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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Parkplätze für Bundesbehörden in Berlin (II) (G-SIG: 13013152)

Anzahl der Behördenparkplätze in Berlin und Bonn, Stellplatzkosten, Anzahl der Fahrrad-Stellplätze, Anreize für Bundesbedienstete zur Benutzung des ÖPNV

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau

Datum

21.04.1998

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/1023326. 03.98

Parkplätze für Bundesbehörden in Berlin (II)

der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann, Dr. Gregor Gysi, Dr. Christa Luft, Manfred Müller (Berlin), Klaus- Jürgen Warnick und der Gruppe der PDS

Vorbemerkung

Es ist erklärtes Ziel, im Zusammenhang mit dem Umzug von Parlament und Regierung den Anteil des Öffentlichen Nahverkehrs (ÖPNV) in der Berliner Innenstadt von 40 auf 80 Prozent zu steigern und den individuellen Autoverkehr von 60 auf 20 Prozent zu reduzieren. Im Hinblick auf diese Zielstellung, und angesichts der Tatsache, daß mit der Berliner Bauordnung keine Stellplatzzahlen mehr vorgeschrieben sind, ist der angegebene Stellplatzbedarf der Bundesbehörden, die künftig in der Berliner Mitte ihren Sitz haben, kritisch zu hinterfragen.

Dies wurde bereits im Dezember 1997 in einer Kleinen Anfrage der Gruppe der PDS (Drucksache 13/9491) versucht. Die Antworten der Bundesregierung (Drucksache 13/9588 vom 9. Januar 1998) waren teilweise nur unvollständig und auch nicht in der Detaillierung und Differenzierung wie gewünscht. Inakzeptabel ist u. a. die Antwort der Bundesregierung auf Frage 3, wonach es nicht möglich sein soll, die Kosten für die Schaffung und den laufenden Betrieb von Stellplätzen gesondert auszuweisen. Damit wird die Wahrnehmung von Kontrollfunktionen und Einflußnahme für Mitglieder des Deutschen Bundestages erschwert.

Stellplätze in der Berliner Mitte kosten viel Geld. Bereits zum jetzigen Zeitpunkt verfügen die Berliner Dienststellen der obersten Bundesbehörden in der Berliner Innenstadt über 584 Pkw-Stellplätze. Nach dem Umzug sollen die obersten Bundesbehörden nach derzeitiger Planung in der Berliner Innenstadt über 4 187 Pkw-Stellplätze verfügen (vgl. Drucksache 13/9588, Fragen 1 und 2). Angesichtgs leerer öffentlicher Kassen trotz hoher Steuerlasten ist es unverständlich, warum einerseits zum Beispiel durch das Bundesinnenministerium (BMI) ab 1. Juli 1999 Garagenplätze für 200 DM pro Platz und Monat angemietet werden (obwohl das BMI bereits über 196 Stellplätze verfügt), andererseits aber bis heute keine Festlegungen zur Umlegung von Stellplatzkosten auf die Nutzerinnen und Nutzer existieren und auch keine Anreize zur Nutzung des ÖPNV (z. B. mittels „Job-Tickets") geschaffen wurden (vgl. Drucksache 13/9588, Antworten auf Fragen 3, 4 und 6).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Über wie viele Stellplätze verfügen derzeit in den Berliner Innenstadtbezirken ansässige Bundesbehörden (bitte aufgeschlüsselt nach Behörde, eigene und angemietete Plätze, Stellplätze für Fahrdienst bzw. Dienst-Pkw, für Privat-Pkw von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, für Pkw von Schwerbehinderten, Besucherinnen und Besuchern)?

2

Wie viele dieser Stellplätze wurden nach 1990 neu geschaffen bzw. angemietet und wie hoch waren die dafür aufgewendeten Bundesmittel?

3

Über wie viele Fahrradstellplätze verfügen derzeit in den Berliner Innenstadtbezirken ansässige Bundesbehörden (bitte aufgeschlüsselt nach Behörde)?

4

Über wie viele Stellplätze verfügen derzeit oberste Bundesbehörden in Bonn (bitte aufgeschlüsselt nach Behörde, eigene und angemietete Plätze, Stellplätze für Fahrdienst bzw. Dienst-Pkw, für Privat-Pkw von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, für Pkw von Schwerbehinderten, Besucherinnen und Besuchern)?

5

Inwieweit werden die Stellplatzkosten derzeit in Bonn auf die Nutzerinnen und Nutzer umgelegt?

6

Über wie viele Dienst-Pkw verfügen derzeit die obersten Bundesbehörden in Bonn (bitte aufgeschlüsselt nach Behörde)?

7

Über wie viele Pkw-Stellplätze sollen nach derzeitiger Planung in den Berliner Innenstadtbezirken ansässige Bundesbehörden nach dem Umzug verfügen (bitte aufgeschlüsselt nach Behörde, eigene und angemietete Plätze, Stellplätze für Fahrdienst bzw. Dienst-Pkw, für Privat-Pkw von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, für Pkw von Schwerbehinderten, Besucherinnen und Besuchern)?

8

In welchem Umfang sind dafür Mittel aus dem Bundeshaushalt eingeplant bzw. bereits ausgegeben worden (bitte aufgeschlüsselt nach Behörde, Kosten für Bau und Kosten für laufenden Betrieb, gesamt und je Pkw-Stellplatz)?

9

Inwieweit sollen die Stellplatzkosten künftig auf die Nutzerinnen und Nutzer umgelegt werden?

10

Über wie viele Fahrrad-Stellplätze sollen nach derzeitiger Planung in den Berliner Innenstadtbezirken ansässige Bundesbehörden nach dem Umzug verfügen (bitte aufgeschlüsselt nach Behörde, eigene und angemietete Plätze, darunter überdachte Plätze, Stellplätze für Fahrdienst, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Besucherinnen und Besucher), und in welchem Umfang sind dafür Mittel aus dem Bundeshaushalt eingeplant bzw. bereits ausgegeben worden?

11

Welche Vereinbarungen zur Bewältigung von Wegen und zur Erstattung von Aufwendungen gibt es derzeit für in Berlin Beschäftigte von obersten Bundesbehörden

a) für Fahrten zur und von der Arbeit,

b) für Dienstgänge bzw. -fahrten innerhalb von Berlin?

12

Welche Anreize zur Benutzung des ÖPNV will die Bundesregierung für die bei ihnen beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schaffen?

Bonn, den 24. März 1998

Dr. Dagmar Enkelmann Dr. Christa Luft Manfred Müller (Berlin) Klaus-Jürgen Warnick Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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