind nach Ansicht der Bundesregierung erforderlich, um in der statistischen Erfassung von Vermittlungen bei Schwerbehinderten deutlich zwischen realen Vermittlungen in den ersten Arbeitsmarkt und Vermittlungen in andere Bereiche (Fort- und Weiterbildung, Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, Strukturanpassungsmaßnahmen, Vorruhestand, Frührente, Erwerbsminderungsrente etc.) zu unterscheiden?

Berlin, den 27. Februar 2002

Dr. Ilja Seifert Dr. Klaus Grehn Pia Maier Roland Claus und Fraktion

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