Ausbau der B 178 als wichtiges Verkehrsinfrastrukturprojekt in der Oberlausitz
der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Dr. Winfried Wolf, Heidemarie Lüth und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Der Entwurf für den Bundesverkehrswegeplan 2003 sieht den Neubau der Bundesstraße 178 (B 178) von Weißenberg nach Zittau vor. Gegenwärtig befindet sich die Maßnahme in der Phase der Entwurfsplanungen.
Die Notwendigkeit der Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in der Oberlausitz ist unstrittig. Das hat verkehrstechnische Gründe und ist im Zusammenhang mit einer besseren Anbindung der Region im Hinblick auf die EU-Osterweiterung erforderlich.
Bürgerinitiativen, Naturschutzverbände, Landwirte und einzelne Bürger favorisieren jedoch anstelle eines kompletten Neubaus der B 178 einen Ausbau der vorhandenen Straße und des regionalen Verkehrsnetzes. Sie begründen ihre Vorschläge zum Ausbau der vorhandenen B 178 mit einer Reihe von Sachargumenten:
- Erheblich geringere Kosten gegenüber einem kompletten Neubau der B 178
- Erhaltung einer einmaligen Hügel- und Waldlandschaft sowie wichtiger Biotope
- Verbesserung der Lebens- und Wohnqualität der Bewohner zahlreicher Ortschaften durch Konzentration auf die Beseitigung von Unfallschwerpunkten, den Neubau von Ortsumfahrungen (insbesondere Herrnhut) und die Anlage eines begleitenden Radwegesystems
- Mit den Arbeiten könnte unverzüglich begonnen werden, da die Straße ohnehin erhalten bleiben soll und Unfallschwerpunkte daher ohnehin entschärft werden müssen
Die Ausbauvariante der bisherigen B 178 hätte gegenüber dem Neubau den Vorteil, die gleiche Effizienzsteigerung im Verkehrssystem bei geringeren Kosten zu ermöglichen. Hinzu käme, dass kleinere Wirtschaftsstandorte bzw. Gewerbegebiete in der südlichen Oberlausitz besser erschlossen und vernetzt werden könnten.
In einer Petition an den Deutschen Bundestag hatte eine Bürgerinitiative aus 02708 Obercunnersdorf die o. a. Forderung nach einem Ausbau der vorhandenen B 178 geltend gemacht (siehe Pet 1-14-12-9110-036549). Entsprechend des Beschlusses des Deutschen Bundestages in der 227. Sitzung am 21. März 2002 wurde die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen – als Material überwiesen. In seiner Begründung führte der Petitionsausschuss aus, dass „sich das Fachministerium noch einmal mit den Argumenten der Petenten auseinandersetzen sollte. Die Bürger haben einen Anspruch darauf, dass ihre geäußerten Bedenken ernst genommen werden, zumal es um ihre Steuergelder geht. Zwar besteht für die Petenten im Planfeststellungsverfahren die Möglichkeit, ihre Argumente vorzutragen. Allerdings ist dann die Entscheidung über die grundsätzliche Trassenführung – und damit über die Frage, ob dem Ausbau der alten B 178 oder dem Neubauvorhaben B 178 der Vorzug zu geben ist – bereits gefällt …“.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Wie gewährleistet die Bundesregierung, dass die in der o. a. Petition vorgetragenen Gesichtspunkte für einen Ausbau der bisherigen B 178 besonders sorgfältig in die anstehenden Prüfungsprozesse einbezogen sind, und zwar
a) vor Eröffnung des Planfeststellungsverfahrens und
b) im Planfeststellungsverfahren selbst?
Welche neuen Gesichtspunkte für das Vorhaben B 178 ergeben sich aus den gegenwärtig laufenden Erörterungen zwischen den zuständigen Behörden des Bundes und dem Freistaat Sachsen?
Welche Veränderungen bezüglich der Verkehrsbelastung und der Verkehrsströme ergeben sich nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2002 gegenüber früheren Berechnungen und Prognosen (seit 1993) für die B 178?
Welche Mehrkosten ergeben sich nach Kenntnis der Bundesregierung nach dem gegenwärtigen Planungsstand für einen Neubau der B 178 gegenüber einem von der o. a. Bürgerinitiative vorgeschlagenen Ausbau der bisherigen B 178 jeweils ohne und mit Berücksichtigung ggf. erforderlicher Ausgleichsmaßnahmen?
Welche Ausgleichsmaßnahmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung bei einem Neubau der B 178 erforderlich, und aus welchen Haushalten sind diese Maßnahmen zu finanzieren?
Welche Gründe sind der Bundesregierung bekannt, dass angesichts der hohen Unfallhäufigkeit an konkret bekannten Stellen der B 178 dringend erforderliche Baumaßnahmen zur Beseitigung von Unfallschwerpunkten bisher unterbleiben?
Welchen Stand haben die Planungen für die Errichtung eines vierten Grenzübergangs in Zittau, und wie ist dieser Grenzübergang auf das Verkehrsinfrastrukturprojekt B 178 abgestimmt?
Ist im Zusammenhang mit der Errichtung eines vierten Grenzübergangs in Zittau die Errichtung einer neuen Zollkontrollstelle vorgesehen, und wenn ja, in welchem Umfang?