Opfer des Afghanistan-Kriegs
der Abgeordneten Wolfgang Gehrcke, Carsten Hübner, Roland Claus und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Verlässliche Informationen über den seit Oktober des vergangenen Jahres unter dem Oberbefehl der Amerikaner geführten Krieg in Afghanistan sind kaum erhältlich. Eine Beurteilung der Kriegshandlungen und ihrer Resultate ist damit beinahe unmöglich. Die offizielle Berichterstattung über die Militäraktionen gibt nur wenig Aufschluss über die Art der militärischen Maßnahmen und die Anzahl der bei den Operationen verletzten, getöteten und festgenommenen Kämpfer bzw. des Terrorismus verdächtigen Personen. Noch weniger Klarheit besteht über die zivilen Opfer des Krieges. Zwar gibt es mittlerweile eine Reihe unterschiedlicher Schätzungen über die durch den Krieg verletzten und getöteten Personen, die genannten Zahlen differieren jedoch teilweise erheblich. Eine Studie des Commonwealth Institutes von Ende Januar 2002 spricht von 3 000 bis 4 000 getöteten Taliban und Al-Qaida-Kämpfern. Nach Schätzungen der Universität New Hampshire sind allein vom Beginn der Bombenangriffe am 7. Oktober 2001 bis zum 6. Dezember 2001 mindestens 3 767 Zivilpersonen getötet worden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung im bisherigen Verlauf der militärischen Aktionen in Afghanistan getötet worden? Wie viele wurden verletzt? Wie viele waren davon Zivilisten?
Wie viele Personen wurden bei den militärischen Operationen festgenommen? Waren an der Ergreifung der Täter auch deutsche Soldaten beteiligt? Wie viele der festgenommenen Personen wurden bisher in die USA transportiert? Auf welcher Grundlage wird über den Transport in die USA von wem entschieden?
Wie viele Gefangene befinden sich weiterhin in Afghanistan? Wo befinden sie sich? Haben sie Zugang zu rechtlichem Beistand?
Hält die Bundesregierung Äußerungen von US-Verteidigungsminister Donald Rumsfeld, er hoffe, Al-Qaida-Kämpfer würden getötet (s. taz vom 19. November 2001 und FAZ vom 21. November 2001), für vereinbar mit dem Kriegsvölkerrecht?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der UN-Hochkommissarin für Menschenrechte, Mary Robinson, dass die Kriegführung der USA in Afghanistan zu unangemessen vielen zivilen Opfern führt (Frankfurter Rundschau vom 11. März 2002, DIE ZEIT vom 7. März 2002)?
Welche Konsequenzen ergeben sich für die Bundesregierung hinsichtlich der Einsätze im Rahmen der Operation Enduring freedom aus dem Wunsch des afghanischen Präsidenten Hamid Karsai und weiterer Regierungs- und Provinzvertreter nach mehr Zurückhaltung und Vorsicht wegen der Gefährdung von Zivilisten (u. a. Berliner Zeitung vom 3. Juli 2002)?
Wie viele Zivilisten sind bei den Angriffen auf Kandahar ums Leben gekommen?
Wie viele Menschen sind beim Kampf um die Bergfestung Tora Bora ums Leben gekommen? Wie viele waren davon Zivilisten?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass der Einsatz von thermobarischen und Streubomben dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel entspricht?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob es seitens der Soldaten der Enduring Freedom-Mission zu Übergriffen gegen die Zivilbevölkerung gekommen ist? Wenn ja, sind aus diesem Grund Disziplinarmaßnahmen gegen Soldaten eingeleitet worden? In welchen Fällen (bitte erläutern)?
Welche Untersuchungen sind mit welchen Ergebnissen durchgeführt worden, um die Folgen der Angriffe auf
a) die Ortschaft Kakarak im Juni 2002
b) die Ortschaft Daberi in der Provinz Kunar Anfang Mai 2002
c) einen Konvoi in der Provinz Paktia im Dezember 2001
d) das Dorf Niazi Qala
e) das Dorf Hazar Qadam am 23. Januar 2002
f) das Dorf Uruzgan im Januar 2002
g) einen Konvoi im Bereich Zawar Killi im Februar 2002
h) einen Ort in der Nähe der Stadt Khost im Februar 2002, bei dem drei Jugendliche getötet wurden
i) ein Krankenhaus in Kandahar Ende Januar 2002
j) die Höhlen von Shawar im Januar 2002
k) den Gebäudekomplex Thori Khel im Dezember 2001, bei der vierzig Zivilisten getötet worden sein sollen
l) das Dorf Kama Ado
m) das Dorf Chowkor Kariz am 22. Oktober 2001
n) das Dorf Khakriz im November 2001
o) das Dorf Sanjiri Ende November 2001
p) das Dorf Khazi Kariz im Dezember 2001
q) das Dorf Shawalikot
r) das Dorf Argandab
s) die Region von Shah-i-Kot im Rahmen der Operation Anaconda, bei dem u. a. ein Fahrzeug mit Zivilisten getroffen wurde
t) ein Lagerhaus des Roten Kreuzes in Kabul im Oktober 2001
u) ein Dorf in der Nähe von Kabul im Oktober 2001, bei dem vier Mitarbeiter der UNO getötet wurden
zu klären?
Sind der Bundesregierung andere Fälle von Angriffen bekannt, bei denen Zivilisten zu Tode kamen, und sind weitere Ermittlungen in solchen Fällen eingeleitet worden?
Teilt die Bundesregierung die von den USA vertretene Auffassung, dass es sich im Fall einer Offensive wie der Operation Anaconda auch bei Frauen und Kindern, die sich in der Kampfzone aufhalten, um Kombattanten handelt (taz vom 14. März 2002)? Wie viele Zivilisten sind bei der Operation Anaconda, an der auch deutsche Soldaten beteiligt waren, getötet oder verletzt worden?
Welche Haltung hat die Bundesregierung zu Aussagen in einem Dokumentarfilm des irischen Dokumentarfilmers Jamie Doran, die ein Massaker in der Nähe von Mazar-i-Sharif an 3 000 gefangenen Taliban-Kämpfern und ein Wissen dazu oder gar eine Anwesenheit von US-Soldaten bei den Vorgängen behaupten (u. a. Süddeutsche Zeitung vom 26. Juni 2002)?
Treffen nach Kenntnis der Bundesregierung Berichte zu, nach denen die US-Botschaft in Kabul der US-Regierung Entschädigungszahlungen an Opfer von Angriffen auf Zivilisten empfohlen hat (DIE WELT vom 9. April 2002)? Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zu solchen Entschädigungsleistungen gekommen? Wenn ja, in wie vielen Fällen wurden Entschädigungszahlungen geleistet und in welcher Höhe? Wenn nein, mit welcher Begründung ist eine solche Zahlung verweigert worden? Wie steht die Bundesregierung zu der Forderung nach Entschädigungszahlungen im Fall von Angriffen auf Zivilisten?