Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 14/8455
14. Wahlperiode 07. 03. 2002
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung
und Landwirtschaft vom 5. März 2002 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kersten Naumann, Heidemarie Lüth
und der Fraktion der PDS
– Drucksache 14/8260 –
Reorganisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft (BMVEL) beabsichtigt zur raschen Umsetzung der im so genannten
Von-Wedel-Gutachten vorgeschlagenen institutionellen Neuordnung des
gesundheitlichen Verbraucherschutzes das Bundesinstitut für Risikobewertung
(BfR) und das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
(BVL) zu errichten. Im Gutachten hat die Präsidentin des
Bundesrechnungshofes darüber hinaus weitere Anregungen zur organisatorischen Verbesserung
des gesundheitlichen Verbraucherschutzes gegeben.
1. Wie werden die Aufgaben der Lebensmittelsicherheit bezüglich der
Verwaltung, Analyse, Kontrolle, Management, Forschung und
Entscheidungskompetenzen im Ressort des BMVEL und darüber hinaus verteilt und
wahrgenommen?
2. Welche strukturellen Veränderungen wurden in den betreffenden
Bundesministerien, insbesondere innerhalb des BMVEL vorgenommen, um den
hohen Anforderungen an den gesundheitlichen Verbraucherschutz gerecht
zu werden?
Durch den Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001
wurden im Wesentlichen Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz innerhalb der
Bundesregierung neu geregelt. Das Bundesministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten wurde zu einem Bundesministerium für
Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) umgebildet. Dabei wurden
ihm aus dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die Zuständigkeiten
für Lebensmittel und Bedarfsgegenstände (ausgenommen
„Chemikaliensicherheit“) sowie Veterinärmedizin (ausgenommen „Zulassung von
Tierarzneimitteln und das Berufsrecht der Veterinäre und sonstige veterinärmedizinische
Berufe“) übertragen. Aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
(BMWi) ging das für Verbraucherpolitik einschließlich Stiftung Warentest
zuständige Referat auf das BMVEL über.
Das BMVEL ist dadurch für den gesundheitlichen Verbraucherschutz sowie die
Verbraucheraufklärung und -information sowohl bei Lebensmitteln und
Futtermitteln als auch außerhalb dieser Bereiche (z. B. Bedarfsgegenstände und
Produkte im Sinne des Produktsicherheitsgesetzes) zuständig. Darüber hinaus ist
das BMVEL auch für weite Bereiche des Schutzes der wirtschaftlichen
Interessen der Verbraucher und die Förderung bundesweit tätiger
Verbraucherorganisationen zustandig.
Auch andere Bundesressorts haben Zuständigkeiten mit Bezug zum
gesundheitlichen Verbraucherschutz. Zu nennen sind hier insbesondere das
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) (z. B.
Chemikaliensicherheit) und das BMG (z. B. Zulassung von Tierarzneimitteln).
Zur Durchführung der aus dem Gutachten der Beauftragten für
Wirtschaftlichkeit in der Bundesverwaltung, Frau Dr. von Wedel, folgenden
Anschlussarbeiten für die Bereiche des gesundheitlichen Verbraucherschutzes und der
Lebensmittelsicherheit wurde im BMVEL eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Die
wesentlichen Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe hat die Bundesministerin für
Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, Renate Künast, am 18.
Dezember 2001 im Rahmen einer Pressekonferenz vorgestellt:
Grundprinzip der künftigen Organisationsstruktur ist die Trennung zwischen
den Bereichen Risikobewertung auf der einen und Risikomanagement auf der
anderen Seite. Damit wird der europäischen Struktur gefolgt, wie sie in der so
genannten Basisverordnung zum Lebensmittelrecht auf EU-Ebene und der
darin vorgesehenen Errichtung einer Europäischen Behörde für
Lebensmittelsicherheit festgeschrieben wird. Diese funktionelle Trennung ist sachgerecht,
da die Bewertung von Risiken im Bereich der Lebensmittelsicherheit und des
gesundheitlichen Verbraucherschutzes auf unabhängiger wissenschaftlicher
Grundlage erfolgen soll, wobei auch Handlungsoptionen aufgezeigt werden
können. Das Risikomanagement im Bereich der Exekutive dagegen, das in den
Händen von Bundes- und Landesbehörden liegt, ist, soweit rechtliche Vorgaben
dem nicht entgegenstehen, gefordert, auch andere legitime Fragestellungen
(z. B. Verbrauchererwartungen, wirtschaftliche Überlegungen) und politische
Einschätzungen bei der Abwägung der Handlungsoptionen einfließen zu lassen.
Die funktionelle Trennung zwischen der Risikobewertung und dem
Risikomanagement im Bereich des gesundheitlichen Verbraucherschutzes und der
Lebensmittelsicherheit ist ein Prinzip einer Organisationsstruktur. Daneben
bleibt Raum für andere Organisationsstrukturen in anderen Bereichen.
Der funktionellen Trennung folgend werden zwei neue Einrichtungen auf
Bundesebene errichtet:
a) Ein Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) mit der Aufgabe der
Risikobewertung,
b) ein Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mit
der Aufgabe des Risikomanagements.
In diesen beiden Einrichtungen sollen, soweit dies sachgerecht ist und
Effizienzgewinne zu erwarten sind, Aufgaben der Risikobewertung und
Risikokommunikation auf der einen und des Risikomanagements auf der anderen
Seite im Bereich des gesundheitlichen Verbraucherschutzes und der
Lebensmittelsicherheit gebündelt werden.
Derzeit werden Risikobewertung, Risikokommunikation und
Risikomanagement auf der Bundesebene behördlicherseits zu einem nicht unerheblichen Teil
vom Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und
Veterinärmedizin (BgVV) wahrgenommen. Diese Bundesoberbehörde soll aufgelöst und die
von ihr bislang wahrgenommenen Aufgaben auf das BfR und das BVL
übertragen werden.
Darüber hinaus sollen bestimmte, dem Risikomanagement zuzuordnende
Tätigkeiten der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft (BBA)
(z. B. die Pflanzenschutzmittelzulassung) und der Bundesanstalt für
Landwirtschaft und Ernährung (BLE) (Zulassung von Futtermittelzusatzstoffen) dem
BVL zugeordnet und Managementaufgaben aus dem BMVEL, die nicht als
ministerielle Kemaufgaben einzustufen sind, dorthin abgeschichtet werden.
Risikobewertungen im Bereich des gesundheitlichen Verbraucherschutzes und
der Lebensmittelsicherheit, mit Ausnahme des Tierseuchenbereichs, sollen
künftig vom BfR vorgenommen werden.
Aufgabe des BfR ist die wissenschaftliche Beratung sowie die
wissenschaftliche Unterstützung für die Rechtsetzung und Politik der Bundesregierung in
allen Bereichen – mit Ausnahme der Tierseuchen –, die sich unmittelbar oder
mittelbar auf den gesundheitlichen Verbraucherschutz und die
Lebensmittelsicherheit auswirken. Es soll unabhängige Informationen über alle Fragen in
diesen Bereichen bereithalten und frühzeitig auf Risiken aufmerksam machen.
Bei der Erkennung und Bewertung von Risiken bedient sich das BfR nationaler
und internationaler wissenschaftlicher Forschungsergebnisse,
wissenschaftlicher Erkenntnisse aus dem Forschungsbereich des BMVEL und aus von ihm
beauftragter Forschung sowie eigener wissenschaftlicher Erkenntnisse.
Die vom BfR zu betreibende Risikokommunikation ist als kontinuierlicher und
interaktiver Prozess der Öffnung der Bewertungsarbeit und ihrer Ergebnisse
gegenüber der Öffentlichkeit, der Wissenschaft und anderen beteiligten oder
interessierten Kreisen zu verstehen. Dieser Prozess soll künftig stärker
vorangetrieben werden. Das BfR soll den Dialog mit den Verbraucherinnen und
Verbrauchern offensiv gestalten und möglichst frühzeitig über mögliche Risiken
gesundheitlicher Art sowie gewonnene Erkenntnisse und Arbeitsergebnisse
informieren.
Um den notwendigen Unabhängigkeitsgrad durch die Rechtsform zu
unterstützen, soll das BfR als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts errichtet
werden. Es erhält einen eigenen Verwaltungshaushalt. Eine Fachaufsicht
hinsichtlich der angewandten wissenschaftlichen Methoden, der Bewertungsergebnisse
und der Risikokommunikation findet nicht statt. Damit wird gewährleistet, dass
Risikobewertung ohne politischen und wirtschaftlichen Einfluss erfolgt.
Das BVL soll u. a. auf folgenden Gebieten tätig werden:
– Maßnahmen der Vorsorge und des Schutzes im Bereich des
Verbraucherschutzes und der Lebensmittelsicherheit; es soll damit auch
Zulassungsaufgaben für Stoffe und Produkte wahrnehmen, die Risiken gesundheitlicher
Art bergen können und mittelbar oder unmittelbar mit der
Lebensmittelsicherheit in Zusammenhang stehen,
– Mitwirkung an der Vorbereitung allgemeiner Verwaltungsvorschriften zur
Durchführung des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes und
anderer Gesetze im Bereich des gesundheitlichen Verbraucherschutzes und der
Lebensmittelsicherheit,
– Mitwirkung an der Koordinierung und Begleitung von
Überwachungsprogrammen und -plänen der Länder im Zuständigkeitsbereich des
Bundesamtes,
– Vorbereitung sowie Begleitung von Kontrollen der Europäischen
Gemeinschaft und Kontaktstelle für das Lebensmittel- und Veterinäramt in Dublin,
– nationale Kontaktstelle für das europäische Schnellwarnsystem im
Lebensmittel- und Futtermittelbereich sowie in bestimmten anderen Bereichen der
Produktsicherheit.
Ein Gesetzentwurf, der diese organisatorischen Maßnahmen beinhaltet,
befindet sich in der Abstimmung mit den Ressorts.
Mit Wirkung zum 1. Januar 2002 sind das BfR und das BVL in einem ersten
Schritt als nicht-rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts durch Erlass
errichtet worden.
3. Welche organisatorischen Schritte sind zur weiteren Abgrenzung der
Zuständigkeiten zwischen den Bundesministerien vorgesehen?
Die in Rede stehenden Ressortstrukturen unterliegen einer fortlaufenden
Überprüfung. Anpassungen werden erfolgen, wenn sich Verbesserungspotenziale
abzeichnen sollten.
4. Welche konkreten Maßnahmen hinsichtlich der Reorganisation der
Bundesforschungsanstalten im Ressort des BMVEL sind geplant, damit die
Prioritäten stärker auf die Belange der Lebensmittelsicherheit ausgerichtet
und die Forschungsaktivitäten besser verknüpft werden?
Grundlage für die fachliche Ausrichtung der Bundesforschungsanstalten ist der
derzeit in Arbeit befindliche Forschungsplan des BMVEL. Der Entwurf enthält
eine Neuorientierung der Forschungsaufgaben auf den Verbraucherschutz,
wobei ein Schwerpunkt auf die Belange der Lebensmittelsicherheit gelegt wird.
Die fachliche Neuausrichtung geht einher mit Planungen des BMVEL, auch
organisatorische Änderungen im Bereich der Bundesforschungsanstalten
vorzunehmen, die im Übrigen mit entsprechenden Aussagen des Gutachtens der
Beauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Bundesverwaltung in Einklang
stehen. So ist beispielsweise vorgesehen, die Bundesforschungsanstalten im
Forschungsverbund „Produkt- und Ernährungsforschung“ (Bundesanstalt für
Milchforschung, Bundesanstalt für Getreide-, Kartoffel- und Fettforschung,
Bundesanstalt für Fleischforschung, Bundesforschungsanstalt für Ernährung)
zu einer Bundesforschungsanstalt zusammenzuführen. In dieser
Bundesforschungsanstalt soll die Lebensmittelsicherheit ein wichtiges Arbeitsfeld sein.
Durch die Zusammenführung können auch die Forschungsaktivitäten besser
verknüpft werden, und es kann dadurch eine hohe Effizienz und bessere
Abstimmung erreicht werden.
Weitere konkrete Maßnahmen hinsichtlich der Reorganisation der
Bundesforschungsanstalten sind die bereits erwähnte Verlagerung der Zulassung für
Pflanzenschutzmittel von der BBA zum BVL und des Fachbereichs
„Bakterielle Tierseuchenerreger und Bekämpfung von Zoonosen“ vom BgVV zur
Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere (BFAV).
5. Welcher Zeitraum ist für die Überarbeitung des BMVEL-
Forschungsplanes vorgesehen?
Es ist vorgesehen, die Arbeiten zum BMVEL-Forschungsplan im ersten
Halbjahr 2002 abzuschließen.
6. Warum wurden bei den im Entwurf erarbeiteten Hauptzielen für die
Forschungseinrichtungen der Bereich der Tierseuchen, ansteckende
Tierkrankheiten und Zoonosen nicht berücksichtigt?
Aus den Hauptzielen der BMVEL-Forschung leiten sich Hauptaufgaben der
BMVEL-Forschung ab. Hauptaufgaben zu den Bereichen Tierseuchen,
ansteckende Tierkrankheiten und Zoonosen werden im Forschungsplan von den
Hauptzielen „Gesundheitlicher Verbraucherschutz durch verbesserte
Lebensmittel- und Produktsicherheit“ und „Nachhaltige Land-, Forst- und
Fischereiwirtschaft“ erfasst.
7. Welche Lücken sind bei der gemeinsamen Rechtsetzung und Kontrollen der
Lebensmittelsicherheit durch den Bund und die Länder noch zu schließen?
8. Welche Initiativen hat die Bundesregierung zur Verbesserung der
Lebensmittelsicherheit geplant, um ein bundesweit einheitliches
Durchführungsrecht und dessen Vollzug zu schaffen?
Unabdingbar für eine verbesserte Lebensmittelsicherheit ist der einheitliche
Vollzug der maßgeblichen rechtlichen Vorgaben, insbesondere aller
Vorschriften des Lebensmittel-, Futtermittel-, Tierarzneimittel- und Veterinärrechts (so
das Gutachten der Beauftragten für Wirtschaftlichkeit in der
Bundesverwaltung, Seite 52). Für den Vollzug dieser Vorschriften sind die Länder zuständig.
Um eine einheitliche Ausrührung der Bundesgesetze und des
Gemeinschaftsrechts zu erreichen, soll künftig vom Erlass allgemeiner
Verwaltungsvorschriften weit stärker als bislang Gebrauch gemacht werden. Das BVL wird an der
Vorbereitung dieser allgemeinen Verwaltungsvorschriften mitwirken.
Ergebnisse aus der amtlichen Überwachung der Länder im Bereich der
Lebensmittelsicherheit werden bisher noch nicht zusammengeführt, nach einem
einheitlichen Kriterienkatalog gelistet und bewertet. Eine solche
Zusammenführung ist im Hinblick auf eine notwendige Gesamtdarstellung der
Überwachungsergebnisse, namentlich auch einer Berichterstattung gegenüber der
Gemeinschaft, sachgerecht und erforderlich. Bisher liegen die Voraussetzungen
für eine bundesweite Erfassung und Bewertung dieser Daten in einem Bericht
nicht vor. Eine solche Zusammenführung ist ferner geboten, weil erst damit
verlässliche Beurteilungsgrundlagen für die Ausrichtung der Überwachung im
Bereich der Lebensmittelsicherheit geschaffen werden können. Daher soll unter
Mitwirkung des BVL bundesweit ein Informationsaustausch nach einheitlichen
Standards geschaffen werden, der eine diesbezügliche Gesamtdarstellung in
Deutschland erlaubt.
Die derzeitige Kommunikation zwischen Bund und Ländern ist
verbesserungsbedürftig. Auf Bundesebene liegen nicht immer Erkenntnisse über einen
eventuellen Handlungsbedarf auf nationaler oder auf Gemeinschaftsebene vor. Dem
BVL soll es obliegen, an einer Verbesserung der gegenseitigen Unterrichtung
und Abstimmung mitzuwirken.
Das Lebensmittel- und Veterinäramt in Dublin wird künftig den Stand der
Umsetzung des Gemeinschaftsrechts und dessen Einhaltung in den Mitgliedstaaten
verstärkt prüfen. Es ist davon auszugehen, dass sich künftig in mehreren
Wochen des Jahres Inspektionsteams dieses Amtes in Deutschland befinden
werden. Hierbei wird eine nationale Koordinierungsstelle im BVL von ganz
wesentlicher Bedeutung sein, die mindestens den – gegenüber heute deutlich
erhöhten – gleichen Zeitaufwand für die Vor- und Nachbereitung dieser
Inspektionsreisen mit den zuständigen Behörden der Länder wie für die Teilnahme an
den Reisen selbst aufbringt. Sie wird weiter die Beanstandungen anderer
Mitgliedstaaten, aber auch von Drittländern, bearbeiten.
9. Welche zusätzlichen Kosten entstehen im Einzelnen bei der Umsetzung
der vorgesehenen Maßnamen zur Erhöhung der Lebensmittelsicherheit
und insbesondere mit der Reorganisation des gesundheitlichen
Verbraucherschutzes und welche Finanzierung wird vorgeschlagen?
Über die Höhe der zusätzlichen Kosten sind zum jetzigen Zeitpunkt noch keine
verlässlichen Aussagen möglich. Im Rahmen einer Organisationsuntersuchung
werden Vorschläge für effektive und effiziente Aufbau- und
Ablauforganisationen einschließlich einer analytischen Stellenbemessung und -bewertung sowohl
für das BfR als auch für das BVL erarbeitet, die letztlich auch Rückschlüsse
über den künftigen Mittelbedarf im Einzelnen zulassen werden. Die
Finanzierung der zusätzlich entstehenden Kosten erfolgt aus dem Einzelplan 10.
10. Welche Erfahrungen hat die Bundesregierung bei der Umsetzung des
Rahmenkonzeptes für die Bundesforschungsanstalten im
Geschäftsbereich des BMVEL?
11. Entspricht das o. g. Rahmenkonzept aus dem Jahr 1996 noch den hohen
Anforderungen an den gesundheitlichen Verbraucherschutz?
In welchem Umfang und in welchen Bereichen werden Veränderungen
an diesem Konzept im Zusammenhang mit den derzeitigen Überlegungen
vorgenommen?
Gesetzt den Fall, es sind Korrekturen notwendig, bis wann wird ein neues
Rahmenkonzept vorliegen, und welchen parlamentarischen Gremien
wird es zur Diskussion übergeben?
Aufgrund der Erfahrungen bezüglich der Umsetzung des Rahmenkonzeptes
1996 erfolgte bereits in 2000 bzw. 2001 eine Anpassung des Rahmenkonzeptes
insbesondere im Hinblick auf neue Ressortforschungsschwerpunkte und eine
Streckung des Zeitraums für den Stellenabbau (1996 bis 2008).
Organisatorisch schlug sich diese neue Schwerpunktsetzung in der Errichtung
des Instituts für ökologischen Landbau und des Instituts für neue und neuartige
Tierseuchenerreger nieder. Die Gründung des Instituts für Tierschutz und
Tierhaltung steht unmittelbar bevor.
Die in 2001 erfolgte Neuausrichtung der Agrarpolitik findet zum einen ihren
Niederschlag im neu formulierten Forschungsplan des BMVEL, der sich
zurzeit noch in der Abstimmung befindet. Die sich aus dem Forschungsplan
ergebenden möglichen organisatorischen Veränderungen sind bereits in der
Beantwortung von Frage 4 dargestellt.
Zum anderen soll durch die Schaffung von zwei neuen Einrichtungen – dem
BVL und dem BfR – den hohen Anforderungen der Bundesregierung an den
Verbraucherschutz Rechnung getragen werden.
12. Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung hinsichtlich der
strukturellen Trennung der Bereiche Risikobewertung und Risikomanagement/
Risikokommunikation im Zusammenhang mit Fragen der Tiergesundheit,
von Tierseuchen und Zoonosen?
Die Risikobewertung im Bereich der Tierseuchen soll wegen des
Sachzusammenhangs mit der Forschung in diesem Bereich bei der BFAV konzentriert und
dieser auch die Zuständigkeit für die Zulassung von Testsera, Testantigenen und
Testallergenen übertragen werden (siehe hierzu auch die Ausführungen zu den
Fragen l und 2).
13. Welche wissenschaftlichen Kapazitäten (personell, finanziell) stehen der
Bundesregierung aktuell zur Verfügung, um ihren Beratungsbedarf zu
Fragen der Risikobewertung und Risikokommunikation von Tierseuchen,
Tierkrankheiten und Zoonosen zu decken?
Wie sind diese Kapazitäten im Vergleich zu anderen europäischen
Staaten zu bewerten?
Im Bereich der BFAV sind insbesondere das Institut für Epidemiologie
(derzeitiger Personalbestand 10 Stellen h. D., 5 Stellen g. D./m. D.) und das Institut
für epidemiologische Diagnostik (derzeitiger Personalbestand 7 Stellen h. D.,
6 Stellen g. D./m. D.) schwerpunktmäßig mit Fragen der Risikobewertung
beschäftigt. Darüber hinaus werden alle Wissenschaftler der BFAV in ihren
Fachgebieten (z. B. hinsichtlich TSEs meist federführend das Institut für neue und
neuartige Tierseuchenerreger) auf Anfrage im Bereich Risikobewertung tätig.
Im Rahmenkonzept für die Bundesforschungsanstalten ist für das Institut für
Epidemiologie mit der Zielsetzung 2006 ein Stellenplan von insgesamt 21
Stellen, davon 11 Stellen h. D., vorgesehen, der bis zu diesem Zeitpunkt erreicht
sein wird. Das Berufungsverfahren für die Neubesetzung des Leiters des
Instituts läuft. Weitere Kapazitäten sind am BgVV vorhanden (u. a. Fachbereich
(FB) 4 Jena und FB 5 Berlin-Marienfelde).
Das BgVV verfügt über Mitarbeiter, die sich mit der Diagnostik von
Zoonoseerregern sowie mit dem so genannten Pre-harvest-Bereich der
Lebensmittelgewinnung (Schlachttiere, Milchviehherden, Legehennenbetriebe) befassen.
Zudem ist z. B. für Schlachtgeflügel die Herdenkontrolle integraler Bestandteil
der zum Fleischhygienerecht gehörenden amtlichen Schlachttieruntersuchung.
In diesen Bereichen (FB 5, teilweise auch FB 3) sind etwa 20 Wissenschaftler
und 40 technische Mitarbeiter (einschl. Tierpfleger) tätig.
Mit zunehmender Globalisierung wird sich der interkontinentale Handel
intensivieren und Risikoanalysen im Handel hinsichtlich der Seuchenabwehr werden
an Bedeutung gewinnen. Diese Aspekte müssen auf EU-Ebene behandelt
werden, wobei Unterschiede in der zentralen und dezentralen Aufgabenzuordnung,
in Umfang und Art von Tierhaltung und Produktionsweise sowie der
Qualitätsmanagementsysteme zu berücksichtigen sind.
14. Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung der wissenschaftlichen
Bearbeitung von Fragestellungen im Zusammenhang mit der Verhütung
und Bekämpfung von Tierseuchen, Nutztiererkrankungen und
Zoonoseerregern bei Tieren bei?
In welchem Umfang stehen hierfür wissenschaftliche Kapazitäten im
Ressortbereich des BMVEL zur Verfügung?
Wie sind diese Kapazitäten im Vergleich zu anderen europäischen
Staaten zu bewerten?
Die Bundesregierung misst der wissenschaftlichen Bearbeitung von
Fragestellungen im Zusammenhang mit der Verhütung und Bekämpfung von
Tierseuchen, Nutztiererkrankungen und Zoonoseerregem bei Tieren einen hohen
Stellenwert bei.
Wissenschaftliche Kapazitäten im Ressortbereich stehen hierfür in der BFAV
und im BgVV zur Verfügung. Durch die Konzentrierung der heutigen Institute
der BFAV am Standort Insel Riems und die beabsichtigte Eingliederung der mit
diesen Fragestellungen beschäftigten Teile des heutigen BgVV in die BFAV
wird durch Synergieeffekte eine weitere wesentliche Effizienzsteigerung
erreicht. Die Bundesregierung geht davon aus, dass damit in Deutschland – auch
im europäischen Vergleich – grundsätzlich ausreichende Kapazitäten zur
Verfügung stehen.
15. Sind Maßnahmen vorgesehen, die Veterinärepidemiologie als
Wissenschaftszweig in der Bundesrepublik Deutschland allgemein und im
Ressortforschungsbereich des BMVEL speziell weiterzuentwickeln und zu
fördern?
Wie schätzt die Bundesregierung die derzeitigen Arbeitsbedingungen für
die auf diesem Gebiet tätigen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler
ein?
Siehe auch Frage 13. Am 21. Februar 2002 fand ein Statusgespräch der sich mit
Epidemiologie der Tierkrankheiten befassenden Universitäten und
Hochschulen und der BFAV statt. Es wurde übereinstimmend anerkannt, dass der
Veterinärepidemiologie im Studiengang der Veterinärmedizin mehr Aufmerksamkeit
gewidmet werden muss.
Im Bereich der BMVEL-Ressortforschung sind die derzeitigen
Arbeitsbedingungen am Standort Wusterhausen unzureichend. Deshalb ist – auch zur
Erzielung von Synergieeffekten – eine Aufgabe dieses im Eigentum des Landes
Brandenburg befindlichen Standorts und die räumliche Konzentration der
BFAV an den Standorten Insel Riems und Jena vorgesehen.
Im Bereich des BgVV umfasst die Veterinärepidemiologie zwei Schwerpunkte,
nämlich denjenigen der für die Nutztiere einschließlich der Wildtiere
bedeutsamen Krankheiten und einen weiteren, der vornehmlich für die Gesundheit des
Menschen von Bedeutung ist.
Die räumlichen Arbeitsbedingungen im BgVV sind für epidemiologische
Studien gut geeignet. Das Institut verfügt über ein landwirtschaftliches
Versuchsgut, in dem Tiere unter kontrollierten Bedingungen und unter variabler
Aufstallung gehalten werden können, außerdem über Tierlaboratorien, die eine sichere
Isolierhaltung infizierter Tiere erlauben.
16. Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für geeignet und
notwendig, um das Konzept „from the stable to the table“ lückenlos und
konsequent in die Praxis umzusetzen?
Welche Rolle spielen dabei Fragestellungen zur Nutztiergesundheit, zu
Tierseuchen, d. h. Überlegungen darüber, dass gesunde Lebensmittel nur
von gesunden Tieren gewonnen werden können, und dass eine rentable
Gewinnung von Lebensmitteln tierischen Ursprungs auch mit der
Gesundheit der Tierbestände verbunden ist?
Das Konzept „from the stable to the table“ beinhaltet ein wirksames
Zusammenarbeiten aller Stufen in der Lebensmittelkette. Geeignete und notwendige
Maßnahmen sind deshalb insbesondere eine verstärkte Zusammenarbeit der
jeweiligen Stufen sowohl in der Wirtschaft als auch in der Verwaltung. Eine
verstärkte Zusammenarbeit kann durch entsprechende Organisation z. B. in der
Verwaltung erreicht werden. Eine der zentralen Grundlagen für die
Verwirklichung des Konzeptes wird künftig die gerade in Kraft getretene Verordnung
(EG) Nr. 178/2002 zur Festsetzung der allgemeinen Grundsätze und
Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für
Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur
Lebensmittelsicherheit bilden.
Fragestellungen zur Tiergesundheit spielen eine wichtige Rolle bei der
Umsetzung des „from the stable to the table“-Konzepts. Soweit es Lebensmittel
tierischen Ursprungs betrifft, ist auf Ebene des Gemeinschaftsrechts, aber auch des
nationalen Rechts, die Gesundheit von Tieren ein wichtiger Bestandteil. Darüber
hinaus fließt der Aspekt Tiergesundheit auch in umfassende Risikobewertungen
mit ein, die z. B. zur Bewertung von Zoonoseerregem in der Lebensmittelkette
durchgeführt wurden und werden. Darüber hinaus gibt es im Bereich
Tiergesundheit mit Blick auf Lebensmittelsicherheit erregerbezogene Forschung.
Dem auch bei Codex Alimentarius verfolgten Konzept einer integralen
Lebensmittelhygiene „from the stable to the table“ ist ebenso vorbehaltlos zu folgen wie
den Überlegungen, dass gesunde Lebensmittel nur von gesunden Tieren
gewonnen werden können. Der Anspruch der Lebensmittelhygiene geht sogar so weit,
dass sichere Lebensmittel nur von Tieren gewonnen werden können, die darüber
hinaus keine für den Menschen pathogenen Mikroorganismen beherbergen
dürfen – gleichgültig ob sie daran selbst erkranken können oder nicht.
17. Welche strukturellen Überlegungen gibt es derzeit im BMVEL für die
Bearbeitung wissenschaftlicher Fragestellungen bezüglich der
Infektionsgefahren für den Menschen, die von Tieren und Tierbeständen
ausgehen?
Im Zusammenhang mit den vorgesehenen gesetzlichen Regelungen bezüglich
der Neuorganisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes und der
Lebensmittelsicherheit werden nicht nur das BVL und das BfR neu errichtet, sondern
auch die BFAV umstrukturiert (siehe hierzu auch die Ausführungen zur
Frage 13). Neubauten auf der Insel Riems schaffen weltweit erstklassige
Voraussetzungen für Forschung an Erregern von Tierseuchen, Tierkrankheiten und
Zoonosen, die Grundlage jeder Risikobewertung ist. Aufgabe des BfR wird es
sein, solche Risikobewertungen in den Fällen vorzunehmen, in denen es um den
Schutz des Menschen vor Krankheiten geht, die von Tieren auf den Menschen
übertragen werden können, soweit sie keine klinischen Krankheitsanzeichen
beim Tier hervorrufen. BfR und Robert-Koch-Institut werden daneben bei der
Aufklärung von Lebensmittelinfektionen und menschlichen
Zoonoseerkrankungen eng zusammenarbeiten. Dies wird in Form einer „Task force“
geschehen, die arbeitsteilig die epidemiologische Aufarbeitung von der Patienten- und
von der Lebensmittelseite betreiben wird.
18. Welche Kriterien wird die Bundesregierung bei der Auswahl der
Standorte für das BfR und das BVL anwenden?
Kann sich die Bundesregierung in Anbetracht der neuesten
Entwicklungen auf dem Wirtschafts- und Arbeitsmarkt vorstellen, dass diese neuen
Einrichtungen ihren Hauptsitz in den neuen Bundesländern und/oder
Berlin finden können?
Wie bereits dargestellt, wird das Personal von BfR und BVL zum weit
überwiegenden Teil aus den bereits in Berlin und Braunschweig existierenden
Einrichtungen BgVV und BBA kommen. Hauptkriterien für die Standortwahl für das
BfR und das BVL werden die Sicherstellung der vollen Arbeitsfähigkeit der
einzelnen Arbeitseinheiten sein, die aus den bereits bestehenden Einrichtungen
in die neuen Institutionen überführt werden, sowie wirtschaftliche
Überlegungen, insbesondere unter Berücksichtigung der an bundeseigenen Standorten
bereits verfügbaren Infrastruktur.
Die bisherigen Standorte der BBA und des BgVV werden in die Überlegungen
mit einbezogen werden. Die Bundesregierung ist sich bewusst, dass Sitzfragen
stets auch mit persönlichen und sozialen Fragen der künftigen Mitarbeiter
verbunden sind und hier große Sensibilität angezeigt ist.
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